Innerhalb von 15 Jahren musste der Bund die UBS retten und später die CS notfusionieren. Jedes Mal sprang die Schweiz mit Milliarden ein – und übernahm die Risiken. Ohne den Staat hätte die Schweiz heute keine Grossbank mehr.
Nach der UBS-Rettung hiess es hüben wie drüben: Einen Fall UBS dürfe es nie wieder geben. Allerdings bremste das bürgerlich dominierte Parlament in der Zeit bis zur CS-Pleite diverse Regulierungsversuche aus.
Mit Blick auf die aktuelle Debatte hätte der Bundesrat strengere Kapitalvorschriften per Verordnung durchsetzen können. Doch Finanzministerin Karin Keller-Sutter entschied sich für den parlamentarischen Weg. Das ist zwar demokratiepolitisch nachvollziehbar, doch damit schob der Bundesrat die Verantwortung ans Parlament ab. Und lässt so auch die UBS jahrelang im Ungewissen. Die Folge: massives Lobbying der Bank in Bundesbern.
Fakt ist: Der Vorschlag des Bundesrats ist bereits ein Kompromiss. Dass höhere Eigenkapitalquoten die Stabilität von Banken stärken, bestreiten weder die Bankiervereinigung noch führende Ökonomen. Der Disput dreht sich vor allem um die Höhe der Kosten für die Bank. Es geht aber noch um viel mehr.
Reales Risiko
Es geht um einen fundamentalen Zielkonflikt: Die UBS will die Erwartungen ihrer Investoren erfüllen: wachsen, Renditen erzielen, Kapital ausschütten. Der Staat hingegen will das Finanzsystem stabilisieren und die Steuerzahlenden schützen.
Kein anderes Land der Welt beherbergt eine Bank mit einer solch grossen Bilanzsumme im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung. Das Risiko ist real.
Hinzu kommt: Als systemrelevante Bank kann die UBS darauf vertrauen, dass der Staat sie im Notfall nicht fallen lässt – sie geniesst eine implizite Staatsgarantie. Auch wenn die Bank das bestreitet. Diese Garantie könnte zu höheren Risiken ermutigen, denn im Extremfall trägt die Allgemeinheit die Verluste.
Die UBS warnt, strengere Kapitalvorgaben könnten Kredite im Inland verteuern und der Schweizer Wirtschaft schaden. Doch das ist kein Naturgesetz. Wenn die UBS ihre Kapitalkosten dort verrechnet, wo sie anfallen, nämlich im Ausland, sollte das keinen Einfluss auf ihr Schweizer Geschäft haben.
Parlament dürfte UBS entgegenkommen
Spekulativ bleiben die befürchteten volkswirtschaftlichen Schäden. Sowohl die Schweizerische Nationalbank als auch die Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH Zürich erwarten, dass eine schrittweise Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen nur begrenzte Auswirkungen hätte.
Auch der Verweis auf Wettbewerbsnachteile überzeugt nur bedingt. Gewiss, die UBS müsste ihr Geschäftsmodell teilweise anpassen, und die Profitabilität könnte kurzfristig leiden. Dabei wäre Wachstum auch unter einem strengeren Regime möglich. Und dies ist dem profilierten Duo aus CEO Sergio Ermotti und Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher durchaus zuzutrauen. Zumal die Bank operativ auf Kurs ist und die vollen Kapitalanforderungen voraussichtlich erst bis 2035 erfüllen muss.
Schon heute zeichnet sich ab, dass das Parlament der UBS weiter entgegenkommen dürfte. Am Ende stünde ein Kompromiss des Kompromisses. Ob sich die Risiken damit tatsächlich wirksam begrenzen lassen, ist mehr als fraglich.