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Versorgungssicherheit So funktioniert der Medikamentenvorrat der Schweiz

Über 200-mal waren Heilmittel letztes Jahr nicht lieferbar. 127-mal überbrückten die Pflichtlager. Ein Besuch vor Ort.

Kluger Rat, «Notvorrat»: Wenn die Versorgung stockt oder Lieferketten reissen, will die Schweiz vorbereitet sein. Deshalb schreibt sie vor, welche Güter, in welchen Mengen in sogenannten Pflichtlagern immer vorrätig sein müssen: lebenswichtige Medikamente und Medizinprodukte, Treib- und Brennstoffe, Gas, Nahrungs- und Futtermittel, Dünger sowie für Industrie und IT wichtige Komponenten. Staat und Wirtschaft sichern die Versorgung zusammen.

So sind Pflichtlager organisiert: Ende 2025 hielten rund 280 Unternehmen ein Pflichtlager. Heisst auch: Die Pflichtlager gehören der Wirtschaft. Die verschiedenen Branchen haben je eine eigene Organisation dafür: Carbura für die Mineralölwirtschaft, Réservesuisse für die Nahrungs- und Futtermittel, Agricura für Düngemittel, Provisiogas für das Erdgas und Helvecura für die Heilmittel. Mit ihnen schliesst der Bund Verträge, das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL.

Eines von 35 Heilmittel-Pflichtlagern

Knappe Medikamente: In den vergangenen Jahren haben Lieferengpässe und Versorgungsstörungen zugenommen: 2016 waren es 51 Störungen. 2023 verzeichnete der Bund das bisherige Maximum von 280 Versorgungsstörungen. Im letzten Jahr waren es 218. Um diese besser vorherzusehen, gibt es eine Meldepflicht für aktuell 330 Wirkstoffe. Letztmals wurde die Meldepflicht Anfang des Jahres erweitert, um Wirkstoffe für Arzneimittel der Intensivmedizin und um gewisse entzündungshemmende Kortison-Wirkstoffe. Die Meldestelle gehört ebenfalls zum BWL.


Lagerpflichtige Heilmittel:
Insgesamt 120 Wirkstoffe sind lagerpflichtig. Auch diese Liste wurde erweitert: Nach den antiviralen Mitteln folgten die starken Schmerzmittel, Krebstherapien, Antibiotika und bestimmte Impfungen. Helvecura organisiert diese Pflichtlager. Sie sind integriert in 35 Standorte der Pharmafirmen und ihren Logistikzentren. Ihr Bestand wird regelmässig erneuert. Wenn es der Markt bei Engpass oder Störung nicht selbst richtet, kann der Bund die Pflichtlager freigeben. Dann gelangen die Heilmittel über die üblichen Kanäle an Spitäler, Apotheken oder Arztpraxen – bis zu den Patientinnen und Patienten. Zwei bis zu vier Monate lassen sich so überbrücken.

Knackpunkt Kosten: Ein Pflichtlager ist nicht gratis. Die Pflichtlager-Organisationen und die zuständige Branche wälzen die Kosten auf die Kundinnen und Kunden. Im Heilmittelbereich ist das jedoch nicht möglich, weil der Bund die Medikamentenpreise bestimmt. Aus diesem Grund trägt die Pharmabranche die Kosten für die Pflichtlager selbst. Ihre Pflichtlager-Organisation Helvecura verlangt Lösungen von der Politik. Seit letztem Jahr ist das überarbeitete Landesversorgungsgesetz in Kraft – demnach könnte der Bund gewisse Kosten übernehmen.

Rendez-vous, 15.07.2026, 12:30 Uhr; noes

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