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1 gegen 100 Zuschauer-Wettbewerb «1 gegen 100»

Mitmachen und gewinnen!

Der nächste Zuschauer-Wettbewerb findet in der Sendung vom Samstag, 21. September 2024 statt.
Kein Wettbewerb am Montag bis und mit 30. September 2024.

In den Sendungen «1 gegen 100» wird ein Zuschauer-Wettbewerb mit Verlosung von Bargeldpreisen im Wert zwischen CHF 5‘000.- und 30‘000.- durchgeführt.

Hinweis: Die Teilnahme am Wettbewerb ist einige Minuten nach Einblendung am TV unter Umständen besser erreichbar.

Die Gewinnerinnen und Gewinner des Zuschauer-Wettbewerbs werden nach Möglichkeit in der Sendung eingeblendet und am darauffolgenden Arbeitstag hier im Internet veröffentlicht.

Sendung vom Gewinnerin / Gewinner (Gewinnsumme)
20.04.2024 Heidi Bünder, Emmenbrücke (20'000)
20.04.2024 René Isler, Hauptwil (10'000)
20.04.2024 Stephanie Bünzli Thakkar, Illnau (5'000)

Teilnahmebedingungen

Beginn und Teilnahmeschluss des Zuschauer-Wettbewerbs liegen innerhalb der Sendung. Bei Wiederholungen der Sendung ist keine Teilnahme möglich. Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden nach Zufallsprinzip in einem ordentlichen Ziehungsverfahren mit gleichen Gewinnchancen unter allen regulären Teilnahmen per Anruf und den Gratisteilnahmen ermittelt. Kann eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innert nützlicher Frist kontaktiert werden, bleibt eine erneute Ziehung vorbehalten. Mitarbeitende von SRF sowie deren Angehörige sind von einem Gewinn ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Die Teilnahme von Minderjährigen setzt das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter voraus. Bei unberechtigten oder durch systematische Manipulation oder unfaire Mittel erzeugten Teilnahmen, ist der Ausschluss von Teilnehmern vorbehalten. Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden nach Möglichkeit am Sender und im Internet bekannt gegeben und persönlich benachrichtigt. Bargewinne über CHF 1000 unterliegen der Verrechnungssteuer. Bei der Auszahlung werden 35 Prozent Verrechnungssteuer in Abzug gebracht. Zur Rückforderung der Verrechnungssteuer erhalten die Gewinnerinnen und Gewinner eine Bescheinigung für Steuerzwecke, die der persönlichen Steuererklärung beigelegt werden kann. Bargewinne über 1000 Franken sind in der persönlichen Steuererklärung zu deklarieren. Die Daten der Teilnehmenden werden nur für die Durchführung dieses Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von SRF. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. SRF behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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