Die Feuerwerksinitiative will privates lautes Feuerwerk schweizweit verbieten – zum Wohl von Mensch und Tier. Ein Gegenvorschlag sollte die Regulierung etwas abschwächen, aber dennoch griffige Massnahmen enthalten. Die Initianten hätten dann ihre Volksinitiative zurückgenommen. Doch dazu kommt es nicht. Der Gegenvorschlag ist gescheitert, die Schweiz wird allein über die Initiative abstimmen.
Gegenvorschlag scheitert überraschend
Fast unbemerkt ist der Gegenvorschlag zur Feuerwerksinitiative untergegangen. Der Nationalrat hat ihn vor einer Woche in der Schlussabstimmung am letzten Tag der Sommersession versenkt. Davor hatten Mehrheiten in beiden Parlamentskammern das Gegenprojekt unterstützt. Es sollte die Initiantinnen und Initianten und die Trägervereine der Volksinitiative dazu bringen, ihr Begehren zurückzuziehen.
Besonders die Grünen wollten das Verbot auf Gesetzesstufe regeln und nicht in die Bundesverfassung schreiben. Doch im Laufe der Beratungen sei der Vorschlag immer schlechter geworden, sagt Grünen-Nationalrat Kilian Baumann: «Es wären dann 90 Prozent der Feuerwerke gar nicht betroffen gewesen. Es hätte also praktisch nichts an der gegenwärtigen Situation geändert.»
Im Gegenvorschlag wäre nur noch knallendes Feuerwerk verboten gewesen – das aber wollten weder die Grünen noch die Verantwortlichen der Volksinitiative unterstützen, so der Berner Biobauer.
Kritik von Links und Rechts
Skeptisch waren auch bürgerliche Parteien: Die SVP wehrte sich dezidiert gegen beides, die Volksinitiative und den Gegenvorschlag. Sie warnte vor noch mehr Bürokratie. Es brauche keine zentralistischen neuen Vorgaben, sagte etwa Rémy Wyssmann im Dezember im Nationalrat:
«Ich habe auch Verständnis für diejenigen Menschen, die sich durch lautes Feuerwerk gestört fühlen. Ich habe auch Verständnis für jene Menschen, die durch immer mehr Steuern, Gebühren und staatliche Zwangsabgaben keinen finanziellen Spielraum mehr haben.»
So kam es zu einer seltenen Allianz zwischen Rechts und Links: SVP, FDP und die Grünen liessen den Gegenvorschlag durchfallen. Jetzt kommt die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» allein vors Volk. Das haben das Initiativkomitee und die Trägervereine heute entschieden.
«Geschlossen in den Abstimmungskampf»
Die einwöchige Bedenkzeit sei vor allem aus Koordinationsgründen nötig gewesen, sagt Philipp Ryf vom Schweizer Tierschutz (STS), Mitglied im Trägerverein der Initiative: «Wir wollten das noch mal sauber prüfen und gehen jetzt geschlossen in den Abstimmungskampf.»
Lärmiges, privates Feuerwerk, wie Raketen oder Böller, soll schweizweit verboten werden, sagt Philipp Ryf. Über 100 Gemeinden in der Schweiz hätten bereits Einschränkungen oder Verbote beschlossen.
Feste könnten heute anders gefeiert werden: «Es gibt zum Beispiel Lichtshows oder Lasershows. Es gibt unterschiedliche Formen, wie man den Nationalfeiertag oder Silvester feiern kann. Viele Menschen wünschen sich Formen des Feierns, die rücksichtsvoll sind gegenüber Mitmenschen, Tieren und Umwelt.»
Öffentliche Feuerwerke bleiben erlaubt
Öffentliche Feuerwerke an Feiertagen dürften immer noch gezündet werden. Auch Vulkane könnten weiterhin leuchtende Funken regnen. Frühestens im November kann die Bevölkerung über die Feuerwerksinitiative abstimmen.