- Das Bezirksgericht Rheinfelden AG hat fünf junge Schweizer verurteilt.
- Die drei Hauptbeschuldigten erhalten Freiheitsstrafen von rund acht, sechs und vier Jahren.
- Die Beschuldigten haben unter anderem in der Region Rheinfelden mehrfach Glasfaserkabel durchgeschnitten.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bekannt wurde der mehrtägige Gerichtsprozess unter dem Stichwort «Wolfsrudel-Prozess». Die fünf Männer waren in einer Bande organisiert. Sie kommunizierten über einen Whatsapp-Chat mit dem Namen «Das Wolfsrudel». Gemäss Staatsanwaltschaft spielte die Gruppendynamik für die über 40 Straftaten eine Rolle.
Zerschnittene Glasfaser in Rheinfelden Ende 2023
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Bild 1 von 3. Schon damals war klar: Die zerschnittenen Glasfaserkabel waren mehr als ein Lausbubenstreich. Bildquelle: ImproWare AG.
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Bild 2 von 3. Um die Glasfaserkabel zu zerstören, musste die Täterschaft Verschalungen und Schrauben lockern und mit speziellem Werkzeug die Kabel zerschneiden. Bildquelle: ImproWare AG.
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Bild 3 von 3. Nachdem die Kabel immer wieder durchtrennt worden waren, sicherte die Stadt Rheinfelden die Glasfaserstandorte mit Brettern. Bildquelle: SRF/Bähram Alagheband.
Die Staatsanwaltschaft spricht vom «Cable-Cut-Prozess». Sie nimmt damit Bezug auf die zerschnittenen Glasfaserkabel Ende 2023, als rund 4000 Haushalte ohne Internet, Kabelfernsehen und Telefonie waren.
Lange Liste von Vergehen
Fünf junge Männer im Alter von 20 und 21 Jahren mussten sich vor Gericht verantworten. Die drei Hauptbeschuldigten müssen rund acht, sechs und vier Jahre ins Gefängnis, hat das Bezirksgericht entschieden. Zwei erhalten eine bedingte Geldstrafe.
Zwei der Hauptbeschuldigten erhalten auch eine sogenannte vollzugsbegleitende Massnahme, unter anderem um eine Asperger-Autismus-Störung zu behandeln. Derjenige, der sechs Jahre Freiheitsstrafe kassiert hat, erhält zudem ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.
Ein Minderjähriger wurde nach dem Jugendstrafrecht beurteilt. Jenes Urteil ist nicht öffentlich.
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Bild 1 von 2. Der Hauptbeschuldigte (blaues Hemd) vor Gericht. Fünf junge Männer mussten sich vor dem Bezirksgericht Rheinfelden verantworten. Bildquelle: SRF/Erika Bardakci-Egli.
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Bild 2 von 2. Weil das Interesse am Gerichtsprozess gross war, wurde die mehrtägige Verhandlung ins Feuerwehrmagazin Rheinfelden verlegt. Bildquelle: SRF/Christoph Studer.
Die Liste der Vorwürfe an die fünf Männer war vor Gericht deutlich länger als die Glasfaser-Sabotage. Die Staatsanwaltschaft warf den fünf jungen Männern unter anderem auch Cyberangriffe, gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl, mehrfache, teils versuchte Brandstiftung, Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfache versuchte Erpressung, teilweise versuchte Nötigung und strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub vor.
Unterschiedliche Strafanträge
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Hauptbeschuldigten eine unbedingte zehnjährige Freiheitsstrafe. Für den zweiten wollte sie acht Jahre unbedingt; für den dritten zuerst sechs, neu acht Jahre unbedingt. Alleine die Anklageschrift für den Hauptbeschuldigten umfasst 50 Seiten.
Die Verteidigung wies vor Gericht auf mildernde Umstände hin. Zum Teil seien die jungen Männer bei einigen Straftaten noch minderjährig gewesen. Einer habe sich im vorzeitigen Strafvollzug positiv entwickelt. Einer der Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant eine Autismus- und Asperger-Diagnose habe. Die Verteidigung forderte deutlich kürzere Freiheitsstrafen, zwischen 12 Monaten bedingt und 4 Jahren unbedingt.
Prominente Firmen geschädigt
Der Sachschaden liegt gemäss Staatsanwaltschaft bei rund 400'000 Franken. Unter den Geschädigten sind unter anderem die Stadt Rheinfelden, Sunrise, die SBB, die Schweizer Armee, Coop, Holcim, Postfinance, die Aargauische Kantonalbank, die Landi, der Kanton Basel-Landschaft sowie das Berufsbildungszentrum Baselland.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann von den Parteien ans Aargauer Obergericht weitergezogen werden.