- Die Zuger Stimmberechtigten haben die neunte Steuergesetzrevision mit einem Ja-Anteil von 68.2 Prozent gutgeheissen.
- Der Kantonssteuerfuss sinkt damit in den Jahren 2026 bis 2029 von 82 auf 78 Prozent.
- Ferner erhalten Menschen mit geistiger Beeinträchtigung im Kanton Zug künftig das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler und kantonaler Ebene.
Senkung Steuersätze 2026 bis 2029
Kanton Zug: Änderung des Steuergesetzes
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JA
26'610 Stimmen
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NEIN
12'401 Stimmen
OECD-Mindeststeuer
Kanton Zug: Gesetz über Standortentwicklung (GSE)
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JA
25'641 Stimmen
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NEIN
12'793 Stimmen
Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen
Kanton Zug: Kantonales Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen
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JA
19'930 Stimmen
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NEIN
18'889 Stimmen
Seit Jahren landen Ertragsüberschüsse von jeweils mehreren 100 Millionen Franken in der Zuger Staatskasse. Aufgrund dieser komfortablen Ausgangslage wollte die Kantonsregierung das Steuergesetz anpassen.
Unter dem Titel «Mehrwert für alle» sollen mehrere Massnahmen in Kraft treten. Dazu gehört eine temporäre Senkung des kantonalen Steuerfusses. Zudem wird die Regierung höhere Abzüge erlauben: Für Familien wird beispielsweise der Kinderabzug erhöht, Rentnerinnen und Rentner wiederum sollen höhere Abzüge auf ihre Renteneinkommen machen können.