Die EU erlässt Sanktionen gegen Russland. Die Schweiz übernimmt diese weitgehend und wendet sie zusätzlich auch auf die Ukraine an. Der Bundesrat begründet dies mit der Neutralität.
Für die Sanktionen gegen Russland hat die Schweiz eine gesetzliche Grundlage: Das Embargo-Gesetz. Für die Sanktionen gegen die Ukraine nicht. Hier nutzt der Bundesrat eine Notrechtskompetenz aus der Verfassung und eine Verordnung.
Keine Konzessionen bei der Neutralität
Jörg Künzli ist Professor für Staats- und Völkerrecht an der Uni Bern. Er sagt, der Bundesrat sei der EU gefolgt mit den Russland-Sanktionen. Aber er wollte auf keinen Fall Konzessionen machen bei der Neutralität. «Deshalb fühlte sich der Bundesrat verpflichtet, im Bereich kriegsrelevanter Güter auch Einschränkungen zulasten der Ukraine einzuführen.»
Bei den EU-Sanktionen gegenüber Russland geht es nicht nur um Kriegsmaterial wie Panzer, Munition oder Kampfjets, sondern um eine breite Palette von Gütern. Neben Waffen zählen auch zivil wie militärisch genutzte Technologien. Darunter fallen auch Güter wie Schutzwesten, Schutzhelme oder Tarnnetze. Gar bestimmte Arten von Flugbenzin und einzelne chemische Stoffe sind auf der Liste.
Zweck der Sanktionen – Russland schwächen
Die EU-Sanktionen haben das Ziel, dass solche Güter Russland nicht erreichen. Damit soll das Land gezwungen werden, den Angriffskrieg gegen die Ukraine einzustellen. Doch die Schweiz wendet dieselbe Definition von kriegsrelevanten Gütern auch gegen die Ukraine an.
Der Bundesrat schreibt, er habe keine andere Wahl. Das neutralitätsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verpflichte die Schweiz, die Parteien eines internationalen bewaffneten Konflikts bei der Aus- und Durchfuhr von kriegsrelevanten Gütern durch Private gleich zu behandeln.
Kein Zwang durch das Neutralitätsrecht
Völkerrechtler Künzli kann das Argument des neutralitätsrechtlichen Zwangs nicht nachvollziehen. Liege ein klarer Angriffskrieg vor, dann könnte der Bundesrat die Neutralität im Lichte des Gewaltverbotes in der UNO-Charta interpretieren, sagt Künzli. So könnte sich die Regierung darauf beschränken, nur Kriegsmateriallieferungen an beide Parteien zu unterbinden. «Das wäre sicher mit dem Kern der Neutralität vertretbar.»
Mit dem Kriegsmaterialgesetz verbietet die Schweiz bereits heute die Lieferung von Kriegsmaterial in Kriegsgebiete. Russland könnte als Aggressor weiterhin auf Basis des Embargogesetzes analog zur EU auf breiter Basis sanktioniert werden. Die Ukraine erhielte zwar kein Kriegsmaterial aus der Schweiz, hingegen alle anderen Güter.
Bundesrat hält an Ukraine-Sanktionen fest
Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht. Er will die Notrecht Sanktionen gegen die Ukraine in ein formelles Gesetz überführen und dem Parlament vorlegen. Nach vier Jahren Notrecht muss er das an die Hand nehmen. Der Entwurf für das Gesetz befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung.
Jüngste Umfragen zeigen: Die Bevölkerung ist durchaus bereit, der Ukraine nicht nur humanitär, sondern auch militärisch zu helfen. Die Vernehmlassung zum Ukraine-Sanktionsgesetz wird zeigen, ob Parteien, Verbände, Wirtschaft und die das geplante Gesetz unterstützen oder nicht. Einen Zwang gibt es nicht.