Das Wichtigste in Kürze:
- Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und die welsche Konsumentenorganisation FRC reichen gegen die Ticketbörse Viagogo Klage ein.
- Viagogo werden Verstösse gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen.
- Der Anbieter müsse den Kunden gegenüber klar deklarieren, dass er kein offizieller Ticketverkäufer sei, sondern nur eine Billetbörse. Und der effektive Preis müsse von Anfang an offen gelegt werden.
Wer auf Google nach Tickets für Konzerte, Sportanlässe oder andere Veranstaltungen sucht, dem erscheint meist an oberster Stelle das Angebot von Viagogo. Dabei verhökern die Verantwortlichen dieser Seite nur Tickets weiter, die sie bei offiziellen Verkaufsstellen erworben haben.
Überteuerte Tickets und allerlei Tricksereien
Und die Art und Weise, wie Viagogo diese Tickets verhökert, ist in höchstem Masse unseriös: Die Tickets sind zum Teil massiv überteuert, kosten doppelt und dreifach so viel wie im regulären Verkauf. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtete über Erwachsene, die Kindertickets erhalten hatten – zum Erwachsenenpreis. Ärger am Eingang der Konzerthalle oder des Fussballstadions inklusive.
Zudem setzt die Plattform die Kunden immer wieder mit falschen Informationen unter Druck. Behauptet etwa, der Ansturm auf die Tickets sei gross, der Anlass ausverkauft.
Diverse Kunden beschwerten sich über diese Praktiken bei «Espresso» und «Kassensturz», beim Seco gingen laut einer Medienmitteilung in den letzten zwei Jahren über 260 Klagen ein.
Den Kunden gegenüber ehrlich sein
Das Seco will nun mit einer Zivilklage beim Handelsgericht Zürich erreichen, dass die Verantwortlichen dieser Ticketwiederverkaufsbörse transparent informieren. Zum einen müsse dem Kunden von Anfang an klar sein, dass er auf einer Börse einkaufe und nicht bei einem offiziellen Händler, erklärt Guido Sutter, Leiter Recht beim Seco gegenüber «Espresso».
Viagogo soll auch die effektiven Preise von Beginn weg offenlegen – heute steigen die Preise während des Buchungsprozederes ständig an – und Viagogo müsse aufhören mit diesen künstlichen Druckmitteln.
Das Seco greife zum Mittel einer Zivilklage, weil das erfahrungsgemäss vor Gericht schneller gehe, so Sutter. Die zweite Klägerin, die Westschweizer Konsumentenschutzorganisation FRC, hat hingegen eine Strafklage eingereicht, die inhaltliche Stossrichtung ist aber dieselbe. Viagogo wollte auf Anfrage keine Stellung nehmen.
Auch die Plattform Stylelux ist angeklagt
Nicht nur Viagogo hat eine Klage am Hals. Das Seco klagt auch gegen die zweifelhafte Plattform «Stylelux». Die Homepage mit Hauptsitz in Dänemark vertreibt Schönheitsprodukte und Luxusartikel. Und auch diese Seite haut die Kunden böse übers Ohr. Rund 200 Personen hätten deswegen eine Beschwerde eingereicht, schreibt das Seco in einer Mitteilung.