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Bundesgericht enttäuscht Konsumentenschutz mit Viagogo-Entscheid
Aus Espresso vom 04.01.2021. Bild: colourbox/symbolbild
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Umstrittene Ticketbörse Bundesgericht enttäuscht Konsumentenschutz mit Viagogo-Entscheid

Das Bundesgericht sieht keine Verstösse im Geschäftsmodell von Viagogo und lässt Konsumenten im Regen stehen.

«Ich bin enttäuscht», sagt Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz. Auch sie erhält seit Jahren unzählige Beschwerden zu Viagogo. Von Kundinnen und Kunden, welche sich vom Tickethändler getäuscht und geprellt fühlen. «Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe», ergänzt die Konsumentenschützerin gegenüber «Espresso». Das Bundesgericht hat eine Klage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen Viagogo wegen unlauteren Wettbewerbs abgewiesen.

Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe.
Autor: Sara Stalder Stiftung für Konsumentenschutz
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Nach Viagogo-Urteil in Zürich: Andere Gerichte sind strenger
aus Espresso vom 15.04.2020. Bild: Colourbox
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Jahrelanger Ärger mit Viagogo

Immer wieder bezahlten Kundinnen und Kunden von Viagogo massiv überteuerte Preise für Tickets oder sie blieben am Konzert bei der Eingangskontrolle hängen, weil das Ticket auf den Namen einer anderen Person ausgestellt war. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtete mehrfach.

Wie schon das Zürcher Handelsgericht kommt nun aber auch das Bundesgericht zum Schluss, dass die Nutzer von Viagogo nicht getäuscht werden. Auch für den Durchschnittskunden sei erkennbar, dass auf der Online-Plattform von Viagogo Tickets weiterverkauft würden. Das Unternehmen gebe nicht an, Erstverkäufer zu sein und mache auch sonst keine falschen Angaben über sich und sein Geschäftsmodell.

Entscheid von internationaler Bedeutung

Viagogo hat seinen Sitz in Genf und betreibt sein Geschäft weltweit, weshalb das Unternehmen auch in anderen Ländern ins Visier der Justiz geraten ist. Bei der Stiftung für Konsumentenschutz meldeten sich deshalb auch schon Konsumentenorganisationen aus dem Ausland.

Stellungnahme Viagogo

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«Viagogo ist sehr zufrieden mit der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts zu seinen Gunsten. Obwohl wir bedauern, dass diese Angelegenheit für beide Seiten viel Zeit in Anspruch genommen hat, sind wir der festen Überzeugung, dass die Entscheidung des Gerichts Viagogos umfassende Arbeit in den letzten Jahren unterstreicht, um die Bedenken der Regulierungsbehörden zu adressieren. Viagogo hofft, nun eine starke und positive Beziehung zu Seco unterhalten zu können, um die Schweizer Verbraucher auch in Zukunft zu schützen.»

Geschäftsführerin Sara Stalder spricht denn auch von der internationalen Bedeutung, die der Entscheid des Bundesgerichts habe: «Er deckt jene Anbieter, die auf fragwürdige und intransparente Art und Weise im Ticket-Wiederverkaufsmarkt mitmischen.» Solche Anbieter würden mit dem Entscheid einen Blankoscheck bekommen, «um ihre Kundschaft weiterhin frank und frei über den Tisch zu ziehen».

Die Klägerin, das Staatssekretariat für Wirtschaft, äussert sich auf Anfrage von «Espresso» nicht zum Entscheid des Bundesgerichts. Man nehme diesen zur Kenntnis.

Espresso, 04.01.2021, 8.13 Uhr

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