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Notrecht soll Gesetz werden Die Schweiz sanktioniert nicht nur Russland – auch die Ukraine

Die Schweiz folgt der EU bei den Russland-Sanktionen – wendet sie aber auch auf die Ukraine an. Nun plant der Bundesrat das Notrecht in ein Gesetz zu überführen, damit die Sanktionen gegen die Ukraine nicht auslaufen.

Die EU erlässt Sanktionen gegen Russland. Die Schweiz übernimmt diese weitgehend und wendet sie zusätzlich auch auf die Ukraine an. Der Bundesrat begründet dies mit der Neutralität.

Zwei Männer vor roten und gelben Flaggen.
Legende: Trotz der freundschaftlichen Geste – die Schweiz sanktioniert die Ukraine bei einer breiten Palette von kriegsrelevanten Gütern. Keystone / EFREM LUKATSKY

Für die Sanktionen gegen Russland hat die Schweiz eine gesetzliche Grundlage: Das Embargo-Gesetz. Für die Sanktionen gegen die Ukraine nicht. Hier nutzt der Bundesrat eine Notrechtskompetenz aus der Verfassung und eine Verordnung.

Keine Konzessionen bei der Neutralität

Jörg Künzli ist Professor für Staats- und Völkerrecht an der Uni Bern. Er sagt, der Bundesrat sei der EU gefolgt mit den Russland-Sanktionen. Aber er wollte auf keinen Fall Konzessionen machen bei der Neutralität. «Deshalb fühlte sich der Bundesrat verpflichtet, im Bereich kriegsrelevanter Güter auch Einschränkungen zulasten der Ukraine einzuführen.»

Nahaufnahme einer Drohnenkamera mit Text 'Build with Ukraine' im Hintergrund.
Legende: Deutschland liefert Komponenten für Dual-Use-Drohnen an die Ukraine. Die Schweiz nicht, weil sie militärisch genutzt werden können. Keystone / SVEN HOPPE

Bei den EU-Sanktionen gegenüber Russland geht es nicht nur um Kriegsmaterial wie Panzer, Munition oder Kampfjets, sondern um eine breite Palette von Gütern. Neben Waffen zählen auch zivil wie militärisch genutzte Technologien. Darunter fallen auch Güter wie Schutzwesten, Schutzhelme oder Tarnnetze. Gar bestimmte Arten von Flugbenzin und einzelne chemische Stoffe sind auf der Liste.

Zweck der Sanktionen – Russland schwächen

Die EU-Sanktionen haben das Ziel, dass solche Güter Russland nicht erreichen. Damit soll das Land gezwungen werden, den Angriffskrieg gegen die Ukraine einzustellen. Doch die Schweiz wendet dieselbe Definition von kriegsrelevanten Gütern auch gegen die Ukraine an.

Russische Soldaten in Uniform stehen in Formation neben Taschen.
Legende: Die russische Armee soll nicht mehr mit kriegsrelevanten Gütern beliefert werden. Das beabsichtigen die Sanktionen der EU. Die Schweiz wendet diese aber aus neutralitätsrechtlichen Gründen auch auf die Ukraine an. Reuters

Der Bundesrat schreibt, er habe keine andere Wahl. Das neutralitätsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verpflichte die Schweiz, die Parteien eines internationalen bewaffneten Konflikts bei der Aus- und Durchfuhr von kriegsrelevanten Gütern durch Private gleich zu behandeln.

Kein Zwang durch das Neutralitätsrecht

Völkerrechtler Künzli kann das Argument des neutralitätsrechtlichen Zwangs nicht nachvollziehen. Liege ein klarer Angriffskrieg vor, dann könnte der Bundesrat die Neutralität im Lichte des Gewaltverbotes in der UNO-Charta interpretieren, sagt Künzli. So könnte sich die Regierung darauf beschränken, nur Kriegsmateriallieferungen an beide Parteien zu unterbinden. «Das wäre sicher mit dem Kern der Neutralität vertretbar.»

Vier tarnfarbene Militärhelme in einer Reihe auf Gras.
Legende: Auch Lieferungen von Schutzhelmen aus der Schweiz an die Ukraine, zum Beispiel für den Zivilschutz, sind verboten. Keystone / CHRISTIAN BEUTLER

Mit dem Kriegsmaterialgesetz verbietet die Schweiz bereits heute die Lieferung von Kriegsmaterial in Kriegsgebiete. Russland könnte als Aggressor weiterhin auf Basis des Embargogesetzes analog zur EU auf breiter Basis sanktioniert werden. Die Ukraine erhielte zwar kein Kriegsmaterial aus der Schweiz, hingegen alle anderen Güter.

Bundesrat hält an Ukraine-Sanktionen fest

Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht. Er will die Notrecht Sanktionen gegen die Ukraine in ein formelles Gesetz überführen und dem Parlament vorlegen. Nach vier Jahren Notrecht muss er das an die Hand nehmen. Der Entwurf für das Gesetz befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung.

Das sagt die Politik zu den Ukraine-Sanktionen

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SVP-Nationalrat Mauro Tuena begrüsst das geplante Gesetz. Sanktionen müssten für beide Seiten gelten, sagt er. Entweder gebe es Sanktionen für beide Länder oder für keines der Länder. Einseitig geht aus neutralitätsrechtlicher, aber vor allem auch aus neutralitätspolitischen Gründen nicht. «Es ist richtig, dass jetzt dieses Gesetz kommt», sagt Tuena.

SP-Ständerätin Franziska Roth hingegen will die Sanktionen gegen die Ukraine aufheben. Das forderte sie bereits in einer Motion. Sie kritisiert, dass der Bundesrat mit den Sanktionen das Opfer – die Ukraine – und den Aggressor – Russland – auf die selbe Stufe stelle. «Ich finde das katastrophal.» Sie lehnt auch das geplante Gesetz ab.

Jüngste Umfragen zeigen: Die Bevölkerung ist durchaus bereit, der Ukraine nicht nur humanitär, sondern auch militärisch zu helfen. Die Vernehmlassung zum Ukraine-Sanktionsgesetz wird zeigen, ob Parteien, Verbände, Wirtschaft und die das geplante Gesetz unterstützen oder nicht. Einen Zwang gibt es nicht.

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Echo der Zeit, 25.2.2026, 18 Uhr

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