Wer sich als Regierungsrätin oder als Regierungsrat im Kanton Graubünden zur Ruhe setzt, erhält bis an sein Lebensende ein Ruhegehalt – maximal rund 115'000 Franken pro Jahr, abhängig von der Amtsdauer. Noch. Dieses soll abgeschafft werden. Darüber sind sich die Parteien einig. Strittig ist, was darauf folgen soll.
Das will die «Fallschirm»-Initiative: Das Ruhegehalt soll ersatzlos gestrichen werden. Wer als Regierungsrätin oder Regierungsrat zurücktritt, abgewählt wird oder in Pension geht, soll weder Ruhegehalt noch Abfindung oder sonstige Abgangsentschädigungen erhalten. Urheberin der Initiative ist die Bündner SVP. Rund 4300 Personen haben sie unterschrieben.
Das sind die Argumente für eine Abschaffung: Ein Jahresgehalt von rund 270'000 Franken reicht laut SVP aus, um sich finanziell abzusichern. Auch für die Zeit nach der Regierungstätigkeit. Ehemalige Regierungsrätinnen und Regierungsräte würden nach ihrer Amtszeit problemlos eine neue Anstellung finden.
SVP-Grossrat und Fraktionspräsident Walter Grass geht es ums Prinzip: «Es geht nicht so sehr um den Spareffekt. Es sollen einfach keine Steuergelder gebraucht werden, um Ruhegehälter zu finanzieren.»
Das will der Gegenvorschlag: Ehemalige Bündner Regierungsmitglieder sollen maximal drei Jahre lang eine Übergangsleistung von 110'000 Franken jährlich erhalten.
Die Regierung ist gegen die Abschaffung des Ruhegehalts und hat den Gegenvorschlag ausgearbeitet. Unterstützt wird dieser von der Mitte-Partei, FDP, GLP, Grünen und SP und fand im Parlament mit 91:24 eine deutliche Zustimmung.
Das sind die Argumente für den Gegenvorschlag: Der Gegenvorschlag sei eine deutliche Kürzung des Ruhegehalts. Es soll sichergestellt werden, dass Regierungsrätinnen und Regierungsräte unabhängig bleiben. Andernfalls müssten sie sich bereits während der Amtszeit um eine Anschlusslösung kümmern.
Mitte-Grossrat Gian Michael argumentiert: «Eine neue Anstellung zu finden, ist nicht immer einfach. Das Führen einer Verwaltung ist nicht vergleichbar mit einer Führungsposition in der Privatwirtschaft.»
Das wäre der jeweilige Spareffekt: Gemäss Abstimmungsunterlagen würde der Kanton Graubünden bei Annahme der Initiative 1.3 Millionen Franken jährlich sparen, beim Gegenvorschlag wären es jedes Jahr 1.15 Millionen Franken.