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Abstimmung Bilaterale III Staatspolitische Kommission des Nationalrats ist für Ständemehr

  • Auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will, dass für die Annahme der Bilateralen III sowohl ein Volks- als auch ein Ständemehr nötig ist.
  • Zusätzlich soll das Vertragspaket mit einem Übergangsartikel in der Verfassung verknüpft werden.
  • Die SPK-N hält ein obligatorisches Referendum zu den EU-Verträgen für den einfacheren Weg. Sie verlangt, dass die Ständeratskommission diese Alternative vertieft prüft.

Es geht bei der ganzen Diskussion im Kern um die Frage, ob bei der Abstimmung über die Bilateralen III zur Annahme ein Volksmehr genügt, oder ob es dafür ein doppeltes Mehr braucht, also ob auch die Mehrzahl der Stände der Vorlage zustimmen muss.

Gerangel darum, welche Kommission entscheidet

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Um den Vorstoss der parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission des Ständerats ist ein Streit über die Frage entbrannt, welche Kommission des Nationalrats darüber befinden soll. Ob ebenfalls die Staatspolitische Kommission des Nationalrats zuständig ist oder die Aussenpolitische Kommission. Der Fall wurde auch im Büro des Nationalrats vorberaten, das solche Verfahrensstreitigkeiten schlichten soll. Es wollte beide Kommissionen warten lassen, bis der Entscheid gefällt ist. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat nun darüber entschieden, bevor der Entscheid des Büros endgültig gefällt war.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 13. März die Unterstellung unter das fakultative Staatsvertragsreferendum beantragt. Damit wäre zur Annahme des Vertragspakets ein Ständemehr nur nötig, wenn das Volk dies aktiv einfordern würde. Der Bundesrat hat das Vertragspaket in vier Teile unterteilt, dies sind ein Stabilisierungsabkommen sowie je ein Bundesbeschluss zu den neuen Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

SPK-N für Volks- und Ständemehr

Doch die beiden staatspolitischen Kommissionen der beiden Räte sind nicht der Meinung des Bundesrats. Sie wollen, dass bei der Abstimmung über das Vertragspaket mit der EU zwingend sowohl das Volks- als auch das Ständemehr nötig sind, wie nun auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) beschlossen hat.

Flaggen der EU und Schweiz nebeneinander auf Fahnenmasten.
Legende: Über den Abstimmungsmodus für die Bilateralen III wird gestritten. Keystone/Michael Buholzer

Weiter hat die SPK-N beschlossen, dass die Genehmigung der EU-Verträge in einem Übergangsartikel in der Verfassung geregelt werden soll, wie dies ihre Schwesterkommission, die Staatspolitische Kommission des Ständerats, vorgeschlagen hat. Mit dieser parlamentarischen Initiative sollen auch Unklarheiten im Zusammenhang mit Änderungen der Personenfreizügigkeit und dem Zuwanderungsartikel beseitigt werden.

Das will die parlamentarische Initiative:

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Die Initiative der beiden Kommissionen will drei Punkte in die Verfassung schreiben.

  • Zunächst soll das Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» genehmigt werden. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, diese zu ratifizieren.
  • Zweitens soll der Zuwanderungsartikel in der Bundesverfassung, der nach dem Ja zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative in Kraft trat, nicht gelten für die Stabilisierungsabkommen
  • Drittens soll bei einem Widerspruch zwischen den Abkommen – darunter auch die neuen geplanten Abkommen in den Bereichen Elektrizität, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit – einerseits und der Verfassung oder einem Gesetz andererseits das innerstaatliche Recht Anwendung finden. Dies im Fall, wenn der Verfassungs- oder Gesetzgeber bewusst vom Abkommen abgewichen ist.

Tagesschau kompakt, 22.5.2026, 12:45 Uhr ; 

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