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Femizid-Prozess Binningen «Jeder hat das Recht auf Verteidigung – auch ein brutaler Täter»

Christian von Wartburg verteidigte einen Mann, der seine Frau auf brutalste Art umbrachte. Weshalb tat er dies?

Der Fall von Binningen BL war kein «gewöhnlicher»: Er war brutaler als die meisten, er generierte besonders viel Aufmerksamkeit und auch der Verteidiger des Angeklagten war kein Unbekannter. Christian von Wartburg politisierte bis 2023 während elf Jahren für die SP im Basler Grossen Rat. Für eine Partei also, die sich gegen Femizide einsetzt und für Gleichberechtigung kämpft.

Der Fall: Mann brachte Ehefrau um

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Gerichtssaal mit mehreren Personen, darunter ein Polizist und Richter.
Legende: Der Prozess hat über die Kantonsgrenzen hinaus Schlagzeilen gemacht. Erika Bardakci-Egli

Im Mai 2026 verurteilte das Baselbieter Strafgericht einen Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Er hatte 2024 seine Ehefrau im gemeinsamen Haus in Binningen BL getötet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

«Jeder Mensch hat das Anrecht auf eine Verteidigung vor Gericht – auch ein brutaler Täter», kontert von Wartburg die Frage, weshalb er einen Frauenmörder verteidigt habe. «Gerade wenn jemand wegen eines schweren Delikts unter Tatverdacht kommt, ist es umso wichtiger, dass er gut verteidigt wird, dass er seine Rechte wahrnehmen kann.»

Das sei die Grundlage des Rechtsstaates und in seinem Job normal: «Es gehört seit bald 30 Jahren zu meinem Leben als Strafverteidiger, dass auch schlimme mutmassliche Verbrechen in meinem Arbeitsalltag Platz haben müssen.»

Kritik an Verteidigungsstrategie

Während des Prozesses gab aber nicht nur die Tat zu reden, sondern auch die Strategie der Verteidigung. Diese versuchte nämlich, die Tat nicht als Mord, sondern als Notwehr darzustellen. So gab sie der Getöteten eine Mitschuld.

Person im Rollstuhl mit Protestplakat, umgeben von Menschenmenge auf der Strasse.
Legende: Vor dem Gerichtsgebäude trafen sich viele Frauen, die der Opferfamilie beistehen wollten. Sie hofften auf eine Verurteilung, obwohl der Täter vor Gericht angab, in Notwehr gehandelt zu haben. EYSTONE / Silva Schnurrenberger)

Das spätere Opfer sei mit einem Messer auf seinen Mandanten losgegangen, so von Wartburg vor Gericht. Sein Mandant habe seine Ehefrau deswegen in Notwehr getötet. Schon zuvor sei die Frau während der Ehe aufbrausend gewesen und ein Mal gar mit einem Schuh auf ihn los gegangen.

Über den Fall an sich redet Christian von Wartburg nicht, als ihn SRF zum Interview empfängt. Aber allgemein sagt er: «Macht jemand entlastende Momente geltend, ist es die Pflicht der Verteidigung, diese sorgfältig, präzise und gestützt auf die Akten einem Gericht vorzutragen.» Die mutmassliche Tat müsse man in das Licht rücken, wo sie aus Sicht der Verteidigung hin gehöre.

Mann in Anzug spricht vor mehreren Mikrofonen.
Legende: Christian von Wartburg hat sich in seiner früheren Position als Präsident der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsparlaments einen Namen als kritischer Politiker gemacht, der sich nicht scheut, Regierungsmitgliedern an den Karren zu fahren. KEYSTONE/Georgios Kefalas

Das Gericht zerpflückte die Argumente der Verteidigung allerdings geradezu. Für das Argument der Notwehr fände man keine Hinweise, alle Gutachten würden dagegen sprechen und selbst der Angeklagte habe in seiner ersten Version des Tathergangs nichts vom angeblichen Angriff erzählt, den er habe abwehren müssen. Die Verteidigungsstrategie führte also nicht zum Ziel, von Wartburgs Mandant bekam die Höchststrafe.

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Seine Strategie rechtfertigt von Wartburg, obwohl sie ihm den Vorwurf eingebracht habe, eine Täter-Opfer-Umkehr zu machen: «Ich könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, wenn ich Argumente nicht bringen würde, aus Angst, dass man mir dann Täter-Opfer-Umkehr vorwerfen könnte.»

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Regionaljournal Basel, 2.6.26, 6:30 Uhr ; 

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