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Existenzsichernde Löhne Mindestlöhne gegen Branchenverträge – Gewerkschaften im Dilemma

Eigentlich verhandeln die Gewerkschaften am liebsten direkt mit den Arbeitgebern. In Gesamtarbeitsverträgen (GAV) regeln sie nicht nur die Löhne, sondern auch etwa die Arbeitszeit. Es sind umfangreiche Regelwerke – für jede Branche ein anderes. So können die Gewerkschaften direkt spezifische Anliegen ihrer Mitglieder einbringen, wenn nötig mit Nachdruck.

Mindestlöhne sind dagegen vergleichsweise starre staatliche Vorgaben: Ein Minimum, das für alle Branchen und Beschäftigten in einer Region gilt. Die kantonalen Mindestlöhne waren für die Gewerkschaften lange vor allem ein Druckmittel. Mit der Drohung eines Mindestlohns konnten die Arbeitgeber da und dort zu Zugeständnissen bei GAVs gebracht werden.

Aber auch, um in Branchen ein Lohnminimum zu erwirken, in denen sie seit Jahren an einem Branchenvertrag scheitern. Ein solches Beispiel ist der Detailhandel. Diesem Mechanismus will die bürgerliche Mehrheit im Parlament nun einen Riegel schieben.

Mindestlöhne waren lange ein Druckmittel

Doch nun müssen sich die Gewerkschaften für diese Mindestlöhne starkmachen, dereinst in einem Abstimmungskampf: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat das Referendum gegen eine Gesetzesänderung des Parlaments beschlossen. Diese sieht vor, dass neu landes­weit gültige Gesamtarbeits­verträge festgelegte Mindest­löhne unterbieten dürfen. Das heisst: Wenn die Gewerkschaften und die Arbeitgeber für die Reinigungsbranche oder die Gastronomie tiefere Löhne vereinbaren, haben diese Vorrang.

Insgesamt gibt es in fünf Kantonen und in den Städten Zürich, Winterthur und Luzern Mindestlöhne. Diese variieren zwischen 20 Franken pro Stunde im Tessin und 24.59 Franken in Genf. In Neuenburg und Genf haben die Mindestlöhne Vorrang vor den GAVs, für sie sind im Gesetz Sonderregelungen vorgesehen. Die Mindestlöhne sollen weiterhin gelten, aber nicht mehr angepasst werden dürfen – sie werden «eingefroren». Das heisst, sie dürfen vorläufig nicht den steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden.

Referendum mit Tücken

Für die Gewerkschaften ist es ein grosser argumentativer Spagat, nun die Mindestlöhne zu verteidigen. Denn es ist ein implizites Eingeständnis, dass sie in gewissen Branchen – wie etwa in der Reinigung oder der Gastronomie – in den GAV-Verhandlungen gescheitert sind. Über Jahre haben sie es nicht geschafft, existenzsichernde Löhne auszuhandeln. Darum jetzt diese Überschneidung mit den regionalen Mindestlöhnen.

Eine Person wischt einen Korridor mit einem Mopp.
Legende: Gesamtarbeitsverträge sollen neu kantonale Mindestlöhne – etwa in der Reinigung oder der Gastronomie – übersteuern können. KEYSTONE / DPA, Jens Büttner

Auf der anderen Seite argumentierten bürgerliche Politiker im Parlament, dass sie mit der Vorlage die Sozialpartnerschaft stärkten. Die privatrechtlichen GAVs werden mit der Gesetzesänderung über kantonales Recht gestellt. Ein Branchenvertrag soll neu wichtiger sein, als der Entscheid der lokalen Stimmbevölkerung, nur damit in einzelnen Branchen tiefere Löhne bezahlt werden können.

Am 19. Juni wird das Parlament definitiv über die Gesetzesänderung entscheiden. Nachdem sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat zugestimmt haben, dürfte diese Schlussabstimmung reine Formsache sein. Und damit wird sich auch das Stimmvolk dereinst dazu äussern können, ob Mindestlöhne in Tieflohnbranchen unterboten werden können.

Nora Meuli

Wirtschaftsredaktorin Radio SRF

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Nora Meuli hat an der Universität Bern Volkswirtschaft und Soziologie studiert. Seit Mai 2022 arbeitet sie bei Radio SRF. Zuvor hat sie fünf Jahre an der Fachhochschule Nordwestschweiz zu Arbeitsmarkt und Alter geforscht.

SRF 4 News, 5.6.2026, 18:00 Uhr

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