Kommissionspräsidentin Heidi Z'graggen begrüsste um Viertel nach 9 Uhr die Sitzungsmitglieder – und die Öffentlichkeit. Eine Kommissionssitzung, die im Internet übertragen wird, gibt es höchst selten.
Diese seltene Gelegenheit betraf einen Vorentscheid über das EU-Vertragspaket: die Frage des Referendums. Ob es ein fakultatives Referendum sein soll, bei dem es einzig ein Volksmehr braucht. Oder ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr.
Juristisch und politisch umstritten
Der Bundesrat hat sich für ein Volksmehr ausgesprochen, was die Chancen für ein Ja zu den Verträgen mit der EU erhöhen würde. Bräuchte es ein Ständemehr, dann hätte ein Nein grössere Chancen.
Weil es um juristische Feinheiten geht, klang das zuweilen wie in einem Seminar. So plädierte Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich, für ein obligatorisches Referendum – weil dieses Vertragspaket weitreichende Auswirkungen habe: «Wenden Sie die bisher beispielsweise beim EWR zugrunde gelegte Praxis an, spricht sehr vieles dafür, dass sie auch dieses Vertragspaket dem obligatorischen Referendum unterstellen.»
Anders sah das Stefan Schmid, Verfassungsrechtsprofessor an der Universität St. Gallen. Er war der Ansicht, dass die Bedingungen für ein obligatorisches Referendum nicht erfüllt seien. Dennoch sprach er sich für das Ständemehr aus: «Mit Blick auf Artikel 121a der Bundesverfassung über die Steuerung der Zuwanderung besteht ein Verfassungskonflikt, der sich in einem Akt auflösen liesse. Nämlich mit der Genehmigung der Abkommen in einer Übergangsbestimmung der Bundesverfassung.»
Das Für und Wider
Gemäss Schmid braucht es das Ständemehr, weil das Vertragspaket mit der EU jenen Artikel verletze, der mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in die Bundesverfassung aufgenommen wurde.
Wir haben eine Verfassungsbestimmung, die sagt, wie das Parlament mit völkerrechtlichen Verträgen umzugehen hat: Diese werden genehmigt.
Gegen Schmid wandte sich Astrid Epiney, Rechtsprofessorin an der Universität Freiburg: «Ich finde Ihren Vorschlag heikel, Herr Kollege. Denn wir haben eine Verfassungsbestimmung, die sagt, wie das Parlament mit völkerrechtlichen Verträgen umzugehen hat: Diese werden genehmigt.» Und eben nicht mit einer Übergangsbestimmung verknüpft, so Epiney.
Nun soll mithilfe der Slogans ‹Bilaterale III› und ‹Rechtssicherheit› das fakultative Referendum ohne Ständemehr durchgepeitscht werden.
Für ein Ständemehr plädierte Historiker Oliver Zimmer, der die Kommunikation des Bundesrats kritisierte: «Nun soll mithilfe der Slogans ‹Bilaterale III› und ‹Rechtssicherheit› das fakultative Referendum ohne Ständemehr durchgepeitscht werden. Von Regierungswegen mithilfe tausendseitiger Berichte, die sich für mich wie Parteischriften lesen.»
Akute «Kollisionsgefahr»?
Adrian Vatter, Politologe an der Universität Bern, warnte aber vor den Folgen eines Ständemehrs. Es brauche in der Regel ein Volks-Ja von mindestens 55 Prozent, damit auch die Hürde des Ständemehrs übersprungen werde. Und die Städte und die Westschweiz drohten von den ländlichen Deutschschweizer Kantonen überstimmt zu werden.
Vatter ist für ein Volksmehr – denn zwischen Volks- und Ständemehr bestehe in der EU-Frage Kollisionsgefahr, sagte er nach der Anhörung: «Es würde Unruhe ins politische System bringen, wenn wir eine Kollision von Volks- und Ständemehr hätten.»
Die Anhörung zeigte: Es gibt Fachargumente für beide Referendumstypen – und am Schluss wird die Frage politisch entschieden. Welchen Argumenten die ständerätliche Kommission folgt, das beschliesst sie dann wieder hinter verschlossenen Türen.