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Erfolglose Mission Jordanien lässt Schweizer Waffenkontrolleure abblitzen

  • Jordanien hat einer Schweizer Delegation die Kontrolle von Gewehren und Maschinenpistolen verweigert.
  • Mit den Inspektionen will die Schweiz sicherstellen, dass Käuferländer Schweizer Waffen nicht weitergeben.
  • Das Parlament will die Regeln lockern – auch bezüglich Kontrollen vor Ort. Es kommt zur Volksabstimmung.

Zwei Tage lang waren die Schweizer Kontrolleure im Februar letzten Jahres in Jordanien unterwegs. Sie wollten in der Schweiz hergestellte und nach Jordanien verkaufte Sturmgewehre, Maschinenpistolen, Pistolen und Schalldämpfer inspizieren.

Das Ziel: Sicherstellen, dass Jordanien die Waffen nicht ohne Zustimmung der Schweiz weitergegeben hat. Doch die Schweizer stiessen auf verschlossene Türen: Die Sicherheitskräfte wollten einen Teil der Waffen schlicht nicht vorzeigen. Andere Waffen wiederum fehlten vor Ort. Das steht in einem Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). SRF hat ihn gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip herausverlangt.

Verdikt: «Klar nicht erfüllt»

Geklappt hat die Inspektion nur bei etwas mehr als einem Drittel des zu kontrollierenden Kriegsmaterials. Für die anderen Waffen sei das Ergebnis der Kontrolle «ein klares ‹nicht erfüllt›», schreibt das Seco.

Das Bild zeigt eine Kiste mit Sturmgewehren.
Legende: Sturmgewehre, Maschinenpistolen, Schalldämpfer: Bis 2019 lieferte die Schweiz Kriegsgerät im Wert von mehreren Millionen Franken an Jordanien. Keystone / Ennio Leanza

Für Jordanien hat das Folgen: Das Resultat der Prüfung werde bei der Beurteilung künftiger Gesuche für den Export von Kriegsmaterial nach Jordanien berücksichtigt, heisst es im Bericht. Das bedeute allerdings nicht, dass gar keine Rüstungsexporte mehr erlaubt seien, präzisiert das Seco.

Jordanien kein wichtiger Kunde der Schweizer Rüstungsindustrie

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Die Gewehre und Pistolen, welche die Schweizer Delegation hätte kontrollieren wollen, waren in den Jahren 2014 bis 2019 nach Jordanien verkauft worden. Ihr Gesamtwert beträgt rund eine halbe Million Franken.

Jordanien ist kein bedeutendes Käuferland für Schweizer Waffen: Seit 2020 gab es gar keine Exporte mehr.

Möglich sei aber, dass Gesuche an bestimmte staatliche Stellen nicht mehr bewilligt werden könnten. Allerdings sei man mit Jordanien in Kontakt, um allenfalls eine Nachkontrolle zu organisieren. Zurzeit seien keine Exportgesuche für Jordanien hängig.

Parlament hat Regeln gelockert – Volk entscheidet

Seit der Einführung solcher Kontrollen vor über zehn Jahren hat die Schweiz rund 70 Prüfungen in 42 Ländern durchgeführt. Verstösse wurden unter anderem im Fall von Ghana, dem Libanon, der Slowakei und Indien bekannt. Gemäss den heutigen Regeln müssen – mit Ausnahme einer Gruppe westlicher Länder – alle Staaten beim Kauf von Rüstungsgütern garantieren, dass sie das Material nicht ohne Zustimmung der Schweiz weitergeben und dass sie Kontrollen vor Ort akzeptieren.

Vorfall mit jordanischer Beteiligung führte zu Kontrollen vor Ort

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Das System mit Schweizer Kontrollen vor Ort geht auf einen Vorfall im Jahr 2012 zurück: Damals tauchten in der Schweiz hergestellte Handgranaten im syrischen Bürgerkrieg auf. Der Bundeskonzern Ruag hatte diese an die Vereinigten Arabischen Emirate verkauft. Diese verschenkten einen Teil der Granaten an Jordanien weiter. Von Jordanien aus gelangten die Ruag-Handgranaten nach Syrien.

Als Reaktion führte der Bundesrat die stichprobenweisen Kontrollen vor Ort in den Käuferländern ein. Drei Jahre später, 2015, kam es zur ersten Kontrolle in Jordanien. Dabei stellte die Schweiz keine Verstösse fest.

Künftig jedoch könnten solche Inspektionen seltener werden. Das Parlament hat das Kriegsmaterialgesetz in mehreren Punkten gelockert. Einer betrifft die Kontrollen: Käuferländer sollen nicht mehr in jedem Fall garantieren müssen, dass sie Waffen nicht weitergeben. Damit wären auch keine Kontrollen vor Ort mehr möglich.

Der Grünen-Nationalrat Gerhard Andrey gehört zum Komitee, welches das Referendum gegen die Lockerungen ergriffen hat. «Die heutigen Regeln müssen bestehen bleiben», sagt Andrey. «Sonst heizen Schweizer Waffen überall auf der Welt grausame Konflikte noch mehr an.» Grundsätzlich würden die Inspektionen funktionieren.

Auch in der Türkei stiessen Schweizer Kontrolleure auf Probleme

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Das Seco liess sich letztes Jahr auch in der Türkei Schweizer Kriegsmaterial vorzeigen - konkret ging es unter anderem um Maschinenpistolen, Repetiergewehre und Schalldämpfer. Die Inspektion im Oktober 2025 startete mit schlechten Vorzeichen, der Empfang sei «eher kühl» gewesen, heisst es im Seco-Bericht. In der Folge konnten die türkischen Behörden nicht alle verlangten Waffen vorzeigen. Die Türkei habe von Beginn weg darauf hingewiesen, dass bestimmte Waffen fehlen würden. Das Seco bewertete die Prüfung als «teilweise erfüllt». Direkte Konsequenzen hat das Verdikt nicht: Neue Kriegsmateriallieferungen aus der Schweiz sind zurzeit wegen der Lage im Land ohnehin nicht zulässig.

Mitte-Nationalrätin Nicole Barandun hingegen unterstützt die Lockerung. Sie verweist auf eine Ausnahmeklausel: Demnach kann der Bundesrat aus aussen-, sicherheits- oder neutralitätspolitischen Gründen auch künftig im Einzelfall Garantien, sogenannte Nicht­wieder­ausfuhr­erklärungen, verlangen. Auch Kontrollen vor Ort wären in diesen Fällen möglich. «Bei Jordanien mit dieser Vorgeschichte erwarte ich, dass der Bundesrat eine Nicht­wieder­ausfuhr­erklärung verlangen wird», so Barandun.

Frühestens im September entscheidet das Volk über die Lockerungen.

HeuteMorgen, 19.05.2026, 6 Uhr;fulu;Liea

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