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EU-Entscheid zu Grenzgängern EU beschliesst neue Regeln für Grenzgänger – Schweiz unter Druck

Die EU hat neue Regeln für arbeitslose Grenzgänger beschlossen. Künftig soll nicht mehr der Wohnstaat zahlen, sondern das Land, in dem die Betroffenen zuletzt gearbeitet haben. Das würde die Schweiz mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr kosten.

Worum geht es? Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die ihren Job verloren haben, galt auf EU-Ebene bisher das Wohn­land­prinzip: Wer in der Schweiz arbeitet und im Ausland wohnt, bezieht bei Arbeitslosigkeit Leistungen im Wohnstaat. Die Schweiz beteiligt sich teilweise, indem sie dem Wohnland Beiträge für drei bis fünf Monate zahlt. Danach trägt das Wohnland die Hauptlast. Diese Regelung haben die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten heute in Brüssel geändert.

Was hat die EU entschieden? Die EU passt die Regeln zur Koordination der Sozialversicherungen an. Künftig wird das Arbeitslandprinzip gestärkt: Wer während mindestens 22 Wochen im Arbeitsland versichert war, erhält dort Arbeitslosengeld, sofern die nationalen Bedingungen erfüllt sind. Der Entscheid ist noch nicht formell verabschiedet.

Was bedeutet das konkret? Wenn zum Beispiel ein Franzose in der Schweiz gearbeitet hat und arbeitslos wird, fällt er bei weiterem Aufenthalt in der Schweiz ins hiesige System und kann bis zu zwei Jahre Leistungen der Ar­beits­losen­ver­siche­rung beziehen.

Kehrt die Person hingegen in ein anderes Land zurück, zum Beispiel nach Frankreich, und sucht dort nach einer Arbeit, greift das dortige System, in diesem Fall das französische. Dann hat die Person Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu sechs Monate.

Was kostet das? Bereits heute zahlt die Schweiz Beiträge an die Nachbarländer: 2025 waren es rund 283 Millionen Franken. Mit der Neuregelung könnten sich die Kosten auf mehrere hundert Millionen Franken zusätzlich erhöhen, insgesamt gegen eine Milliarde Franken pro Jahr. Das Seco nennt keine Schätzung. Doch Frankreich allein trägt derzeit – nach Abzug der Schweizer Beiträge – rund 600 Millionen Euro für Grenzgänger, die in der Schweiz gearbeitet haben. Ein Teil dieser Last könnte sich verschieben.

Wie viele Grenzgänger sind betroffen? Die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger steigt seit Jahren. 2025 pendelten über 410’000 Personen zur Arbeit in die Schweiz. Die meisten kommen aus Frankreich, danach aus Italien und Deutschland. In Regionen wie Genf, Basel oder dem Tessin sind sie zentral für den Arbeitsmarkt.

Muss die Schweiz die Regeln übernehmen? Die Koordination der Sozialversicherungen ist Teil des Freizügigkeitsabkommens. Automatisch gelten die neuen Regeln für die Schweiz nicht – sie müsste ihnen zustimmen. Politischer Druck gilt als wahrscheinlich, sollte die Schweiz die Anpassung ablehnen.

Wie reagiert die Schweiz? Bundesrat und Verwaltung bleiben zurückhaltend, die SVP stellt ein mögliches Referendum in Aussicht. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verweist auf offene Fragen und betont, dass die konkrete Umsetzung noch mit der EU zu klären sei. Sie geht davon aus, dass in der Ausgestaltung Spielraum bestehen werde.

Echo der Zeit, 29.04.2026, 18 Uhr ; 

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