- Jordanien hat einer Schweizer Delegation die Kontrolle von Gewehren und Maschinenpistolen verweigert.
- Mit den Inspektionen will die Schweiz sicherstellen, dass Käuferländer Schweizer Waffen nicht weitergeben.
- Das Parlament will die Regeln lockern – auch bezüglich Kontrollen vor Ort. Es kommt zur Volksabstimmung.
Zwei Tage lang waren die Schweizer Kontrolleure im Februar letzten Jahres in Jordanien unterwegs. Sie wollten in der Schweiz hergestellte und nach Jordanien verkaufte Sturmgewehre, Maschinenpistolen, Pistolen und Schalldämpfer inspizieren.
Das Ziel: Sicherstellen, dass Jordanien die Waffen nicht ohne Zustimmung der Schweiz weitergegeben hat. Doch die Schweizer stiessen auf verschlossene Türen: Die Sicherheitskräfte wollten einen Teil der Waffen schlicht nicht vorzeigen. Andere Waffen wiederum fehlten vor Ort. Das steht in einem Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). SRF hat ihn gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip herausverlangt.
Verdikt: «Klar nicht erfüllt»
Geklappt hat die Inspektion nur bei etwas mehr als einem Drittel des zu kontrollierenden Kriegsmaterials. Für die anderen Waffen sei das Ergebnis der Kontrolle «ein klares ‹nicht erfüllt›», schreibt das Seco.
Für Jordanien hat das Folgen: Das Resultat der Prüfung werde bei der Beurteilung künftiger Gesuche für den Export von Kriegsmaterial nach Jordanien berücksichtigt, heisst es im Bericht. Das bedeute allerdings nicht, dass gar keine Rüstungsexporte mehr erlaubt seien, präzisiert das Seco.
Möglich sei aber, dass Gesuche an bestimmte staatliche Stellen nicht mehr bewilligt werden könnten. Allerdings sei man mit Jordanien in Kontakt, um allenfalls eine Nachkontrolle zu organisieren. Zurzeit seien keine Exportgesuche für Jordanien hängig.
Parlament hat Regeln gelockert – Volk entscheidet
Seit der Einführung solcher Kontrollen vor über zehn Jahren hat die Schweiz rund 70 Prüfungen in 42 Ländern durchgeführt. Verstösse wurden unter anderem im Fall von Ghana, dem Libanon, der Slowakei und Indien bekannt. Gemäss den heutigen Regeln müssen – mit Ausnahme einer Gruppe westlicher Länder – alle Staaten beim Kauf von Rüstungsgütern garantieren, dass sie das Material nicht ohne Zustimmung der Schweiz weitergeben und dass sie Kontrollen vor Ort akzeptieren.
Künftig jedoch könnten solche Inspektionen seltener werden. Das Parlament hat das Kriegsmaterialgesetz in mehreren Punkten gelockert. Einer betrifft die Kontrollen: Käuferländer sollen nicht mehr in jedem Fall garantieren müssen, dass sie Waffen nicht weitergeben. Damit wären auch keine Kontrollen vor Ort mehr möglich.
Der Grünen-Nationalrat Gerhard Andrey gehört zum Komitee, welches das Referendum gegen die Lockerungen ergriffen hat. «Die heutigen Regeln müssen bestehen bleiben», sagt Andrey. «Sonst heizen Schweizer Waffen überall auf der Welt grausame Konflikte noch mehr an.» Grundsätzlich würden die Inspektionen funktionieren.
Mitte-Nationalrätin Nicole Barandun hingegen unterstützt die Lockerung. Sie verweist auf eine Ausnahmeklausel: Demnach kann der Bundesrat aus aussen-, sicherheits- oder neutralitätspolitischen Gründen auch künftig im Einzelfall Garantien, sogenannte Nichtwiederausfuhrerklärungen, verlangen. Auch Kontrollen vor Ort wären in diesen Fällen möglich. «Bei Jordanien mit dieser Vorgeschichte erwarte ich, dass der Bundesrat eine Nichtwiederausfuhrerklärung verlangen wird», so Barandun.
Frühestens im September entscheidet das Volk über die Lockerungen.