Christian Pidoux ist der Vater eines der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana. An eine Anhörung der Barbetreiber Mitte Februar kommt er medienwirksam mit einem Foto seines verstorbenen Sohns auf dem T-Shirt. Er sei hier, weil sie die Augen der Väter, Brüder und Schwestern jener sehen sollen, die in der Bar verbrannt sind.
Die Befragungen durch die Staatsanwaltschaft im Fall Crans-Montana: Ein mediales Spektakel. Das Interesse: riesig. So waren etwa bei einer Anhörung der Barbetreiber Mitte Februar Dutzende von Angehörigen und über 50 Opferanwälte dabei.
Polizeivertreter kritisiert langwierige Verfahren
Christian Brenzikofer ist Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten. Er sieht es kritisch, dass bei den Befragungen so viele Beteiligte anwesend sein dürfen. «Es ist nur schon ein logistisches Problem. Man braucht Räumlichkeiten, man muss Termine finden, die allen passen. Das bedeutet eine längere Verfahrensdauer», so Brenzikofer, der auch Kommandant der Kantonspolizei Bern ist.
Er bringt noch einen weiteren Punkt ins Spiel: Da auch Beschuldigte das Recht haben, bei allen Einvernahmen dabei sein zu dürfen, können sie mithören, was andere Beschuldigte sagen und so ihre Aussage anpassen.
Ausserdem beeinflusse es die Befragten, wenn sie viele Personen im Rücken hätten, die ihnen bei Einvernahmen zuhörten, so Brenzikofer.
Problem im Bundeshaus bekannt
Auch die Staatsanwälte sehen Handlungsbedarf, wie sie auf Anfrage bestätigen, genau wie die Präsidenten der Rechtskommissionen von National- und Ständerat. «Aus den Kantonen wissen wir, dass die Ermittlungs- und Strafverfahren seit der Einführung der neuen Strafprozessordnung im Jahr 2011 ungefähr 50 Prozent länger dauern. Das ist ein Missstand, der behoben werden muss», sagt SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann.
Nur: Widerstand im Parlament ist vorprogrammiert. Ein Versuch, die Rechte von Beschuldigten und Opfern einzuschränken, ist vor wenigen Jahren gescheitert. Schon damals wehrten sich die Linken und die Mitte.
Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy erklärte damals: «Es geht in keiner Art und Weise um einen Täterschutz, sondern es geht darum, allen – ob schuldig oder unschuldig – ein faires Verfahren zu garantieren.»
SP-Nationalrätin Min Li Marti erinnerte daran, dass es einen guten Grund gebe, wieso Beschuldigte bei allen Einvernahmen dabei sein dürfen: «Es braucht eine gewisse Waffengleichheit, einen Ausgleich zwischen den Rechten der Staatsanwaltschaft und den Verteidigungsrechten, um ein faires Verfahren zu ermöglichen.»
Polizeivertreter will handeln
Trotz Widerstand: Mit Blick auf den Fall von Crans-Montana arbeitet der Polizeivertreter derzeit an einem neuen Vorschlag. Konkret geht es um eine Standesinitiative aus dem Kanton Bern, die die Rechte von Befragten und Opfern einschränken will. «Man muss beispielsweise nicht bei jeder Befragung dabei sein. Es genügt, wenn man im Verlauf des Verfahrens nur einmal Fragen stellen darf», so Brenzikofer.
Im Fall Crans-Montana werden die Einvernahmen Anfang April fortgesetzt – wieder mit Dutzenden von Angehörigen und Anwälten. Die rechtliche Aufarbeitung der Brandkatastrophe steht damit weiterhin erst am Anfang.