Kluger Rat, «Notvorrat»: Wenn die Versorgung stockt oder Lieferketten reissen, will die Schweiz vorbereitet sein. Deshalb schreibt sie vor, welche Güter, in welchen Mengen in sogenannten Pflichtlagern immer vorrätig sein müssen: lebenswichtige Medikamente und Medizinprodukte, Treib- und Brennstoffe, Gas, Nahrungs- und Futtermittel, Dünger sowie für Industrie und IT wichtige Komponenten. Staat und Wirtschaft sichern die Versorgung zusammen.
So sind Pflichtlager organisiert: Ende 2025 hielten rund 280 Unternehmen ein Pflichtlager. Heisst auch: Die Pflichtlager gehören der Wirtschaft. Die verschiedenen Branchen haben je eine eigene Organisation dafür: Carbura für die Mineralölwirtschaft, Réservesuisse für die Nahrungs- und Futtermittel, Agricura für Düngemittel, Provisiogas für das Erdgas und Helvecura für die Heilmittel. Mit ihnen schliesst der Bund Verträge, das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL.
Eines von 35 Heilmittel-Pflichtlagern
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Bild 1 von 8. Die Alloga AG ist eine Pharma-Logistikerin, die mit über 100 Firmen zusammenarbeitet. Sie gehört zur Galenica-Gruppe und ist seit über einem Vierteljahrhundert in Burgdorf. Bildquelle: SRF/Christine Wanner.
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Bild 2 von 8. Im Eingangsbereich erinnert der Pharma-Dienstleister an frühere Zeiten. Vor rund 100 Jahren startete er als Einkaufszentrale. Bildquelle: SRF/Christine Wanner.
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Bild 3 von 8. Helvecura-Präsident Peter Huber steht an der Spitze der Pflichtlager-Organisation im Pharma-Bereich. Die Zusammenarbeit mit der Alloga zum Pflichtlager ist vertraglich geregelt. Bildquelle: SRF/Christine Wanner.
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Bild 4 von 8. Das Lager der Alloga erstreckt sich über 5 Fussballfelder. Neben der grössten Lagerhalle bei Raumtemperatur gibt es je ein Lager mit Kühlschrank- und Tiefkühl-Temperatur, minus 80 Grad Celsius. Bildquelle: Alloga AG/zvg.
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Bild 5 von 8. Alloga-Chef Bernhard Megert führt das Logistik-Unternehmen ad interim. Mitten in der Halle greift er in einen Karton und zieht einen Artikel aus dem Pflichtlager hervor. Es liegt nicht abgetrennt vom Rest des Lagers. Bildquelle: Alloga AG/zvg.
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Bild 6 von 8. Die Alloga-Mitarbeitenden packen Bestelltes in solche blaue Boxen – je nach Lagertemperatur auch gekühlt. Bildquelle: Alloga AG/zvg.
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Bild 7 von 8. Jährlich verlassen rund 100 Millionen Packungen das Lager. Das ist rund die Hälfte der in der Schweiz verkauften Medikamente. Bildquelle: SRF/Christine Wanner.
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Bild 8 von 8. Das Fördersystem bringt die Versandboxen auf diese Ablage. Nun sind die Heilmittel bereit für die Auslieferung an Spitäler, Praxen, Apotheken und Grossisten. Bildquelle: SRF/Christine Wanner.
Knappe Medikamente: In den vergangenen Jahren haben Lieferengpässe und Versorgungsstörungen zugenommen: 2016 waren es 51 Störungen. 2023 verzeichnete der Bund das bisherige Maximum von 280 Versorgungsstörungen. Im letzten Jahr waren es 218. Um diese besser vorherzusehen, gibt es eine Meldepflicht für aktuell 330 Wirkstoffe. Letztmals wurde die Meldepflicht Anfang des Jahres erweitert, um Wirkstoffe für Arzneimittel der Intensivmedizin und um gewisse entzündungshemmende Kortison-Wirkstoffe. Die Meldestelle gehört ebenfalls zum BWL.
Lagerpflichtige Heilmittel: Insgesamt 120 Wirkstoffe sind lagerpflichtig. Auch diese Liste wurde erweitert: Nach den antiviralen Mitteln folgten die starken Schmerzmittel, Krebstherapien, Antibiotika und bestimmte Impfungen. Helvecura organisiert diese Pflichtlager. Sie sind integriert in 35 Standorte der Pharmafirmen und ihren Logistikzentren. Ihr Bestand wird regelmässig erneuert. Wenn es der Markt bei Engpass oder Störung nicht selbst richtet, kann der Bund die Pflichtlager freigeben. Dann gelangen die Heilmittel über die üblichen Kanäle an Spitäler, Apotheken oder Arztpraxen – bis zu den Patientinnen und Patienten. Zwei bis zu vier Monate lassen sich so überbrücken.
Knackpunkt Kosten: Ein Pflichtlager ist nicht gratis. Die Pflichtlager-Organisationen und die zuständige Branche wälzen die Kosten auf die Kundinnen und Kunden. Im Heilmittelbereich ist das jedoch nicht möglich, weil der Bund die Medikamentenpreise bestimmt. Aus diesem Grund trägt die Pharmabranche die Kosten für die Pflichtlager selbst. Ihre Pflichtlager-Organisation Helvecura verlangt Lösungen von der Politik. Seit letztem Jahr ist das überarbeitete Landesversorgungsgesetz in Kraft – demnach könnte der Bund gewisse Kosten übernehmen.