- Die Bargeld-Initiative verlangt, dass der Bund die Verfügbarkeit von Bargeld in der Schweiz sicherstellt.
- Sie will weiter, dass Volk und Stände zustimmen müssen – falls der Franken durch eine andere Währung ersetzt werden soll.
- Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, wollen aber den Währungsartikel in der Verfassung mit zwei Sätzen ergänzen.
- Der Gegenentwurf sei besser geeignet, die Bedeutung von Bargeld auf Verfassungsstufe zu verankern, sagt die Vorsteherin des Finanzdepartements, Karin Keller-Sutter.
Am 8. März entscheiden Volk und Stände über eine Ergänzung des Währungsartikels in der Bundesverfassung. An die Urne kommen die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» und ein direkter Gegenvorschlag dazu.
Der Gegenvorschlag sieht vor, dass das, was heute bereits auf Gesetzesstufe geregelt ist, in die Verfassung geschrieben wird.
Das beabsichtigt die Initiative
Die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» – auch Bargeld-Initiative genannt – verlangt, dass der Bund die Verfügbarkeit von Bargeld in der Schweiz sicherzustellen hat.
Das Ziel des Initiativkomitees ist, dass alle ihr Zahlungsmittel überall und jederzeit frei wählen können. Das Komitee argumentiert, Bargeld könne auch von jenen genutzt werden, die nicht über die Voraussetzungen und/oder technischen Hilfsmittel für bargeldlose Zahlungen verfügten. Auch sei Bargeld selbst in Krisen nutzbar und halte Staat und Wirtschaft so am Funktionieren.
Zudem muss laut Initiativtext der Schweizer Franken als einzige nationale Währung erhalten werden. Angestossen wurde die Initiative von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS), politisch getragen wird sie von der Gruppierung schweiz-macher.ch.
Das will der Gegenvorschlag
Bundesrat und Parlament haben entschieden, die Initiative abzulehnen. Sie wollen aber den Währungsartikel in der Verfassung mit zwei Sätzen ergänzen: Erstens soll künftig in der Verfassung stehen, dass der Franken die Währung der Schweiz ist. Zweitens soll in der Verfassung stehen, dass die Versorgung mit Bargeld in der Schweiz gewährleistet ist.
Gemäss Bundesrat und Parlament nutzt der Gegenvorschlag im Gegensatz zur Initiative bewährte gesetzliche Formulierungen. Diese seien rechtlich eindeutig und in der Praxis erprobt. Die Initiative lasse Fragen zur Auslegung offen – etwa, welche Menge an Bargeld genügend ist. Zudem sei der Franken in der Verfassung an mehreren Stellen schon erwähnt. Ein expliziter Schutz der Währung in einem neuen Artikel sei deshalb unnötig, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter.