Die tieferen US-Zusatzzölle gelten rückwirkend: Der Bundesrat hat über die Details zum (noch nicht rechtsverbindlichen) Zolldeal mit den USA informiert. Bereits vor der Pressekonferenz machte das Gerücht die Runde, dass die Zusatzzölle von neu 15 Prozent rückwirkend per 14. November gelten. Ab dem Datum also, an dem die Schweiz und die USA einig wurden. «Die Begrenzung auf den 15-Prozent-Zusatzzoll gilt rückwirkend», bestätigt nun Bundesrat Guy Parmelin. Bis anhin wurden immer noch Zölle in der Höhe von 39 Prozent auf Teile der Schweizer Waren erhoben. «Auf Antrag können die Importeure Rückerstattungen erhalten», so der Wirtschaftsminister. Für diese Rückwirkung habe es keine weiteren Zugeständnisse von Schweizer Seite gegeben. Jedoch wirkt sie reziprok: Auch die Zugeständnisse an die USA gelten somit seit Mitte November.
Die Schweiz macht Zugeständnisse bei Fisch- und Agrarprodukten aus den USA: Im Gegenzug senkt die Schweiz für die USA die Zölle auf Fisch, Meeresfrüchte sowie bestimmte, laut Medienmitteilung «agrarpolitisch nicht-sensitive» Agrarprodukte. Gemeint sind laut Philippe Lionnet vom Seco beispielsweise Früchte und Nüsse, die hierzulande nicht wachsen, oder etwa Kaffee.
Zollfreie Kontingente für Rind- Bison- und Geflügelfleisch aus den USA: Neu bleiben unter anderem 500 Tonnen Rindfleisch aus den USA pro Jahr zollfrei, 1’000 Tonnen Bisonfleisch, und auch 1500 Tonnen des oft diskutierten Geflügelfleischs sollen jährlich zollfrei in die Schweiz importiert werden. Das bedeute aber nicht die Einfuhr von Chlorhühnern, so Parmelin. Ohnehin seien 95 Prozent des Geflügelfleischs aus den USA chlorfrei.
Die Ausnahmen für Pharmazeutika und Co. bleiben bestehen: Gewisse Exportprodukte waren von den US-Zusatzzöllen ausgenommen – das soll so bleiben. Konkret geht es etwa um Pharmazeutika, bestimmte Chemikalien, Gold und Kaffee. Jedoch laufen seit längerem Untersuchungen in den USA bezüglich Zusatzzöllen etwa für Pharmazeutika und Halbleiter. Diese allfälligen Zölle sollen nicht über 15 Prozent liegen. Das habe die Schweiz in der Absichtserklärung mit den USA vereinbart. «Das ist zwar keine Vollkaskoversicherung, aber gibt eine gewisse Stabilität», erklärte Parmelin.
Keine Zusatzzölle mehr auf Flugzeuge, Generika und Co.: Zusätzlich heben die USA Zusatzzölle für weitere Schweizer Exportprodukte auf. Diese betrafen unter anderem Flugzeuge, bestimmte luftfahrtrelevante Teile, Gummiprodukte, Kosmetika und Generika. Parmelin sprach davon, dass sich die USA etwa bei den Zöllen auf Flugzeugteile sowieso selbst benachteiligt hätten. Die genaue Liste mit den entfallenden Zusatzzöllen werde das Federal Register der USA veröffentlichen.
Das sind die Reaktionen: Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse schreibt, dank der Senkung der Zölle auf 15 Prozent «können zahlreiche Arbeitsplätze in der Schweiz gerettet werden». Auch Branchenvertreter wie Swissmem und Swissmechanic zeigen sich erleichtert. Die klaren Angaben schaffen laut Swissmechanic Planungssicherheit für Firmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie. Der Techindustrie-Dachverband Swissmem zeigte sich erleichtert, auch wenn die Zölle bereits tiefe Spuren hinterlassen hätten. «Mit 15 Prozent haben wir wieder die gleiche Ausgangslage wie unsere Hauptkonkurrenz in der EU», so Swissmem-Präsident Martin Hirzel gegenüber SRF.