Es ist kein Geheimnis: Volksinitiativen sind bei Parlamentarierinnen und Parlamentariern häufig nicht eben gerngesehen – sofern es sich nicht um eine handelt, die die eigene Partei lanciert hat. In der abgelaufenen Frühjahrssession behandelte das Parlament gleich vier Initiativen: die Blackout-Initiative (Ausstieg aus dem AKW-Ausstieg), die Stopfleber-Initiative (Importverbot von Stopflebern), die Neutralitätsinitiative (striktere Neutralität der Schweiz) und die Ernährungsinitiative (mehr inländische Produktion und sauberes Wasser).
Nicht beliebt sind Initiativen im Bundeshaus, weil sie in den Augen vieler im Parlament oft zu weit gehen. Meistens anerkennen Bundesrat und Parlament zwar das Anliegen der Initianten, nicht aber die Art und Weise, wie dieses Anliegen umgesetzt werden soll. Und immer häufiger – so der Eindruck – zimmern Bundesrat und Parlament Gegenvorschläge zu den Volksbegehren.
Zunehmende Polarisierung
In der vergangenen Session diskutierte das Parlament bei gleich drei der vier Initiativen Gegenvorschläge. Einzig bei der Ernährungsinitiative war ein Gegenvorschlag kein Thema. Auch am letzten Abstimmungssonntag stimmte die Schweiz über vier Vorlagen ab, darunter zwei Gegenvorschläge – beide wurden vom Stimmvolk angenommen.
Gegenvorschläge, vor allem solche auf Gesetzes- und nicht auf Verfassungsebene, sind bei Bundesrat und Parlament beliebt. Einer der Gründe ist bei der zunehmenden Polarisierung zu suchen. Mit dem Aufstieg der SVP in den 1990er-Jahren hielten vermehrt ideologische Debatten Einzug ins Parlament, es wurde konfrontativer gestritten. Das wiederum spiegelte sich in den Abstimmungen wider: Spielen an der Urne Emotionen eine Rolle, treten vernünftige Bedenken in den Hintergrund. Emotional aufgeladene Initiativen haben unter Umständen mehr Chancen auf eine Annahme.
Lehren aus der Vergangenheit
Ein weiterer Grund dürfte die historische Erfahrung sein. Ein Schockmoment für den Bundesrat und die Parteien war die Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative im Jahr 2014. Auch die 13. AHV-Rente wurde von Bundesrat und der Mehrheit der Parteien bekämpft und wurde ohne Gegenvorschlag vors Volk gebracht – die Initiative wurde angenommen.
Parlament und Bundesrat haben gelernt, Initiativen nicht zu unterschätzen. Gegenvorschläge sind Risiko-Absicherungen. Stimmt das Parlament einem Gegenvorschlag zu, stehen die Chancen gut, dass dieser angenommen und die Initiative abgelehnt wird.
Scheitern an Regelwerken
Auch in der Frühlingssession zeigte sich das Hadern des Parlaments mit den Initiativen deutlich. Etwa bei der Stopfleber-Initiative.
Das Tierwohl ist ein hohes Gut, ein Importverbot der Stopfleber, so wie die Initianten es wollen, ist deshalb nachvollziehbar. Aber: Ein Importverbot für Stopfleber wäre nicht vereinbar mit internationalen Verpflichtungen, etwa gegenüber der EU. Die Schweiz würde geltendes Recht verletzen, Gegenmassnahmen der EU wären möglich. Und so versucht das Parlament eine Zwischenlösung zu suchen, in Form eines Gegenvorschlags.
Grundsätzlich bleibt zu sagen: Das schweizerische, aber auch das internationale Regelwerk, in das die Schweiz eingebunden ist, wird immer vielfältiger, komplexer. Auch darum haben Bundesrat und Parlament zunehmend Mühe mit den Anliegen der Bevölkerung.