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Zollverhandlungen unter Druck US-Regierung übt Kritik an der Schweizer Wirtschaft

Ende März veröffentlichte der Handelsbeauftragte der USA, Jamieson Greer, die Nationale Handelsprognose. Der mehr als 500 Seiten lange Bericht beleuchtet den internationalen Handel der USA. Dabei werden die einzelnen Partnerländer aufgeführt und bestehende Handelshemmnisse benannt, mit denen die US-Exportwirtschaft konfrontiert ist. Fünf Seiten sind der Schweizer Wirtschaft gewidmet.

Hans Gersbach

Co-Direktor Konjunkturforschungsstelle, ETH Zürich

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Hans Gersbach ist Professor und Co-Direktor des Konjunkturforschungsinstituts KOF der ETH Zürich. Zudem hat er den Lehrstuhl für Makroökonomie, Innovation und Politik der ETH Zürich inne. Zudem ist er Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Deutschland.

SRF News: In dem neuen Bericht des US-Handelsbeauftragten wird einmal mehr behauptet, die Schweiz betreibe unfaire Handelspraktiken. Inwiefern ist das so?

Hans Gersbach: Die Aussage, die Schweiz praktiziere unfaire Handelspraktiken, ist sicher eine Zuspitzung. Im Industriebereich ist die Schweiz sehr offen und grundsätzlich kein protektionistisches Land. Sie schützt die Landwirtschaft jedoch relativ stark.

Grundsätzlich haben die USA einen Punkt, dass sie nichttarifäre Handelshemmnisse aufbringen.

Was ist das konkrete Problem im Landwirtschaftsbereich?

Die Schweiz schützt ihren Wirtschaftsbereich relativ stark und sicher auch stärker als andere Länder durch Zölle, Importkontingente und zahlreiche Standards, die erfüllt sein müssen. Dies stösst natürlich bei den USA, die ein Agrarexportland sind, auf Widerstand.

Die USA kritisieren überwiegend nichttarifäre Handelshemmnisse. Würden Sie sagen, dass die USA hier einen Punkt haben?

Grundsätzlich haben sie einen Punkt, dass sie nichttarifäre Handelshemmnisse aufbringen. Dass sie im Agrarsektor eine weitere Öffnung wollen, kann man aus ihrer Sicht verstehen. Auf der anderen Seite hat die Schweiz auch das Recht, diese weiterzuführen, wenn sie WTO-konform sind und nicht übermässig restriktiv in der Anwendung sind.

Sitzung mit Siegel der US-Handelsbeauftragten.
Legende: Zölle oder Importkontingente stossen beim Agrarexportland USA auf Widerstand. (Illustriertes Bild des Schweizer Parlaments mit dem Siegel des Büros des US-Handelsbeauftragten) SRF

Handelt es sich beim Gentechnik-Moratorium der Schweiz auch um ein nichttarifäres Handelshemmnis?

Das Gentechnik-Moratorium ist eindeutig ein nichttarifäres Handelshemmnis. Hier stellt sich erneut die entscheidende Frage: Ist es mit den WTO-Regeln konform? Dies ist der Fall, wenn es wissenschaftlich abgestützt, verhältnismässig und nicht diskriminierend ist. Beim Gentechnik-Moratorium gibt es jedoch je nach Land unterschiedliche Ansichten, weshalb wir uns hier sicher in der Grauzone des WTO-Bereichs befinden.

Gentechnik-Moratorium

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In der Schweiz dürfen keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen, Pflanzenteilen, Saatgut und anderem pflanzlichen Vermehrungsmaterial sowie von gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken erteilt werden. Diese gentechnisch veränderten Organismen dürfen lediglich zu Forschungszwecken bewilligt werden. Inhaltlich hat sich das Moratorium seit der Volksinitiative «Für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» im Jahr 2005 nicht verändert.

Vorwurf USA: Diese restriktiven Massnahmen würden den Zugang zum Schweizer Markt behindern. Tatsächlich hat die Schweiz lediglich ein biotechnologisches Sojaprodukt und drei biotechnologische Maisprodukte für die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln genehmigt. Insgesamt hat die Schweiz elf Enzyme, Vitamine und Zucker, die durch moderne Agrarbiotechnologie hergestellt oder aus dieser gewonnen wurden, für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen.

Wie sieht es bei der «Lex Netflix» aus?

Die «Lex Netflix» ist auch ein nichttarifäres Handelshemmnis. Es ist jedoch kulturpolitisch begründet und weitverbreitet. Folglich stellt es sicher kein Problem dar.

«Lex Netflix»

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Ab Januar 2024 sind in- und ausländische Streamingdienste sowie ausländische Fernsehdienste mit Schweizer Werbefenstern dazu verpflichtet, in das Schweizer Filmschaffen oder dessen Vermittlung zu investieren. Die Höhe der Investition beläuft sich auf vier Prozent des in der Schweiz erzielten Bruttojahresumsatzes. Zudem schreibt das revidierte Filmgesetz vor, dass auf Streaming-Plattformen künftig 30 Prozent europäische Filme angeboten werden müssen. Darüber hinaus regelt es den langfristigen öffentlichen Zugang zu Filmen, die vom Bund unterstützt wurden.

Vorwurf USA: Laut dem Bericht des Büros des Handelsbeauftragten zählt das Gesetz zu den Handelshemmnissen im Dienstleistungsbereich.

Betrachten wir den Bericht als Ganzes: Sehen Sie eine gewisse Verwundbarkeit der Schweiz? Muss sie gewisse Gesetze ändern?

Der Druck, sich hier anzupassen, ist sicher hoch, besonders in der Landwirtschaft. Normalerweise würde man jetzt sagen, dass es solche Fälle schon früher gegeben hat. Es gab WTO-Klagen in der Landwirtschaft und beim Gentechnik-Moratorium. Man könnte also sagen, dass sich diese Situation relativ einfach lösen lässt.

Allerdings befinden wir uns aktuell in grossen Verhandlungen über Zölle, Handelsabkommen und den gesamten Handel mit den USA, der grössten Wirtschaftsmacht. Das heisst, diese Druckmöglichkeit wird jetzt sicher eine Rolle spielen.

Das Interview führte Marco Schnurrenberger.

10vor10, 30.04.2026, 21:50 Uhr ; 

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