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Bargeld-Initiative Expliziter Schutz des Frankens ist unnötig – sagt der Bundesrat

  • Die Bargeld-Initiative verlangt, dass der Bund die Verfügbarkeit von Bargeld in der Schweiz sicherstellt.
  • Sie will weiter, dass Volk und Stände zustimmen müssen – falls der Franken durch eine andere Währung ersetzt werden soll.
  • Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, wollen aber den Währungsartikel in der Verfassung mit zwei Sätzen ergänzen.
  • Der Gegenentwurf sei besser geeignet, die Bedeutung von Bargeld auf Verfassungsstufe zu verankern, sagt die Vorsteherin des Finanzdepartements, Karin Keller-Sutter.

Am 8. März entscheiden Volk und Stände über eine Ergänzung des Währungsartikels in der Bundesverfassung. An die Urne kommen die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» und ein direkter Gegenvorschlag dazu.

Das ist die Ausgangslage:

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Artikel 99 der Bundesverfassung schreibt heute vor, dass das Geld- und Währungswesen Sache des Bundes ist und dass nur der Bund das Recht hat, Münzen und Banknoten auszugeben. Die Führung der Währungspolitik hingegen ist Sache der Nationalbank. Auf Gesetzesebene geregelt sind der Schweizer Franken als Währung und die Versorgung mit Bargeld. Bestimmungen dazu finden sich im Nationalbankgesetz (NBG) und im Gesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG).

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass das, was heute bereits auf Gesetzesstufe geregelt ist, in die Verfassung geschrieben wird.

Das beabsichtigt die Initiative

Die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» – auch Bargeld-Initiative genannt – verlangt, dass der Bund die Verfügbarkeit von Bargeld in der Schweiz sicherzustellen hat.

Das Ziel des Initiativkomitees ist, dass alle ihr Zahlungsmittel überall und jederzeit frei wählen können. Das Komitee argumentiert, Bargeld könne auch von jenen genutzt werden, die nicht über die Voraussetzungen und/oder technischen Hilfsmittel für bargeldlose Zahlungen verfügten. Auch sei Bargeld selbst in Krisen nutzbar und halte Staat und Wirtschaft so am Funktionieren.

Das kritisiert das Komitee am bundesrätlichen Gegenvorschlag:

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Das Initiativkomitee schreibt, beim Gegenvorschlag stelle sich die Frage, was mit Bargeldversorgung genau gemeint sei. Die Nationalbank erhalte mit dem Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament keine regulatorische Befugnis, um Banken zu zwingen, ihren Kunden Bargeldauszahlung anzubieten und ein Netz von Filialen und Automaten für Unternehmen und Private zu unterhalten. In der Initiative sei zudem die Rede von Münzen und Banknoten, während der Gegenvorschlag nur von Bargeld spreche. Deshalb könnte laut Komitee argumentiert werden, dass eine staatliche Digitalwährung mit den Grundeigenschaften von Bargeld ebenfalls Bargeld gemäss Verfassung wäre.

Zudem muss laut Initiativtext der Schweizer Franken als einzige nationale Währung erhalten werden. Angestossen wurde die Initiative von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS), politisch getragen wird sie von der Gruppierung schweiz-macher.ch.

Das will der Gegenvorschlag

Bundesrat und Parlament haben entschieden, die Initiative abzulehnen. Sie wollen aber den Währungsartikel in der Verfassung mit zwei Sätzen ergänzen: Erstens soll künftig in der Verfassung stehen, dass der Franken die Währung der Schweiz ist. Zweitens soll in der Verfassung stehen, dass die Versorgung mit Bargeld in der Schweiz gewährleistet ist.

So läuft die Abstimmung:

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Die Stimmberechtigten werden in einer Stichfrage entscheiden müssen, ob sie der Initiative oder dem Gegenvorschlag den Vorzug geben wollen, sollte beides an der Urne angenommen werden. Erzielt in der Stichfrage die eine Vorlage mehr Volks- und die andere mehr Standesstimmen, tritt jene Vorlage in Kraft, bei welcher der prozentuale Anteil der Volksstimmen und der prozentuale Anteil der Standesstimmen in der Stichfrage die grössere Summe ergeben.

Gemäss Bundesrat und Parlament nutzt der Gegenvorschlag im Gegensatz zur Initiative bewährte gesetzliche Formulierungen. Diese seien rechtlich eindeutig und in der Praxis erprobt. Die Initiative lasse Fragen zur Auslegung offen – etwa, welche Menge an Bargeld genügend ist. Zudem sei der Franken in der Verfassung an mehreren Stellen schon erwähnt. Ein expliziter Schutz der Währung in einem neuen Artikel sei deshalb unnötig, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter.



SRF 4 News, 13.1.2026, 16 Uhr ; 

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