Darum geht es: Der Nationalrat will dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Kompetenzen im Kampf gegen gewalttätige Demonstranten und andere Formen des gewalttätigen Extremismus einräumen. Neu sollen Überwachungsmassnahmen möglich sein, die bisher nur im Kampf gegen Terrorismus oder Spionage zulässig sind. Nach geltendem Recht sind die sogenannten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen nur erlaubt, wenn es um Terrorismus, Spionage oder Angriffe auf kritische Infrastrukturen geht. Das bürgerliche Lager im Nationalrat setzte sich am Mittwoch mit 111 zu 40 Stimmen bei 21 Enthaltungen durch.
Gewalttätiger Extremismus im Fokus: Neu sollen neben Terrorverdächtigen zum Beispiel auch Drahtzieher von Demonstrationen überwacht werden dürfen, wenn mit Ausschreitungen zu rechnen ist. Mitte-Fraktionssprecher Reto Nause (BE) erinnerte an gewalttätige Demonstrationen in verschiedenen Schweizer Städten in der jüngsten Vergangenheit. Nur mit Glück habe es keine Schwerverletzten oder Toten gegeben. «Es ist höchste Zeit, dem Nachrichtendienst des Bundes endlich ein wirkungsvolles Instrument gegen den Gewaltextremismus in die Hände zu geben.» Auch SVP, FDP und Grünliberale unterstützten die Revision. «Unser Land ist längst kein ruhiger Sonderfall mehr, der von allem verschont bleibt», sagte Michael Götte (SVP/SG).
Kritik der Linken: SP und Grünen ging das Vorhaben zu weit. Die Ratslinke befürchtete, dass auch friedliche Demonstrationen ausspioniert werden könnten. Gerhard Andrey (Grüne/FR) sah in der Vorlage einen gefährlichen Schritt Richtung Kontrollstaat. «Künftig genügt der Begriff ‹gewalttätiger Extremismus›, damit der NDB die ganze Palette genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen anordnen kann – vom Abhören bis zum Eindringen in den Computer.» Fabian Molina (SP/ZH) wandte zwar ein, dass Handlungsbedarf im Bereich des gewalttätigen Extremismus bestehe. «Aber wir müssen vorsichtig sein, wenn staatliche Eingriffe Bereiche berühren, die mit politischer Betätigung, Meinungsäusserung oder Versammlungsfreiheit zusammenhängen», so der SP-Nationalrat.
«Keine Massenüberwachung»: Der Bundesrat begründet die Gesetzesrevision mit der veränderten Bedrohungslage. Seit 2020 hätten sich die Bedrohungen vervielfacht, mit denen sich der NDB befasse. Im Gegenzug soll gemäss dem Entwurf der Landesregierung auch die Aufsicht über den NDB gestärkt werden. Verteidigungsminister Martin Pfister versicherte im Rat, das neue Gesetz lasse eine allgemeine Überwachung der Bevölkerung nicht zu.
Profile mittels KI: Eine weitere zentrale Neuerung im Gesetz betrifft Finanzintermediäre. Neu soll der NDB in bestimmten Fällen auch Daten bei Banken und anderen Finanzdienstleistern erheben können. Zulassen will die grosse Kammer auch, dass der NDB mithilfe Künstlicher Intelligenz Persönlichkeitsprofile zu Gefährdern erstellt.
Mittel gegen Desinformation: Weiter gehen als der Bundesrat will der Nationalrat im Kampf gegen Desinformation. Der NDB soll nach seinem Willen künftig auch zu Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten Informationen beschaffen können – sofern sich diese Aktivitäten gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richten. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit der Vorlage befassen.