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Wo sich die Räte einig sind und wo nicht
Aus 10 vor 10 vom 27.02.2017.
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Reform der Altersvorsorge Diese Differenzen haben die Räte zu klären

Die «Altersvorsorge 2020» prägt die Frühjahrssession. Noch gibt es grosse zahlreiche Streitpunkte zwischen den Räten.

Darin sind sich die beiden Räte einig: Ständerat und Nationalrat haben beschlossen, das Referenzalter für Frauen bei AHV und 2. Säule von 64 auf 65 anzuheben. Einig sind sich die Räte auch, dass AHV und Altersleistungen in der 2. Säule flexibel zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden können.

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Renteneinbussen als grosse Knacknuss: Beide Räte sind mit dem Bundesrat einverstanden, dass der sogenannte Mindestumwandlungssatz zur Berechnung der Leistungen der Pensionskassen gesenkt werden soll – von 6,8 auf 6 Prozent. Statt wie bisher eine Rente von 6800 Franken pro 100'000 Franken Sparkapital würden somit nur noch 6000 Franken pro Jahr ausbezahlt. Beide Räte sind sich einig, dass diese Einbusse andernorts kompensiert werden soll. Doch über die Art der Kompensation gehen die Meinungen zwischen National- und Ständerat weit auseinander.

So will der Ständerat kompensieren: Die Kleine Kammer will allen neuen Rentnern einen Zuschlag von 70 Franken pro Monat bei der AHV gewähren. Der Plafonds für Ehepaare in der AHV würde im Ständeratsmodell auf 155 Prozent der Altersrente erhöht. Damit würde die maximale Ehepaarrente von heute 3525 auf 3751 Franken steigen. Gleichzeitig würde innerhalb der 2. Säule der sogenannte Koordinationsabzug leicht gesenkt – das ist der Betrag, der vom Jahreseinkommen abgezogen wird, um den bei der Pensionskasse versicherten Lohn zu berechnen. Je kleiner der Koordinationsabzug, umso höher die ausbezahlte Rente, aber auch umso grösser die Sparbeiträge, die in die Pensionskasse einbezahlt werden müssen. Finanzieren will der Ständerat seine Massnahmen unter anderem, indem er den Abzug auf dem Lohn für die AHV für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Zudem sollen junge Menschen früher – bereits mit 21 statt erst mit 25 Jahren – Beiträge an ihre Pensionskasse einbezahlen müssen. Die Belastung für die meisten Arbeitnehmer würde somit insgesamt grösser.

So will der Nationalrat kompensieren: Der Nationalrat sieht keine Erhöhung der AHV-Renten vor, die Grosse Kammer will die Kompensation alleine innerhalb der 2. Säule bewerkstelligen. So will der Nationalrat den Koordinationsabzug ganz streichen. Dies hat zur Folge, dass künftig auf der ganzen Lohnsumme Pensionskassenleistungen ausbezahlt würden. Gleichzeitig möchte der Nationalrat die Sätze, mit den die künftigen Altersgutschriften berechnet werden, zwischen 25 und 34 Jahren erhöhen. Ab 35 sollen die Sätze dafür sinken beziehungsweise ab 45 Jahren immer auf der gleichen Höhe bleiben. Zusammen mit der Streichung des Koordinationsabzuges führt diese Massnahme zu einem höheren Altersguthaben.

Weitere umstrittene Punkte:

Die Stabilisierungsregel: Der Nationalrat möchte, dass das Rentenalter automatisch um maximal 4 Monate pro Jahr bis auf 67 Jahre erhöht wird, sobald der AHV-Ausgleichsfonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe fällt und sich abzeichnet, dass er in den nächsten 3 Jahren weiter sinken wird. Gleichzeitig würde die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um je 0,2 Prozent angehoben. Der Ständerat möchte keine solche Stabilisierungsregel.

Die Hinterlassenenrenten: Der Nationalrat will wie der Bundesrat Witwenrenten nur noch dann ausbezahlen, wenn Witwen Kinder mit einem Anspruch auf eine Waisenrente oder auf Betreuungsgutschriften haben. Gleichzeitig will die Grosse Kammer den Ansatz der Witwenrente von 80 auf 60 Prozent reduzieren, dafür aber den Ansatz bei der Waisenrente von 40 auf 50 Prozent anheben. Der Ständerat lehnt alle vorgeschlagenenen Anpassungen bei den Hinterlassenenrenten ab.

Die Zusatzfinanzierung durch Mehrwertsteuer: Der Ständerat ist bereit, die Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt zu erhöhen, wie das der Bundesrat vorgeschlagen hat. Der Nationalrat möchte nur eine Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte zulassen.

Der Beitrag des Bundes an die AHV-Finanzierung: Der Nationalrat möchte den Bundesbeitrag auf 20 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV erhöhen, was den Bundeshaushalt mit zusätzlichen 270 Millionen Franken belasten würde. Der Ständerat hingegen möchte den Bundesbeitrag bei 19,55 Prozent belassen.

Welche Parteien stehen wo? SP, CVP, Grüne und BDP sind für das Ständeratsmodell mit zusätzlichen 70 Franken AHV pro Monat für neue Rentnerinnen und Rentner. SVP, FDP und Grünliberale hingegen unterstützen das Nationalratsmodell.

So sieht der Zeitplan aus: Zum Auftakt am Montag diskutiert der Nationalrat über die Altersreform 2020. Am Dienstag, 7. März, ist der Ständerat an der Reihe. Am Montag, 13. März, noch einmal der Nationalrat. Können sich die beiden Räte bis dann nicht einigen, muss eine Einigungskonferenz mit Mitgliedern beider Räte einen Kompromissvorschlag ausarbeiten. Dieser kommt am Donnerstag, 16. März, in beiden Räten zur Abstimmung. Lehnt nur eine der beiden Kammern diesen Vorschlag ab, ist die ganze Vorlage zur «Altersvorsorge 2020» gestorben. Kommt der Vorschlag in beiden Kammern durch, muss er am letzten Sessionstag auch noch die Hürde der Schlussabstimmung in beiden Räten nehmen. Auch hier braucht es wieder eine Mehrheit in beiden Räten.

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