Zur direkten Demokratie gehört ein präziser und sorgfältig geregelter Prozess, um die ordnungsgemässe Durchführung und Auszählung zu gewährleisten. So läuft ein Abstimmungssonntag ab:
1. Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler
Die reibungslose Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in der Schweiz liegt in den Händen der Gemeinden. Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler sind Personen, die Stimmzettel ausgeben, die Stimmabgabe überwachen und die Stimmen auszählen. Diese Tätigkeit ist ein Ehrenamt, für das eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Die Personen werden entweder auf freiwilliger Basis gesucht oder von der kommunalen Wahlbehörde bestimmt und verpflichtet. Vielerorts ist die Arbeit beliebt – in der Stadt Zürich gibt es sogar eine Warteliste für die freiwillige Mitarbeit im Auszähl- oder Stimmlokal. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer agieren unparteiisch.
2. Öffnen der Couverts
Für die briefliche Stimmabgabe wird das Abstimmungsmaterial den Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zugestellt. Es enthält in der Regel den Stimmrechtsausweis, die Stimmzettel mitsamt Umschlag und ein Antwortcouvert.
Nach Urnenschliessung am Abstimmungssonntag werden zunächst die Abstimmungscouverts geöffnet. Dabei wird darauf geachtet, dass die Stimmzettelcouverts unversehrt bleiben. Bei der brieflichen Stimmabgabe muss der Umschlag mit den Stimmzetteln zwingend zugeklebt sein.
3. Kontrolle der Unterlagen
Im nächsten Schritt wird manuell jedes einzelne Antwortcouvert geprüft. Dabei wird kontrolliert, ob der Stimmrechtsausweis unterschrieben ist. Das Stimmzettelcouvert selbst bleibt in diesem Stadium noch verschlossen. Jede Gemeinde führt ein Stimmregister – stimmberechtigt ist nur, wer darin eingetragen ist. Fehlt die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis, ist die Stimmabgabe ungültig.
Die Gründe für eine ungültige Stimme sind gesetzlich festgelegt: Ungültig sind Stimmzettel, die nicht amtlich sind, nicht handschriftlich ausgefüllt wurden, den Willen der stimmenden Person nicht erkennen lassen oder ehrverletzende Äusserungen enthalten. Am besten verwendet man einen Kugelschreiber.
4. Auszählung der Stimmen
Während vielerorts erst am Sonntag gezählt wird, erlauben einige Kantone einen früheren Start.
In vielen Gemeinden erfolgt die Auszählung noch von Hand. Zuerst werden die Stimmzettel aus den gültigen Stimmzettelcouverts entnommen und sortiert. Anschliessend erfolgt die eigentliche Auszählung. Um Fehler zu vermeiden, wird oft eine Waage zur Prüfung eingesetzt – zuerst mit den Stimmrechtsausweisen und dann mit den Stimmzetteln.
Bei Unstimmigkeiten wird nachgezählt. Es besteht ein Zwang zur Öffentlichkeit dieser Auszählung – die Arbeit des Wahlbüros darf allerdings nicht behindert werden.
5. Datenübermittlung und Ergebnisse
Sobald die Auszählung abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse an den Kanton übermittelt. In Bern beispielsweise kommt dabei ein elektronisches Erfassungssystem zum Einsatz. Um die Richtigkeit der Daten zu gewährleisten, gilt auch hier das Vier-Augen-Prinzip. Die Daten werden erfasst und nochmals von einer zweiten Person überprüft.
Die Resultate der Abstimmungen und Wahlen werden am Abstimmungssonntag laufend in der offiziellen App VoteInfo von Bund und Kantonen sowie auf den Homepages der Kantone und des Bundes veröffentlicht.