- Der Kanton Genf entscheidet am 8. März über eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn.
- Die Vergütung für Studierende während der Semesterferien würde um 25 Prozent auf 18.44 Franken pro Stunde gekürzt.
- Linke und Gewerkschaften sind gegen eine Schwächung des Mindestlohns.
Nach Ansicht der Regierung und der Bürgerlichen hatte das Inkrafttreten des Mindestlohns in Genf im November 2020 dazu geführt, dass Sommerjobs ab 2021 rar geworden sind. Sie stützten sich dabei auf eine Umfrage des Genfer Arbeitgeberverbands.
Um den Trend umzukehren, sieht der zur Abstimmung stehende Gesetzestext vor, die Löhne von Studierenden auf 75 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns für maximal 60 Tage pro Kalenderjahr zu senken. In Genf beträgt der Mindestlohn derzeit 24.59 Franken.
Die Linke und die Gewerkschaften lehnen diese Schwächung des Mindestlohns ab. Ihrer Meinung nach ist der Rückgang der Zahl der Ferienjobs nicht erwiesen. Sie betonen, dass die Gesetzesänderung die prekäre Lage der Studierenden verschärfen würde, für die diese Art von Arbeitsplätzen zur Finanzierung ihres Studiums notwendig seien.