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Abstimmungen Stadt Luzern Ebnet das Stimmvolk den Boden für mehr gemeinnützige Wohnungen?

  • In der Stadt Luzern kommen am 14. Juni zwei Vorlagen an die Urne.
  • Beide sollen für mehr Wohnraum sorgen.
  • Aus bürgerlichen Kreisen gibt es Widerstand.

Das Stadtluzerner Stimmvolk entscheidet, ob es ein Vorkaufsrecht auf Liegenschaften einführen will. Damit müsste die Stadt in Zukunft über Verkäufe von grösseren Mehrfamilienhäusern oder Überbauungen informiert werden.

Gegenvorschlag zu SP-Initiative

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Die Idee eines Vorkaufsrechts hat die SP 2024 mit ihrer Initiative «Wohnraum für die Menschen statt Profite für Spekulant*innen» angestossen. Die Luzerner Stadtregierung hat dazu einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser fand auch im Stadtparlament eine Mehrheit – die Initiative dagegen wurde abgelehnt. Die Initiantinnen und Initianten zogen ihr Volksbegehren in der Folge zurück.

Nötig ist ein Kredit von knapp drei Millionen Franken

Um Liegenschaftstransaktionen zu prüfen, die vom Vorkaufsrecht betroffen sind, werden auf der Verwaltung zusätzliche 160 Stellenprozente benötigt. Zusammen mit erforderlichen Sach- und Betriebsmitteln bei der Dienstabteilung Immobilien ist mit dem Vorkaufsrecht ein Kredit von 2.712 Millionen Franken verbunden.

Bei einem Ja des Stimmvolks würde das Vorkaufsrecht per 2027 in Kraft treten.

Die Kantone Genf und Waadt kennen bereits ein Vorkaufsrecht. Laut Abstimmungsbotschaft setzen sie das Instrument «zurückhaltend» ein.

1100 preisgünstige Wohnungen bis 2048 

Die zweite Vorlage betrifft ebenfalls die Wohnraumpolitik: Die Stadtregierung will bis zum Jahr 2048 zusätzliche 1100 preisgünstige Wohnungen schaffen.

Gegenvorschlag zu Grünen-Initiative

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Dem Massnahmenkatalog voraus ging 2024 das Volksbegehren «Wohnrauminitiative: Aktive Bodenpolitik zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum» der Grünen und Jungen Grünen. Die Luzerner Stadtregierung hat dazu einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser fand auch im Stadtparlament eine Mehrheit – die Initiative dagegen wurde abgelehnt. Die Initiantinnen und Initianten zogen ihr Volksbegehren in der Folge zurück.

Nötig sind Kredite von über 120 Millionen Franken

Für die Umsetzung des Massnahmenkatalogs sind Sonderkredite von insgesamt 121.34 Millionen Franken erforderlich: 70 Millionen für die neue Stiftung, 44 Millionen für Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger sowie 7.34 Millionen Franken für zusätzliche Personal-, Sach- und Betriebsmittel bei der Dienstabteilung Immobilien.

Für den Erwerb von Liegenschaften durch die Stadt Luzern sind keine Mittel vorgesehen. Diese Käufe tätigt die Stadtregierung in eigener Kompetenz.

Mit einem Ja des Stimmvolks würde das bestehende Reglement über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus geändert und per September 2026 in Kraft treten.

Geplant sind drei Massnahmen:

  1. Eine neue Stiftung soll 500 preisgünstige Wohnungen bauen und vermieten.
  2. Mit dem Kauf von Liegenschaften will die Stadt selber 300 preisgünstige Wohnungen bereitstellen.
  3. Gemeinnützige Wohnbauträger sollen von der Stadt Darlehen erhalten, um weitere 300 Wohnungen zu erstellen.
Spiegelhaus zwischen Wohngebäuden im Grünen.
Legende: Blick auf das verspiegelte Gemeinschaftshaus im Innenhof einer städtischen Überbauung der Wohnbaugenossenschaft ABL. Keystone/Urs Flüeler

SP, Grüne und GLP befürworten die Vorlagen. FDP, SVP und Mitte lehnen sie ab.

Abstimmungsdossier

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Legende: SRF

News und Hintergründe zu den Abstimmungen vom 14. Juni 2026.

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