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Abstimmungen Stadt Luzern Luzerner Stimmvolk entscheidet über Millionen für neuen Wohnraum

  • In der Stadt Luzern kommen am 14. Juni zwei Vorlagen an die Urne.
  • Beide sollen für mehr Wohnraum sorgen.
  • Aus bürgerlichen Kreisen gibt es Widerstand.

Das Stadtluzerner Stimmvolk entscheidet beim Urnengang, ob es ein Vorkaufsrecht auf Liegenschaften einführen will. Damit müsste die Stadt in Zukunft über Verkäufe von grösseren Mehrfamilienhäusern oder Überbauungen informiert werden.

Die Stadt hätte drei Monate Zeit, um vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Auf der erworbenen Liegenschaft könnten danach gemeinnützige Wohnungen entstehen.

Gegenvorschlag zu SP-Initiative

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Die Idee eines Vorkaufsrechts hat die SP 2024 mit ihrer Initiative «Wohnraum für die Menschen statt Profite für Spekulant*innen» angestossen. Die Luzerner Stadtregierung hat dazu einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser fand auch im Stadtparlament eine Mehrheit – die Initiative dagegen wurde abgelehnt. Die Initiantinnen und Initianten zogen ihr Volksbegehren in der Folge zurück.

Nötig ist ein Kredit von knapp drei Millionen Franken

Um Liegenschaftstransaktionen zu prüfen, die vom Vorkaufsrecht betroffen sind, werden auf der Verwaltung zusätzliche 160 Stellenprozente benötigt. Zusammen mit erforderlichen Sach- und Betriebsmittel bei der Dienstabteilung Immobilien ist mit dem Vorkaufsrecht ein Kredit von 2.712 Millionen Franken verbunden.

Bei einem Ja des Stimmvolks würde das Vorkaufsrecht per 2027 in Kraft treten. Gelten würde es nur bei Wohnungsknappheit – also einer Leerwohnungsziffer von 1.5 Prozent oder weniger. Über diesem Wert lag die Stadt Luzern zuletzt im Jahr 2000. Stets ausgenommen davon wären kleinere Parzellen, also in der Regel Einfamilienhäuser oder Stockwerkeigentum.

Die Kantone Genf und Waadt kennen bereits heute ein Vorkaufsrecht. «Sie setzen das Instrument zurückhaltend ein», heisst es dazu in der Abstimmungsbotschaft.

Das Vorkaufsrecht ermögliche den «gezielten Erwerb von Objekten», die «für den gemeinnützigen Wohnungsbau von Interesse sind».

1100 preisgünstige Wohnungen bis 2048 

Die zweite Vorlage, die in Luzern an die Urne kommt, betrifft ebenfalls die Wohnraumpolitik: Die Stadtregierung will bis zum Jahr 2048 zusätzliche 1100 preisgünstige Wohnungen schaffen.

Gegenvorschlag zu Grünen-Initiative

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Dem Massnahmenkatalog voraus ging 2024 das Volksbegehren «Wohnrauminitiative: Aktive Bodenpolitik zur Förderung von zahlbarem Wohnraum» der Grünen und Jungen Grünen. Die Luzerner Stadtregierung hat dazu einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser fand auch im Stadtparlament eine Mehrheit – die Initiative dagegen wurde abgelehnt. Die Initiantinnen und Initianten zogen ihr Volksbegehren in der Folge zurück.

Nötig sind Kredite von über 120 Millionen Franken

Für die Umsetzung des Massnahmenkatalogs sind Sonderkredite von insgesamt 121.34 Millionen Franken erforderlich: 70 Millionen für die neue Stiftung, 44 Millionen für Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger sowie 7.34 Millionen Franken für zusätzliche Personal-, Sach- und Betriebsmittel bei der Dienstabteilung Immobilien.

Für den Erwerb von Liegenschaften durch die Stadt Luzern sind keine Mittel enthalten. Diese Käufe tätigt die Stadtregierung in eigener Kompetenz.
Mit einem Ja des Stimmvolks würde das bestehende Reglement über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus geändert und per September 2026 in Kraft treten.

Geplant sind drei Massnahmen:

  1. Eine neue Stiftung soll mit 70 Millionen Franken Kapital bestückt werden und 500 preisgünstige Wohnungen bauen und vermieten.
  2. Mit dem Kauf von Liegenschaften will die Stadt selber 300 preisgünstige Wohnungen bereitstellen.
  3. Gemeinnützige Wohnbauträger sollen von der Stadt ein Darlehen von 44 Millionen Franken erhalten, um weitere 300 Wohnungen zu erstellen.

So soll der Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus bis 2048 auf 18 Prozent steigen. Zum Vergleich: 2024 lag der Anteil bei 13.8 Prozent.

Linksgrün und GLP sagen Ja

SP und Grüne befürworten beide Vorlagen, ebenso die GLP. Für Simon Roth, Co-Präsident der SP, ist das Vorkaufsrecht ein wichtiger Hebel gegen steigende Mieten: «Immer mehr renditeorientierte Immobilienfirmen sind im Wohnungsmarkt aktiv. Um den Boden der Renditemaximierung zu entziehen, braucht es das Vorkaufsrecht.»

Philipp Roos, Co-Präsident der Grünen, wiederum unterstreicht die Bedeutung der Stiftung. «Heute gibt es Projekte, die für eine Wohnbaugenossenschaft allein finanziell nicht stemmbar sind. Hier kann künftig die Stiftung einspringen.»

FDP, SVP und Mitte weibeln für ein Nein

Widerstand dagegen gibt es von FDP und SVP sowie – überraschend – auch von der Mitte. Im Parlament stand die Mitte-Fraktion noch hinter den Vorlagen, die Parteiversammlung aber beschloss nun die Nein-Parole.

Kritik gibt es unter anderem an den Kosten. Für SVP-Grossstadtrat Patrick Zibung stehen die über 120 Millionen Franken in keinem Verhältnis. «Gemessen an der Gesamtbevölkerung handelt es sich hier um eine Subventionierung für ein paar wenige auf Kosten von allen anderen.»

Spiegelhaus zwischen Wohngebäuden im Grünen.
Legende: Blick auf das verspiegelte Gemeinschaftshaus im Innenhof einer städtischen Überbauung der Wohnbaugenossenschaft ABL. Keystone/Urs Flüeler

Schützenhilfe erhält die Gegnerschaft vom Gewerbe und aus der Immobilienbranche – allen voran vom Hauseigentümerverband Luzern.

Der Verband taxiert das Vorkaufsrecht als Eingriff in die Eigentumsrechte, so Präsident Damian Hunkeler. «Wir haben Signale, dass das Vorkaufsrecht von anderen Gemeinden aufgenommen werden könnte, das wollen wir verhindern.»

Auch Zürich stimmt über Wohnraum-Vorlagen ab

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Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich stimmt am 14. Juni über drei Initiativen zum Thema Wohnen ab:

  1. «Wohnungsinitiative»: Die Initiative verlangt unter anderem, dass der Kanton eine öffentlich-rechtliche Wohnbaugesellschaft gründet. Der Kantonsrat hat einen Gegenvorschlag formuliert.
  2. «Wohnschutz-Initiative»: Hier geht es darum, Mieterinnen und Mieter vor Leerkündigungen zu schützen – möglich wäre beispielsweise eine Bewilligungspflicht für Umbauten und Renovationen. Der Kantonsrat hat einen Gegenvorschlag formuliert.
  3. «Wohneigentums-Initiative»: Die Vorlage will Wohneigentum staatlich fördern. Bei Wohnbauprojekten von Kanton und Gemeinden soll die Hälfte als kostengünstige selbstbewohntes Eigentum zur Verfügung stehen.

Abstimmungsdossier

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Legende: SRF

News und Hintergründe zu den Abstimmungen vom 14. Juni 2026.

Regionaljournal Zentralschweiz, 26.5.2026, 17:30 Uhr;weds

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