Der Fall von Binningen BL war kein «gewöhnlicher»: Er war brutaler als die meisten, er generierte besonders viel Aufmerksamkeit und auch der Verteidiger des Angeklagten war kein Unbekannter. Christian von Wartburg politisierte bis 2023 während elf Jahren für die SP im Basler Grossen Rat. Für eine Partei also, die sich gegen Femizide einsetzt und für Gleichberechtigung kämpft.
«Jeder Mensch hat das Anrecht auf eine Verteidigung vor Gericht – auch ein brutaler Täter», kontert von Wartburg die Frage, weshalb er einen Frauenmörder verteidigt habe. «Gerade wenn jemand wegen eines schweren Delikts unter Tatverdacht kommt, ist es umso wichtiger, dass er gut verteidigt wird, dass er seine Rechte wahrnehmen kann.»
Das sei die Grundlage des Rechtsstaates und in seinem Job normal: «Es gehört seit bald 30 Jahren zu meinem Leben als Strafverteidiger, dass auch schlimme mutmassliche Verbrechen in meinem Arbeitsalltag Platz haben müssen.»
Kritik an Verteidigungsstrategie
Während des Prozesses gab aber nicht nur die Tat zu reden, sondern auch die Strategie der Verteidigung. Diese versuchte nämlich, die Tat nicht als Mord, sondern als Notwehr darzustellen. So gab sie der Getöteten eine Mitschuld.
Das spätere Opfer sei mit einem Messer auf seinen Mandanten losgegangen, so von Wartburg vor Gericht. Sein Mandant habe seine Ehefrau deswegen in Notwehr getötet. Schon zuvor sei die Frau während der Ehe aufbrausend gewesen und ein Mal gar mit einem Schuh auf ihn los gegangen.
Über den Fall an sich redet Christian von Wartburg nicht, als ihn SRF zum Interview empfängt. Aber allgemein sagt er: «Macht jemand entlastende Momente geltend, ist es die Pflicht der Verteidigung, diese sorgfältig, präzise und gestützt auf die Akten einem Gericht vorzutragen.» Die mutmassliche Tat müsse man in das Licht rücken, wo sie aus Sicht der Verteidigung hin gehöre.
Das Gericht zerpflückte die Argumente der Verteidigung allerdings geradezu. Für das Argument der Notwehr fände man keine Hinweise, alle Gutachten würden dagegen sprechen und selbst der Angeklagte habe in seiner ersten Version des Tathergangs nichts vom angeblichen Angriff erzählt, den er habe abwehren müssen. Die Verteidigungsstrategie führte also nicht zum Ziel, von Wartburgs Mandant bekam die Höchststrafe.
Seine Strategie rechtfertigt von Wartburg, obwohl sie ihm den Vorwurf eingebracht habe, eine Täter-Opfer-Umkehr zu machen: «Ich könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, wenn ich Argumente nicht bringen würde, aus Angst, dass man mir dann Täter-Opfer-Umkehr vorwerfen könnte.»