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Schweizer Mietrecht Mieter gegen Vermieter: Ein Streit mit Geschichte

Staatliche Mietpreiskontrollen und Mietstreit. Für die Schweiz nicht neu – ein Blick in die Geschichtsbücher.

Heute Dienstag wurde die Mietpreis-Initiative eingereicht. Doch der Kampf zwischen Mietenden und Vermietenden ist so alt, wie es die beiden Interessengruppen in der heutigen Form gibt. Also etwa 150-jährig. Am Anfang sei es aber weniger um Geld gegangen, weiss Alt-Politiker und Journalist Niklaus Scherr, sondern um die schiere Wohnqualität.

Jeder Kanton habe seine eigenen Zankereien gehabt, sagt Scherr, der viele Jahre Geschäftsführer des Mieterverbands Zürich war und mehrere Bücher zur Schweizer Miet-Geschichte verfasste. In Zürich zum Beispiel habe es zu Zeiten der Kohle-Kochherde den grossen Streit um das sogenannte Weisseln der Küche gegeben. «Da wurde gesagt: Du als Mieter hast durch das Kochen die Wände geschwärzt, also musst du das auch wieder beseitigen.» Und auch als der Elektroherd in die Zürcher Küchen kam, wollten die Vermieter an der Regel festhalten.

Mietpreis kaum ein Thema

Der Mietpreis war damals hingegen kaum ein Thema. Auch, weil die Mieten im Vergleich zu anderen Ausgabeposten weniger stark einschenkten, so Scherr. «Historisch war einer der grössten Ausgabenposten die Lebensmittel. Die Miete war eher ein kleinerer Posten.»

Dann kamen die beiden Weltkriege. Und plötzlich hätten sich neue Themen, neue Gräben zwischen Vermietenden und Mietenden aufgetan. Denn als die Männer im Militär waren, konnten sie die Mieten nicht bezahlen.

Der Bund greift ein

Da habe der Bundesrat per Notrecht Massnahmen ergriffen. Erstens: einen landesweiten Kündigungsschutz. Und zweitens: die Möglichkeit für die Kantone, staatliche Mietpreiskontrollen einzuführen.

Hohe Wohngebäude mit vielen Fenstern.
Legende: Um die Mieterschaft zu schützen, hat der Bund eingegriffen. KEYSTONE/Michael Buholzer

Viele Kantone hätten das dann auch gemacht – zumindest in den grossen Städten, so Scherr. «Das Erstaunliche ist, dass der Staat sich eingeschaltet hat, ohne dass parlamentarische Gesetze erlassen wurden. Es waren alles Notrechtserlasse des Bundesrats. Das ist für ein Land, in dem das Eigentum einen so hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert hat, ein absolut erstaunliches Phänomen», betont Scherr.

Es wurde alles in die Hände der Mieterschaft gelegt.
Autor: Niklaus Scherr Alt-Politiker und Journalist

Diese Phase endete mit der Einführung der sogenannten Missbrauchs-Gesetzgebung – also mit klaren Regeln im Mietrecht, die beschreiben, wann eine Miete missbräuchlich ist – Anfang der 1970er Jahre. Gleichzeitig seien Mieterinnen und Mieter seitdem auch selbst in die Verantwortung gezogen worden. «Es wurde alles in die Hände der Mieterschaft gelegt», so Scherr.

Eigenverantwortung gegen staatliche Kontrolle

Wie viel Eigenverantwortung ist bei Mietfragen sinnvoll? Eine Frage, die in der Vergangenheit abhängig von der Situation auf dem Wohnungsmarkt jeweils anders beantwortet worden sei, sagt der Direktor des Bundesamts für Wohnungswesen, Martin Tschirren. «In Zeiten, in denen die Situation auf dem Wohnungsmarkt sehr stark angespannt war, kam es einerseits zu Wohnraumfördermassnahmen, aber eben auch zu Einschränkungen des privatrechtlichen Rahmens.»

Heute zu sagen, was dieses staatliche Eingreifen genau gebracht oder gekostet hat, sei aber schwierig, doch «Mietzinskontrollen wie auch Mietzinsüberwachung sind immer mit einem gewissen Aufwand verbunden», erklärt Tschirren.

Am Schluss sei es eine Frage für die Politik, so Tschirren. Und jetzt ist klar: Auch eine Frage für das Schweizer Stimmvolk, das über die heute eingereichte Mietpreis-Initiative und neue staatliche Mietpreiskontrollen abstimmen wird.

Echo der Zeit, 23.06.2026, 18 Uhr ; 

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