Nirgendwo ist die Demokratie direkter als in der Schweiz. Hier gibt es nicht nur Wahlen und Abstimmungen über Gesetzesvorlagen, hier ist es möglich, mit 100'000 gültigen Unterschriften eine Verfassungsabstimmung über ein Anliegen herbeizuführen. Relativ wenige Initiativen werden von Volk und Ständen angenommen. Eine Übersicht über die angenommenen Initiativen seit 1893 gibt es hier.
Volksinitiativen bestehen quasi aus zwei Teilen: Der erste ist der Initiativtext, über den abgestimmt wird. Er wird nach Annahme in der Schweizerischen Bundesverfassung festgehalten. Der zweite Teil ist die konkrete Umsetzung, sie wird über Gesetze und Verordnungen geregelt. Über die Art und Weise der Umsetzung entscheidet das Parlament, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können sich dazu nicht mehr äussern, ausser, eine Gruppierung ergreift das Referendum.
An Stammtischen, in Kommentaren und Onlineforen wird oft die Frustration über die Art und Weise der Umsetzung von Initiativen deutlich. So schreibt zum Beispiel User David. 71177 als Kommentar zu einem Video über eine Studie über Demokratiemüdigkeit auf Instagram (übers.): «Es bringt nichts, die Ausschaffungsinitiative wurde bis heute nicht umgesetzt.»
Das Parlament ist bei der Umsetzung nicht völlig frei. Und hier beginnen bei manchen Volksbegehren die Probleme. Laut dem Politologen Adrian Vatter der Universität Bern gibt es drei Hauptfaktoren, die die Umsetzung von Initiativen stark beeinflussen, nämlich das übergeordnete Recht, Zuständigkeitsfragen zwischen Bund und Kantonen und die Kosten. «Das Parlament versucht schon, das Anliegen der Initiative umzusetzen. Allerdings ist es in unserem politischen System quasi eingeplant, dass eine Initiative nicht umfassend umgesetzt wird. Würde das Parlament ein Anliegen befürworten, bräuchte es keine Initiative, um es durchzusetzen.»
Keine Verfassungsgerichtsbarkeit
In den letzten Jahren wurde die Schweizer Politik immer stärker durch die Internationalisierung der Politik geprägt. «Das führt dazu, dass das Parlament bei der Umsetzung von Initiativen oft in einen Zielkonflikt kommt. Einerseits will es den Volkswillen umsetzen, andererseits muss es sich an übergeordnetes Recht halten», sagt Vatter. In unserem System ist auch inbegriffen, dass es keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt. «Gäbe es ein Gericht, das die Rechtmässigkeit einer Vorlage vorgängig überprüfen würde, kämen Vorlagen, die gegen Menschenrechte, Völkerrechte oder EU-Verträge verstossen, gar nicht zur Abstimmung.»
«Es gibt sowohl Initiativen von rechter als auch von linker Seite, die nur abgeschwächt umgesetzt wurden», so Politologe Vatter. Zwar ist der Initiativtext immer formalrechtlich gültig, aber einklagbar ist die Umsetzung nicht. «Das Parlament darf in der Schweiz verfassungswidrige Gesetze verabschieden. Weil es eben keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt, ist ein Gesetz, das gegen die Verfassung verstösst, nicht einklagbar, anders als in Deutschland. Bei uns hat das Volk das letzte Wort.»
Ob die Bevölkerung die Grundiee einer Initiative durchgesetzt sieht oder nicht, sei immer eine Frage der politischen Einstellung, so der Politologe. Er fügt an: «Dass das Parlament Initiativen oft abschwächt, hängt auch mit dem Zweikammersystem zusammen. Am Schluss müssen sich beide Räte einigen. Das ist für extreme Initiativen von beiden Seiten nicht förderlich.»