Wenn die Rente von AHV oder IV die Lebenshaltungskosten nicht deckt, kann man Ergänzungsleistungen (EL) beziehen. Die Höhe der EL wird errechnet als Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen. Zu diesen Einnahmen gezählt wird auch ein Teil des Vermögens über einem Freibetrag: So läuft der sogenannte Vermögensverzehr.
Hier will der Kanton Baselland ansetzen und das vom Bund vorgesehene Maximum verlangen. Der Kanton soll so jährlich um rund 1.15 Millionen Franken entlastet werden, die Gemeinden um 1.75 Millionen.
Die Regierung begründet die Notwendigkeit zu diesem Schritt mit der steigenden Lebenserwartung in der Bevölkerung und dem zunehmenden Pflegebedarf. Auch die Mehrheit der Parteien ist für diese Teilrevision, während sich SP und Grüne dagegen aussprechen. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für EL-Bezügerinnen und -Bezügern.
Ebenfalls abgestimmt wird über eine neue Brücke über die Birs in Laufen. Gegen den 34.4-Millionen-Kredit wurde das Referendum ergriffen. Erste Resultate gibt es nach 12 Uhr.