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Bundesgericht Mindestlöhne in Zürich und Winterthur sind gültig

Städte und Gemeinden des Kantons Zürich dürfen Mindestlöhne einführen. Das sagt das Bundesgericht in einem Leitentscheid.

Im Sommer 2023 entschieden die Stimmberechtigten deutlich, dass der Mindestlohn in der Stadt Zürich 23.90 Franken pro Stunde betragen soll und in Winterthur 23 Franken.

Doch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich stoppte den Mindestlohn mit der Begründung: Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, das sei ausschliesslich Sache des Kantons.

Gruppe von Menschen mit weissen Regenschirmen auf der Strasse.
Legende: Schon 2014 demonstrierte Verkaufspersonal an der Zürcher Bahnhofstrasse für einen Mindestlohn von monatlich 4000 Franken. Die eidgenössische Mindestlohn-Initiative wurde im gleichen Jahr allerdings abgelehnt. KEYSTONE/Steffen Schmidt

Doch jetzt gibt das Bundesgericht den beiden Städten recht: Die Mindestlöhne von Winterthur und Zürich sind gültig. Das höchste Gericht heisst die Beschwerden der beiden Städte gut und hebt die Entscheide des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich auf.

Auch Städte dürfen Mindestlöhne einführen

Laut Bundesgericht verfügen die Gemeinden des Kantons Zürich über genügend Handlungsspielraum, um Mindestlöhne einzuführen. Dafür brauche es keine ausdrückliche Grundlage in der Kantonsverfassung.

Winterthur und Zürich können also ihre Mindestlöhne jederzeit in Kraft setzen – rechtlich steht dem nichts mehr im Weg. Mehr noch: Alle Städte und Gemeinden im Kanton Zürich dürfen Mindestlöhne einführen, wenn sie das wollen. Das Urteil betreffend die Stadt Zürich ist nämlich ein Leitentscheid.

Kurzeinschätzung von Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi

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«Der Leitentscheid hat Signalwirkung über den Kanton Zürich hinaus. Zwar hat das Bundesgericht offiziell nur die Zürcher Kantonsverfassung ausgelegt. Aber es anerkennt in allgemeiner Art: Mindestlöhne von Städten können das Phänomen der Working Poor reduzieren und verhindern, dass jemand trotz Arbeit Sozialhilfe beziehen muss. Das entspreche auch dem Ziel in der Bundesverfassung, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollten.»

Ausserhalb des Kantons Zürich kennt auf kommunaler Ebene nur die Stadt Luzern einen Mindestlohn. In Bern, Biel und Schaffhausen laufen aber entsprechende Bemühungen.

Und auf kantonaler Ebene haben das Tessin, Genf, Neuenburg, Jura und Basel-Stadt Mindestlöhne eingeführt. In den Kantonen Waadt und Wallis gibt es entsprechende Bestrebungen. Im Kanton Freiburg hat die Stimmbevölkerung einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde kürzlich abgelehnt.

Working Poor ist ein urbanes Phänomen

Dass es nebst lateinischsprachigen Regionen vor allem urbane Gebiete sind, die Mindestlöhne anstreben, ist kein Zufall: Dort sind Mieten und Krankenkassenprämien am höchsten. Und dass jemand trotz Vollzeitjob arm ist, liegt eben häufig an den hohen Wohn- und Gesundheitskosten.

Das anerkennt auch das Bundesgericht. Und es sagt: Die Städte seien mit den lokalen Bedingungen vertraut und könnten deshalb das Phänomen der Working Poor ebenso gut bekämpfen wie der Kanton – wenn nicht sogar besser.

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Info 3, 10.6.2026, 12 Uhr ; 

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