Die Betroffenheit nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana ist gross. So gross, dass manche nach harten Strafen rufen. Einige fordern, die Verantwortlichen wegen «eventualvorsätzlicher Tötung» anzuklagen. Und ein italienischer Journalist kommentierte unter dem Facebook-Post eines Tessiner Nationalrats: «Ihr seid beschämend – Komplizen von Mördern.»
Doch im Zentrum der Ermittlungen stehen nicht Mord oder vorsätzliche Tötung, sondern fahrlässige Tötung und Körperverletzung sowie Verursachung einer Feuersbrunst. Denn so schrecklich das Unglück war, so viele Menschen ihr Leben verloren und so nachlässig einzelne Verantwortliche gehandelt haben mögen: Juristisch war es ein Unfall. Dass die Morettis oder die Behörden Menschen töten wollten, dürfte niemand ernsthaft behaupten.
Relativ milde Strafen in der Schweiz
«Im Fall Crans-Montana könnte es zu Strafmassen kommen, die viele enttäuschen werden», prognostiziert der Rechtssoziologe Lukas Gschwend von der Universität St. Gallen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass einzelne Strafen bedingt oder teilbedingt ausgesprochen würden. Am Ende müssen die Betroffenen also vielleicht nur kurz oder gar nicht ins Gefängnis. «Viele werden sagen: Das kann doch nicht sein bei so vielen Toten!»
Auch nach der Brandkatastrophe von Kaprun waren viele tief enttäuscht, dass niemand strafrechtlich verurteilt wurde. Die Tragödie mit 155 Todesopfern war durch einen Heizlüfter ausgelöst worden, der nur für den privaten Gebrauch zugelassen war. Es zeigen sich Parallelen zu Crans-Montana: Dort sollen Sprühkerzen Schallmatten in Brand gesetzt haben – Matten, die von den Brandschutzbehörden zuvor nicht beanstandet worden waren.
Laut Gschwend ist das häufig so. «Wenn etwas Schreckliches passiert, sagen rückblickend alle: Das musste doch jeder sehen, dass dieser Heizlüfter oder das hochentzündliche Schallmaterial zu einem tödlichen Brand führen würde!» Menschen hätten das tiefe Bedürfnis, einen Grund für das Unglück zu finden – und einen Schuldigen zu bestrafen.
Viele Menschen hegten in solchen Situationen den Wunsch: «Die Person, die mir das angetan hat, soll ebenfalls leiden.» Lange sei deshalb die Strafe als staatlich angeordneter Ersatz für Rache gedacht gewesen. Später habe sich die Strafjustiz hin zu einem humanistischeren Verständnis entwickelt.
Ohne schwere Schuld kann man niemanden lebenslang ins Gefängnis stecken, nur damit die Leute Frieden finden.
Heute dient die Freiheitsstrafe in erster Linie der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. «Aber sozialpsychologisch hat der Vergeltungsgedanke schon seine Berechtigung. Er sorgt für die Glaubwürdigkeit des Strafrechts und verschafft den Opfern eine Genugtuung, die eben nicht nur aus Geld bestehen soll.»
In der Schweiz gilt aber – wie Gschwend betont – das Schuldstrafrecht. «Wenn die Tatschuld, etwa bei fehlendem Vorsatz, nicht sehr schwer ist, kann man jemanden – selbst bei vielen Toten – nicht lebenslang ins Gefängnis stecken, nur damit die Leute Frieden finden.»
Gschwend versteht, dass viele erwarten, dass «etwas passieren muss». Doch dieses «Etwas» müsse nicht zwingend eine drakonische Strafe sein. «Positiv ist, wenn man aus einem Unglück lernt. Etwa, indem künftig niemand mehr ungeeignete Heizlüfter oder entflammbare Schallmatten verbaut – und dies zuverlässig kontrolliert wird.»