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Bauern versus Umweltschützer Streit um Ackerland

Für Schutzorganisationen wird das Erwerben von Land künftig wohl schwieriger, wie ein Beispiel von Pro Natura zeigt.

Naturschutzorganisationen können heute unter gewissen Bedingungen landwirtschaftliche Grundstücke erwerben, die ausserhalb von Schutzzonen liegen. Dieses Recht wollen die Bauern in Bundesbern nun verschärfen: Laut den Landwirten soll möglichst viel Land in bäuerlichem Besitz bleiben. Im Nationalrat wurde dazu eine Gesetzesvorlage verhandelt – der Rat stellte sich auf die Seite der Bauern.

Was die Gesetzesrevision zum bäuerlichen Bodenrecht will

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Mit der Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht sollen das Prinzip der Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten und das Unternehmertum in der Landwirtschaft gestärkt werden. Das Gesetz orientiert sich am Familienbetrieb. Die Ziele: Das bäuerliche Grundeigentum soll die Grundlage eines gesunden Bauernstandes sein. Zudem sollen die Stellung des Selbstbewirtschafters und der Selbstbewirtschafterin gestärkt sowie übersetzte Preise für landwirtschaftlichen Boden bekämpft werden.

Pro Natura findet das problematisch, wie die Naturschutzorganisation am Beispiel der Horüti im Norden der Stadt Luzern aufzeigt. Sie hat hier über acht Hektar Land gekauft. Früher wurde hier Kies abgebaut. Jetzt wird das Gebiet aufgefüllt. Die Naturschutzorganisation will in Horüti eine grosse Weiherlandschaft anlegen.

Zur Gesetzesrevision sagt Peter Knaus, Geschäftsführer Pro Natura Luzern: «Wir könnten solche Gebiete wie die Horüti, wo wir diverse grossflächige Aufwertungen planen, schlicht nicht mehr realisieren.»

Kulturland wird knapper

Auf der anderen Seite sind die Bauern. Sie beklagen das immer knapper werdende Kulturland. Christoph Hagenbuch bekämpft als Präsident vom Bauernverband im Kanton Aargau den Bodenverlust in der Schweiz. Deshalb mache diese Gesetzesänderung Sinn.

Die geplante Gesetzesänderung: Etwa eine Naturschutzorganisation wie Pro Natura kann landwirtschaftliches Land ausserhalb der Schutzzone nur noch dann erwerben, wenn auf diesem Boden eine schützenswerte Pflanze wächst oder ein seltenes Tier lebt, das den spezifischen Lebensraum braucht. Schon heute muss eine kantonale Behörde bewilligen, wenn eine Naturschutzorganisation Land kaufen will. Allerdings bewilligten die Kantone bisher den Bodenkauf in der Praxis sehr unterschiedlich.

Luftaufnahme eines grünen Feldes mit einem blühenden Baum und einem Radfahrer auf einem Weg.
Legende: Im Ständerat dürfte die Gesetzesänderung gute Chancen haben. KEYSTONE/Urs Flueeler

In den Weihern der Horüti lebt zwar die gefährdete Gelbbauchunke. Ob aber Pro Natura das erweiterte Gebiet, mit der Gesetzesänderung künftig auch noch kaufen dürfte, etwa dort, wo die Deponie aufgefüllt wird – das ist fraglich.

Kein Boden­erwerb in grossem Stil

Der Bauernverband argumentiert auch mit der Ernährungssicherheit. Auch eine ehemalige Deponie könne von der Landwirtschaft wieder genutzt werden. Wenn man richtig auffülle, «kann man das Gebiet zuerst als Grasland nutzen, ein paar Jahre später als Ackerland. So haben wir mehr Land für die Ernährungssicherheit».

Für Peter Knaus, den Geschäftsführer von Pro Natura Luzern, gehört allerdings der Erhalt der Biodiversität genauso zu den Aufgaben des Staates wie Ernährungssicherheit. Zudem würden Schutzorganisationen nicht im grossen Stil Boden erwerben. «Pro Natura und andere Schutzorganisationen haben im Schnitt über die letzten zehn Jahre sieben Hektar Kulturland erworben», so Knaus. Das sei kein grosser Verlust für die Landwirtschaft.

Tatsächlich geht den Bauern das meiste Land verloren, weil es mit Beton überbaut wird. Es zähle jedoch jeder Quadratmeter, argumentiert Hagenbuch. Es müsse der Grundsatz «Bauernhand gehört in Bauernhand» wieder gestärkt werden

Der Nationalrat hat bereits entschieden, als Nächstes wird der Ständerat diskutieren. Dort dürfte die Änderung gute Chancen haben.

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10vor10, 11.06.2026, 21:50 Uhr;liea

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