Die Schweizer Demokratie basiert auf Mitsprache. Mit den neuen EU-Verträgen gälte in den Bereichen der Bilateralen Abkommen (etwa bei der Personenfreizügigkeit oder beim Luftverkehr) künftig die dynamische Rechtsübernahme – dass die Schweiz grundsätzlich EU-Recht übernehmen müsste.
Nun hat Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich, untersucht, wie sich diese Rechtsübernahme auf den Einfluss des Parlaments und auf die Volksrechte auswirken würde. Sein Fazit: In den Bereichen der Abkommen verschiebe sich der Gesetzgebungsprozess nach Brüssel. Dadurch verliere das Schweizer Parlament an Einflussnahme.
Bei einem Nein droht Strafe der EU
Die parlamentarischen Beratungen würden sich stark ändern, so Glaser. Denn an Rechtsakten, die die Schweiz vom EU-Recht übernehmen müsste, seien keine Änderungen möglich. «Das Parlament könnte nur noch Ja und vielleicht Nein sagen, wenn es eine Vorlage unbedingt ablehnen will. Und die Stimmberechtigten würden am Schluss auch unter dem Eindruck stehen, dass sie eigentlich zustimmen müssten», sagt Glaser.
So werde auch die Mitsprache der Bevölkerung eingeschränkt: Zwar könnten Stimmbürgerinnen und -bürger das Referendum gegen neue EU-Gesetze ergreifen. Bei einem Nein drohten aber Strafmassnahmen der EU. Deswegen könnten die Stimmenden keinen wirklich freien Entscheid fällen.
Zu einer anderen Beurteilung kommen Befürworter des Vertragspakets mit der EU. Beispielsweise Simon Michel, Solothurner FDP-Nationalrat und CEO der Medizintechnikfirma Ypsomed. Er betont, der allgemeine Prozess der Vernehmlassung, des Einbezugs der Bevölkerung, der Verbände und der Kantone im Gesetzgebungsprozess, werde nicht verändert. Auch die Volksrechte würden nicht eingeschränkt, Bürgerinnen und Bürger könnten weiterhin Referenden ergreifen und Initiativen lancieren.
Natürlich verändere sich die Arbeit des Parlaments, räumt Michel ein. Doch die Räte seien bereits daran, sich auf mögliche Änderungen einzustellen: «Hier im Parlament wollen wir früher sehen, was aus Brüssel auf uns zukommt, um mitreden zu können.»
Wie gravierend ist der Verlust an Mitsprache?
Ein Vorschlag, der im Parlament diskutiert werde, sei, eine neue Kommission zu gründen, eine Europa-Kommission, die sich speziell mit EU-Recht befassen und sich frühzeitig über geplante EU-Entscheide informieren würde.
Die Studie von Andreas Glaser spricht von «erheblichen Einschränkungen» bei den demokratischen Prozessen. Doch Nationalrat Michel beschwichtigt: «Wir müssen verstehen, dass es um wenige Elemente geht. Es sind primär Normen, die wir übernehmen müssen, die wir auch übernehmen wollen. Denn es macht Sinn, dass wir im Handel die gleichen Regeln haben wie die EU.»
Umstritten ist, wie gravierend der Verlust an demokratischer Mitsprache ist. Und ob es sich lohnt, diesen hinzunehmen und dafür im Gegenzug Rechtssicherheit und klare Regeln im Verhältnis mit der EU zu haben.