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Altersvorsorge Wer finanziert künftig die 13. AHV-Rente?

Vor zwei Jahren sprach sich die Stimmbevölkerung klar für eine 13. AHV-Rente aus. Ende des Jahres wird sie erstmals ausbezahlt, doch finanziert ist sie noch nicht. SRF-Bundeshausredaktorin Christine Wanner mit Antworten zu der heutigen Debatte im Nationalrat.

Christine Wanner

Bundeshausredaktorin

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Christine Wanner ist seit 2022 Bundeshausredaktorin. Zuvor hat sie als Inlandredaktorin für Radio SRF gearbeitet. Sie hat an der Universität Bern Wirtschafts-, Sozial- und Umweltgeschichte sowie Medienwissenschaften studiert. Wanner hat sich insbesondere mit dem gesellschaftlichen Umgang mit Risiken und Gefahren beschäftigt – beispielsweise in der Atomfrage und beim Umgang mit Naturkatastrophen.

Hier finden Sie weitere Artikel von Christine Wanner und Informationen zu ihrer Person.

Warum ist die 13. AHV-Rente nicht finanziert?

Der Initiativtext hat die Finanzierung nicht erwähnt. Bundesrat und Parlament entschieden: Die zusätzliche AHV-Rente wird Ende 2026 erstmals ausbezahlt. Sie kostet dann bereits über vier Milliarden Franken. Für den Bundesrat braucht es eine zusätzliche Finanzierung, sonst entleere sich der AHV-Fonds zusehends.

Neben dem Bundesratsvorschlag diskutiert das Parlament weitere Varianten, bisher ohne sich zu einigen. National- und Ständerat müssen nun entscheiden.

Darum ist eine Einigung bisher gescheitert

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Die Parteien sind sich bisher uneins. Die SP als Abstimmungssiegerin wollte ursprünglich eine Finanzierung über Lohnbeiträge, was chancenlos blieb. SP, Grüne und Mitte-Partei möchten auf die Mischfinanzierung des Ständerats einschwenken.

SVP, FDP und GLP stehen wenig begeistert hinter der Nationalratslösung. Im Grunde wehren sich SVP und FDP gegen zusätzliche Steuern – sie möchten vielmehr Druck machen, damit der Bundesrat in der nächsten AHV-Reform das Rentenalter erhöht. Das ist im Vorschlag AHV2030 nicht der Fall, doch will der Bundesrat die Anreize für längeres Arbeiten setzen.

Wer soll «die Dreizehnte» bezahlen?

Die Finanzierung hängt von der Variante ab. Zur Debatte stehen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BR, NR) oder eine Kombination mit höheren Lohnbeiträgen (SR). Über die Mehrwertsteuer bezahlen alle an die 13. AHV-Rente. In der Kombination zahlten Angestellte und Arbeitgeber mehr als die anderen. Eine Mehrwertsteuererhöhung braucht immer eine Volksabstimmung. Weil noch keine Einigung über die Finanzierung vorliegt, ist bereits klar, dass die ersten Auszahlungen der 13. AHV-Rente ohne zusätzliche Finanzierung erfolgen werden.

Wie sehen die Varianten aus?

Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte finanzieren, etwa auf Hotelübernachtungen oder Dienstleistungen. Weniger stark betroffen wären die Güter des täglichen Bedarfs (plus 0.2 Prozentpunkte).

Drei Personen auf einem Boot, die auf die bewaldete Uferlandschaft blicken.
Legende: In dieser Session müssen National- und Ständerat sich auf eine gemeinsame Lösung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente einigen. KEYSTONE/Alexandra Wey

Auch der Nationalrat will die Mehrwertsteuer erhöhen: Er diskutiert über ein Plus von 0.5 Prozentpunkten, befristet bis 2033 (nicht für Güter des täglichen Bedarfs). Gemeinden und Kantone sollen einen Teil der Steuern der AHV übertragen. Der Ständerat möchte eine Kombination aus Mehrwertsteuer (plus 0.4) und Lohnbeiträgen (plus 0.3 Prozentpunkte).

Welche Folgen hat das für die AHV?

Mit der ersten Auszahlung der 13. AHV-Rente zum Jahresende 2026 werden die Ausgaben der AHV höher sein als die Einnahmen. Entsprechend wird der AHV-Fonds sich zusehends leeren. Je nach Variante erholt sich der Fonds unterschiedlich schnell, wie die Grafiken zeigen. Der Fonds sorgt für die finanziellen Reserven für mindestens eine Jahresauszahlung. Zugleich kann er schwankende Ausgaben ausgleichen und die Gelder anlegen. Ende 2025 schloss der AHV-Ausgleichsfonds auf 60.4 Milliarden Franken ab, was über 113 Prozent einer Jahresausgabe entspricht.

Wie stehen die Chancen?

Das Ringen um die Finanzierung der 13. AHV-Rente verspricht Spannung. Welcher Rat, welche Variante sich durchsetzt, ist offen. Ein Kompromiss ist ebenso denkbar wie ein Scheitern der Finanzierung. Vorsorglich hat deshalb der Bundesrat für die AHV-Reform ab dem Jahr 2030 (AHV2030) ebenfalls verschiedene Finanzierungsvorschläge gemacht.

Falls das Parlament keine oder nur eine befristete Finanzierung für die 13. AHV-Rente beschliessen sollte, will der Bundesrat vorangehen mit einer Mehrwertsteuererhöhung um 0.7 bis 0.9 Prozentpunkte oder mit einer Kombination Mehrwertsteuer plus 0.7 und zusätzlichen 0.2 Prozentpunkten auf den Lohnbeiträgen.

Tagesschau, 31.5.2026, 19:30 Uhr ; 

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