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Abstimmung Kanton Baselland Soll für Tempo 30 auf Hauptstrassen erst die Gemeinde abstimmen?

Eine Initiative aus TCS-Kreisen fordert eine Volksabstimmung der Gemeinde vor einem Tempo-30-Antrag für eine Hauptstrasse. Die Entscheidungskompetenz behielte jedoch die Kantonsregierung.

Auf Quartierstrassen etabliert sich in vielen Orten der Schweiz Tempo 30 statt 50 Kilometer pro Stunde als Standard, auch wegen zunehmenden Verkehrs. Doch geht es um Kantons- respektive Hauptstrassen, löst Tempo 30 heftige Diskussionen aus, wie gerade im Kanton Basel-Landschaft vor einer Abstimmung vom 8. März.

Medienkonferenz zum Abstimmungsauftakt des Initiativkomitees.
Legende: Das Initiativkomitee trat Ende Januar in Räumen der TCS-Sektion beider Basel vor die Medien, darunter (v.l.n.r.) Thomas de Courten (SVP-Nationalrat), Martin Dätwyler (FDP-Landrat und Direktor Handelskammer beider Basel), Christoph Buser (alt FDP-Landrat und Direktor Wirtschaftskammer Baselland) und Daniela Gaugler (TCS-Sektionsvorstand). SRF/Roger Lange

Eine Initiative verlangt, dass Gemeinden beim Kanton nur dann einen Antrag auf Tempo 30 auf einer Hauptstrasse stellen dürfen sollen, wenn zuvor die Stimmberechtigten darüber abgestimmt haben. Bisher ist das meist Sache der Gemeinderäte.

Verkehrsfluss auf Hauptachsen

Das zentrale Argument der Initianten, die dem Touring Club der Schweiz TCS nahestehen, ist die Kapazität der kantonalen Hauptachsen, die durch Ortschaften führen: «Der Verkehr muss fliessen, sonst stehen wir überall im Stau», warnt etwa SVP-Nationalrat Thomas de Courten. «Das triff nicht nur den privaten Autofahrer, sondern auch das Gewerbe, und verursacht diesem durch den Zeitverlust enorme Kosten.»

Sie wollten Tempo 30 nicht generell bekämpfen, sagen die Initianten, sondern es gehe um mehr Mitsprache, wenn Hauptstrassen tangiert sind. Christoph Buser, Co-Präsident des Komitees argumentiert, mancherorts hätten die Stimmberechtigten Bestrebungen der Gemeinde- oder Einwohnerräte an der Urne gekippt. Darum solle immer zuerst das Volk vor Ort abstimmen, ob es Tempo 30 auf einem Hauptstrassenabschnitt will.

Tempo-30-Schild liegt in Grasrabatte
Legende: Tempo 30 scheidet die Geister: Anwohnende wünschten mehr davon, Durchfahrende fühlen sich ausgebremst. (Symbolbild) Keystone/Christian Beutler

Allerdings hat auf Kantonsstrassen die Kantonsregierung das Sagen. Sie entscheidet im Rahmen des Bundesrechts, wo Tempo 50 namentlich zu gefährlich und zu laut ist. Den Gemeinden steht keine Kompetenz zu; der Kanton kann ihre Anträge ablehnen.

Rein konsultatives Plebiszit

Weil die Initiative daran nichts ändert, kritisieren Gegner sie als irreführend: «Damit gaukeln wir den Stimmberechtigten etwas vor», sagt der Grüne Landrat Stephan Ackermann. SP-Landrat Urs Kaufmann rechnet mit dem Szenario, dass Gemeinden auf einem Abschnitt Tempo 30 ablehnen könnten, der Kanton dort aber keine andere Wahl habe, um Bundesrecht einzuhalten. «Wir befürchten, dass mit solchen Situationen die Staatsverdrossenheit zunehmen wird.»

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Gegner der Initiative bezweifeln auch, dass die Zeitverluste wegen Tempo 30 ins Gewicht fallen, da es jeweils um überschaubare Innerorts-Abschnitte auf bereits stark genutzten Strassen gehe. Auch das Demokratie-Argument lassen sie nicht gelten, da sich eher Leute aus anderen Gemeinden beim Durchfahren gebremst fühlen würden, und die bekämen keine Mitsprache.

Rechtsgültigkeit umstritten

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Die formulierte Gesetzesinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» wurde 2023 mit rund 10'000 gültigen Unterschriften eingereicht. Nötig sind 1500.

Die Kantonsregierung wollte sie für ungültig erklären lassen, weil ein Rechtsgutachten sie als mit Bundesrecht und Verfassung in mehreren Punkten inkompatibel taxierte.

Das Kantonsparlament strich indes nur eine Rückwirkungs-Klausel und erklärte den Rest für rechtsgültig. Es liess auch den Passus darin, dass Tempo 30 nur verfügt werden dürfe, wenn alle anderen möglichen Massnahmen wie Flüsterbeläge umgesetzt sind.

Der Landrat lehnte das Volksbegehren schliesslich ab, beschloss jedoch einen Gegenvorschlag: Dieser fordert für einen Antrag auf Abweichung vom Standard-Tempolimit statt eines kommunalen Urnengangs einen Entscheid der Gemeindeversammlung respektive des Einwohnerrates – anders als die Initiative jedoch nicht nur für Kantonsstrassen, sondern auch auf Gemeindestrassen. Bei Ablehnung sei der Antrag als gegenstandslos zu betrachten.

Rechtlich umstritten sind allerdings auch bereits aufgegleiste Tempo-30-Abschnitte auf Baselbieter Hauptstrassen: Autokreise haben mehrere angefochten; sie sind beim Bundesgericht hängig.

Die Baselbieter Regierung und das Parlament lehnen die Initiative ab. Der Landrat hat allerdings nach intensiver Debatte einen Gegenvorschlag verabschiedet, der für Tempo-30-Anträge statt Volksabstimmungen jeweils Beschlüsse der Gemeindeversammlungen respektive Einwohnerräte verlangt.

Gegenvorschlag will mehr als Initiative

Der Gegenvorschlag will dies jedoch nicht nur für Kantonsstrassen, sondern neu auch für Gemeindestrassen. Das kritisieren Gegner als politisches Foul des bürgerlich dominierten Landrats, um Tempo 30 auszubremsen.

Tempo-30-Begrenzung wird auf Strassenasphalt gemalt
Legende: Eine Tempo-30-Begrenzung wird auf Strassenasphalt gemalt. (Symbolbild) Keystone/Jean-Christophe Bott

Bisher haben sich SVP und FDP hinter die Initiative und den Gegenvorschlag gestellt – beim Stichentscheid gibt ihr nur erstere den Vorzug. Die Mitte lehnt das Begehren ab, sagt aber Ja zum Gegenvorschlag. Die Nein-Parole für beides gaben SP, Grüne, GLP und EVP aus.

Weitere Abstimmungsvorlagen

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Am 8. März 2026 entscheiden die Baselbieter Stimmberechtigten neben der Tempo-30-Initiative samt Gegenvorschlag noch über vier weitere kantonale Vorlagen:

  • Formulierte Gesetzesinitiative «Vollumfänglicher Steuerabzug der selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung («Prämienabzug für alle»)» mit Gegenvorschlag des Landrats
  • Formulierte Gesetzesinitiative «Potential nutzen – Versorgung sichern: Für eine vorausschauende Energiepolitik im Baselbiet» («Solar-Initiative»)
  • Formulierte Verfassungsinitiative «Transparenz- und Mitwirkungsinitiative»
  • Verfassungsänderung Kreislaufwirtschaft

Regionaljournal Basel Baselland, 4.2.2026, 17:30 Uhr ; 

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