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Freihandel Mercosur-Abkommen: Kontroverse um Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Das Parlament soll diese Woche das Mercosur-Freihandelsabkommen bestätigen. Umstritten sind mögliche Folgen für die Umwelt.

Die Schweiz lebt vom Handel mit dem Ausland. Um den Zugang zu wichtigen Märkten zu sichern, schliesst sie regelmässig Freihandelsabkommen ab. Eines ist jenes mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Die Schweiz hat das Abkommen im Rahmen der Efta im vergangenen September unterzeichnet.

Um was geht es beim Mercosur-Abkommen?

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Gruppe von Menschen in formeller Kleidung, die draussen vor einem Gebäude mit Palmen steht.
Legende: Unterzeichnung des Mercosur-Abkommens am 16. September 2025 Vertreter der EFTA- und Mercosur-Staaten nach der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens in Rio de Janeiro für ein Gruppenfoto. In der Bildmitte: Bundesrat Guy Parmelin EPA/ANDRE COELHO

Das Abkommen zwischen den Efta-Staaten (Schweiz, Lichtenstein, Norwegen und Island) und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) soll den Handel erleichtern. Die Schweiz exportiert heute laut Seco Waren im Wert von rund 4 Milliarden Franken pro Jahr in die vier Länder. Kern des Abkommens ist der Abbau von Zöllen: Nach Ablauf der Übergangsfristen sollen rund 96 Prozent dieser Exporte zollfrei sein. Das Seco erwartet dadurch Zolleinsparungen von über 155 Millionen Franken jährlich.

Damit sei das Potenzial grösser als bei allen anderen Freihandelsabkommen der Schweiz, abgesehen von jenen mit der EU und China. Im Gegenzug gewährt die Schweiz den Mercosur-Staaten 25 bilaterale Kontingente für ausgewählte Agrarprodukte, innerhalb derer keine oder tiefere Zölle anfallen. Das Abkommen soll neben Zöllen auch andere Handelshemmnisse beseitigen. Ein wichtiges Argument der Befürworter des Abkommens ist, dass die Schweizer Unternehmen nicht schlechter gestellt sein sollen, als die Unternehmen in der Europäischen Union. Die EU hat Anfang des Jahres ebenfalls ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten unterzeichnet.

Das Abkommen soll den Handel erleichtern, indem Zölle gesenkt werden. Bevor es in Kraft treten kann, müssen jedoch noch Parlament und allenfalls das Volk zustimmen. Die Beratung im Nationalrat diesen Mittwoch dürfte kontrovers verlaufen. Im Zentrum der Kritik stehen mögliche Auswirkungen auf die Umwelt.

Kritik an fehlenden Produktionsvorgaben

Für Elisabeth Bürgi, Professorin am Zentrum für Entwicklung und Umwelt der Universität Bern, stellt sich die Frage, ob das Abkommen den Nachhaltigkeitszielen der Bundesverfassung genügend Rechnung trägt. Diese verlangt, dass die Handelsbeziehungen der Schweiz zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Was steht in der Bundesverfassung?

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Rote Bücher mit weissen Kreuzen auf einem Tisch gestapelt.
Legende: 2017 wurden die Regeln zur Landwirtschaft durch den Artikel 104a (Ernährungssicherheit) ergänzt. KEYSTONE/Christian Beutler

In Artikel 104 der Schweizerischen Bundesverfassung steht:

«Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für (...) grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen.»

Bürgi kritisiert insbesondere, dass das Abkommen keine verbindlichen Produktionsstandards für Waren festlegt, die im Rahmen der vereinbarten Zollkontingente in die Schweiz gelangen. Beim Rindfleisch zum Beispiel könnten die Kontingente grundsätzlich unabhängig von der Produktionsweise genutzt werden. Das Abkommen enthalte zwar zahlreiche Absichtserklärungen zur Nachhaltigkeit, schreibe diese aber nicht verbindlich vor, sagt sie.

Besonders kritisch beurteilt die Juristin mögliche Auswirkungen auf Waldgebiete in Südamerika. Teile der Agrarindustrie seien mit Entwaldung und der Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen verbunden. Wer Produkte aus solchen Systemen importiere, stärke diese Dynamiken, warnt Bürgi.

Verbrannte und überflutete Waldlandschaft mit kahlen Bäumen und Wasser.
Legende: Schadet das Mercosur-Abkommen dem Amazonas? Verbrannte Bäume stehen in einem gerodeten Gebiet im Amazonas. AP Photo/Silvia Izquierdo

Zudem äussert sie Bedenken wegen Pestiziden, die in verschiedenen Mercosur-Staaten zugelassen sind, in der Schweiz oder der EU jedoch verboten wurden. Zwar müssten importierte Produkte weiterhin die Schweizer Vorschriften erfüllen. Dennoch befürchtet sie, dass diese Standards künftig wegen des Abkommens unter Druck geraten und vermehrt infrage gestellt werden könnten.

Seco weist Kritik zurück

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), das die Schweizer Interessen bei den Verhandlungen vertreten hat, widerspricht dieser Einschätzung.

In einer schriftlichen Stellungnahme hält das Seco fest, importierte Produkte müssten die schweizerischen Vorschriften vollständig erfüllen – auch bei Rückständen von Pestiziden, Hormonen oder Antibiotika. Daran ändere das Freihandelsabkommen nichts.

Beim Thema Entwaldung verweist die Behörde auf externe Studien. Diese kämen zum Schluss, dass die Auswirkungen des Abkommens auf Umwelt und Gesellschaft gering seien. Insbesondere sei keine signifikante Veränderung bei der Landnutzung zu erwarten, die zusätzlichen Druck auf Waldflächen ausüben würde.

Zu welchem Schluss kommen Studien zum Mercosur-Abkommen?

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Zu den Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf die Umwelt gibt es verschiedene Studien. Diese kommen teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen, auch weil sie sich in der Fragestellung und der Methodik unterscheiden. Viel zitiert werden vor allem die Studien des «World Trade Institute» (WTI) der Universität Bern im Auftrag des Seco von 2020 und 2025 und eine Studie im Auftrag der Nichtregierungsorganisation «Public Eye» und von «Alliance Sud» von 2026. Die WTI-Studien vergleichen die erwartete Entwicklung mit und ohne Abkommen und kommen zum Schluss, dass die zusätzlichen Auswirkungen auf Umwelt, Handel, Beschäftigung und soziale Faktoren insgesamt gering ausfallen dürften.

Die Studie von «Public Eye» fokussiert sich insbesondere auf die neuen Agrarkontingente. Sie kommt zum Schluss, dass die Treibhausgasemissionen im Agrarhandel bei voller Ausschöpfung um bis zu 112 Prozent steigen könnten, vor allem wegen zusätzlicher Importe von Soja und Rindfleisch in die Efta-Staaten sowie höherer Schokoladenexporte. Elisabeth Bürgi vom Zentrum für Entwicklung und Umwelt der Universität Bern bringt die Unterschiede der beiden Studien so auf den Punkt: «Die Studien des WTI fragen vor allem danach, ob sich im Vergleich zum Status quo viel ändern würde, wenn das Abkommen umgesetzt wird. Die Studie von Alliance Sud und Public Eye fragt dagegen vor allem, ob wir uns – ausgehend von einem bereits heute klimaschädlichen Status quo – mit dem Abkommen in eine klimafreundlichere Richtung bewegen würden.»

Trotz ihrer Vorbehalte lehnt Professorin Bürgi das Abkommen nicht grundsätzlich ab. Sie plädiert aber für zusätzliche Massnahmen, um die Nachhaltigkeit sicherzustellen. So sollte die Schweiz etwa analog zur EU Regeln schaffen, welche den Import von Produkten aus entwaldeten Gebieten erschweren oder verhindern.

Das Seco hält dagegen, das Abkommen sei bereits heute mit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesverfassung vereinbar. Zusätzliche Begleitmassnahmen seien nicht erforderlich.

Soll die Schweiz die EU-Entwaldungsverordnung übernhemen?

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Die Entwaldungsverordnung der EU (EU Deforestation Regulation) soll verhindern, dass Produkte, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen, auf den EU-Markt gelangen oder aus der EU exportiert werden. Unternehmen müssen dazu nachweisen können, dass ihre Produkte nicht von Flächen stammen, die nach dem Jahr 2020 entwaldet wurden. Die Verordnung soll ab Ende dieses Jahres schrittweise angewendet werden.

Auch Schweizer Unternehmen, welche Produkte in die EU exportieren wollen, die unter die Entwaldungsverordnung fallen, werden die neuen Vorgaben einhalten müssen. Elisabeth Bürgi vom Zentrum für Entwicklung und Umwelt der Uni Bern sagt: «Die Schweiz steht ohnehin unter Druck, die Anforderungen der EU zu erfüllen, wenn sie den Zugang zum EU-Markt nicht gefährden will. Deshalb würde es Sinn machen, im Rahmen des Abkommens gleichzeitig Regeln einzuführen, die verhindern, dass Produkte aus entwaldeten Gebieten stammen.» Der Bundesrat anerkennt das Problem der Entwaldung, will aber im Moment keine neue Gesetzgebung oder eine Übernahme der EU-Verordnung.

Echo der Zeit, 16.06.2026, 18 Uhr;liea

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