Im April machte die «Weltwoche» eine Liebesbeziehung zwischen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf publik. Darauf beauftragte das Bundesgericht ein unabhängiges Expertengremium, den Sachverhalt abzuklären. Nun liegt dieser Bericht vor. Das Gericht hat ihn an die Geschäftsprüfungs- und die Gerichtskommission der Bundesversammlung weitergeleitet. Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi erklärt, was darin stehen dürfte und welche Folgen die Beziehung haben könnte.
Was ist das für ein Bericht?
Der Bericht umfasst 15 Seiten und hält fest, was zwei unabhängige Experten in Gesprächen mit 13 Personen herausgefunden haben. Darin dürfte insbesondere stehen, wie lange Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf zusammen waren, ob sie zusammengewohnt haben und wie intensiv ihre Beziehung war.
Weshalb sind diese Details rechtlich relevant?
Das ist wichtig, um zu beurteilen, ob die beiden mit ihrer Beziehung gegen das Gesetz verstossen haben. Gemäss Gesetz dürfen Richterinnen und Bundesrichter nämlich nicht in einer Lebensgemeinschaft sein.
Der Bericht ist geheim. Erfährt die Öffentlichkeit trotzdem, was darin steht?
Direkt nicht, aber indirekt. Acht Personen verlangen, dass ihr Fall neu beurteilt wird. Sie argumentieren, mit Donzallaz und van de Graaf hätten zwei Richter am Gericht gearbeitet, die wegen ihrer Liebesbeziehung dort möglicherweise nicht hätten tätig sein dürfen. Auf Juristendeutsch sagt man: «Das Gericht war möglicherweise nicht ordentlich besetzt.»
Was könnte das für frühere Urteile bedeuten?
Im Extremfall könnten die Urteile ungültig sein. Dann müsste ein neues, ordentlich besetztes Gericht die Fälle neu beurteilen. In diesen Revisionsentscheiden wird das Bundesgericht klären, ob die Liebelei zwischen Donzallaz und van de Graaf die Qualität einer Lebensgemeinschaft hatte. Diese Einschätzung wird auch die Öffentlichkeit erfahren, nicht aber intime Details, die vermutlich ebenfalls im Bericht stehen.
Welche Rolle spielen nun die Parlamentskommissionen?
Der Bericht ist jetzt bei den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Gerichtskommission der Bundesversammlung. Die GPK übt die Oberaufsicht über das Bundesgericht aus. Die Gerichtskommission entscheidet zudem, ob sie Donzallaz und van de Graaf dem Parlament in der Herbstsession zur Wiederwahl empfiehlt. Der Bericht kann ihnen dabei als Entscheidungsgrundlage dienen.