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Kantonsrat St. Gallen Religiöse Symbole für Lehrpersonen im Schulzimmer verboten

Der St. Galler Kantonsrat sagt deutlich Ja zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen.

  • Der St. Galler Kantonsrat hat die Motion klar mit 70 zu 46 Stimmen angenommen und schafft damit die Grundlage für ein kantonsweites Verbot religiöser Symbole für Lehrpersonen.
  • Umstritten war die Stufe: Mit 59 zu 54 Stimmen setzte sich die Mehrheit durch, das Verbot auch auf die Mittel- und Berufsschule auszudehnen.
  • Die Regierung muss nun eine Gesetzesanpassung für alle öffentlichen Schulen ausarbeiten.
  • Auslöser war der Fall Eschenbach, bei dem Eltern sich 2025 gegen eine kopftuchtragende Lehrerin gewehrt hatten.

Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat am Mittwoch eine parteiübergreifend eingereichte Motion gutgeheissen, die ein kantonsweites Kopftuchverbot für Lehrerinnen zur Folge haben wird.

Keine klaren Haltungen der Parteien

Die Debatte war lang und emotional. Klare Parteilinien gab es kaum, die Fraktionen zeigten sich intern gespalten. Unklar blieb für viele Ratsmitglieder auch, welche Symbole und Kleidungsstücke genau unter das Verbot religiös geprägter Zeichen fallen sollen.

Aus der Mitte wurde etwa die Sorge geäussert, dass auch christliche Werte an Bedeutung verlieren könnten. Auch die Fraktion SP/Grüne/GLP war geteilter Meinung: Während einige eine strikte Trennung von Schule und Religion befürworteten, lehnten andere ein Verbot ab, weil es aus ihrer Sicht vor allem auf das Kopftuch ziele. Am Ende stimmte dennoch eine deutliche Mehrheit für die Motion.

Knapper fiel das Resultat bei der Frage aus, auf welcher Stufe das Verbot gelten soll. Mit 59 zu 54 Stimmen setzten sich die Motionäre von SVP, GLP, Mitte und FDP durch. Damit soll das Verbot nicht nur für die Volksschule gelten, sondern auch für die Sekundarstufe II – also für Mittel‑ und Berufsschulen.

Der Fall Eschenbach als Auslöser

Auslöser für den Vorstoss war ein Fall in Eschenbach SG. Im Sommer 2025 hatten sich Eltern gegen die Anstellung einer jungen Lehrerin gewehrt, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Die Schule entschied daraufhin, das Anstellungsverhältnis doch nicht einzugehen.

Lehrerin verliert Stelle wegen Kopftuch

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Der Fall in Eschenbach spielte sich 2020/2021 ab. Eine muslimische Lehrerin trat ihre Stelle an und trug im Unterricht ein Kopftuch. Die Schulgemeinde sah darin einen Verstoss gegen die religiöse Neutralität und entschied, den Vertrag Ende Schuljahr 2020/21 nicht zu verlängern.

Die Lehrerin wehrte sich juristisch, blieb jedoch erfolglos: Die Behörden betonten die besondere staatliche Rolle von Lehrpersonen, die religiöse Zeichen ausschliesse. Der Fall löste kantonsweit eine Debatte über Neutralität und Glaubensfreiheit aus.

In der Folge forderte eine parteiübergreifende Motion ein Verbot religiöser Kleidung. Der Kantonsrat debattierte sie nun in der Juni-Session.

Kurz darauf reichten im Kantonsrat einzelne Mitglieder aus allen vier Fraktionen eine Motion ein. Darin wurde eine Klärung verlangt. Im Volksschulgesetz solle das Tragen «von religiös motivierten Kleidungsstücken oder Symbolen durch Lehrpersonen» an öffentlichen Schulen untersagt werden.

Kopftuchfall endet vor Bundesgericht

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Der Streit um ein Kopftuchverbot in St. Margrethen SG begann 2013, als eine Schülerin mit Kopftuch zum Unterricht erschien. Die Schule stützte sich auf ein generelles Verbot von Kopfbedeckungen und untersagte das Tragen.

Die Familie wehrte sich juristisch. Während das Bildungsdepartement das Verbot bestätigte, hob das Verwaltungsgericht es auf, gestützt auf die Glaubensfreiheit.

2015 bestätigte das Bundesgericht diesen Entscheid: Es gebe keine Hinweise, dass das Mädchen den Unterricht störe oder missioniere; ein Verbot sei nicht gerechtfertigt.

Zwischen 2013 und 2015 wurden im Kantonsrat verschiedene Vorstösse eingereicht, die ein Kopftuchverbot oder strengere Regeln für religiöse Symbole an Schulden forderten. Der Fall St. Margrethen beeinflusst die Debatte über religiöse Neutralität bis heute.

Die Regierung unterstützte die Forderung, wollte das Verbot aber auf die Volksschule beschränken. Der Rat stimmte nach einer differenzierten Debatte mit 70 gegen 46 Stimmen der Motion zu. Nun muss die Regierung eine Gesetzesanpassung ausarbeiten. Dafür hat sie drei Jahre Zeit. Dann kommt die Vorlage erneut ins Kantonsparlament.

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Regionaljournal Ostschweiz, 10.6.2026, 12:03 Uhr ; 

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