Darum geht es: In der Schweiz kennen manche Kantone seit Langem einen gesetzlichen Mindestlohn, auch manche Städte haben einen eingeführt oder wollen dies tun. Doch das Thema ist hochumstritten. So ist die Frage der vom Volk bereits beschlossenen Mindestlöhne in den Städten Zürich und Winterthur vor Bundesgericht hängig. Und auch auf Bundesebene sind Mindestlöhne ein Thema. Hier dreht sich die Diskussion vor allem darum, ob Gesamtarbeitsverträge die kantonalen Mindestlöhne übersteuern können sollen. Ob der ganzen Diskussion lohnt sich der Blick ins Ausland: Wie steht es um die Mindestlöhne in ausgewählten Nachbarländern und anderswo?
Deutschland: In unserem nördlichen Nachbarland und wichtigsten Handelspartner beträgt der gesetzliche Mindestlohn seit Anfang dieses Jahres 13.90 Euro pro Stunde brutto (umgerechnet derzeit 12.60 Franken). Er gilt als absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeit in Deutschland. Der Mindestlohn wird von einem Tarifvertrag (in der Schweiz Gesamtarbeitsvertrag) übersteuert, falls der dort zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelte Lohn höher ist als der gesetzliche Mindestlohn.
Frankreich: Der gesetzliche Mindestlohn heisst in Frankreich SMIC. Er beträgt derzeit 12.02 Euro pro Stunde brutto. Der Mindestlohn gilt für alle Angestellten über 18 Jahre – auch in den französischen Überseegebieten. Unter 18-Jährige erhalten mindestens 90 Prozent dieses Lohns. Schon seit 1950 gibt es in unserem westlichen Nachbarland den SMIC. Er wird laufend an die Teuerung und die Entwicklung der Angestelltenlöhne angepasst. Sind in Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern und -nehmern höhere Mindestlöhne vorgesehen, muss der Arbeitgeber diese ausrichten.
Italien: Unser südliches Nachbarland kennt als eines von nur wenigen EU-Ländern keinen gesetzlichen Mindestlohn. Allerdings bestehen in Italien in sehr vielen Branchen Tarifverträge (Gesamtarbeitsverträge), die Mindestlöhne je nach Sektor, Berufserfahrung und Region vorsehen. Dieser dezentrale Ansatz führt dazu, dass Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Leistungen je nach Branche erheblich variieren. Politisch steht in Italien die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9 Euro im Raum. Doch die amtierende Regierung von Giorgia Meloni will davon derzeit nichts wissen.
Grossbritannien: Der gesetzliche Mindestlohn für alle über 21 Jahre alten Britinnen und Briten beträgt derzeit 12.21 Pfund pro Stunde (umgerechnet 12.80 Franken). Der Mindestlohn wird jeweils per Anfang April angepasst, er soll bald auf 12.71 Pfund steigen. Arbeitsverträge, die einen tieferen Lohn vorsehen, sind rechtlich nicht bindend. Der Mindestlohn gilt für alle Angestellten, auch Teilzeitarbeitende, Gelegenheitsarbeiter und behinderte Arbeitnehmerinnen.
Vereinigte Staaten: In den USA beträgt der staatliche Mindestlohn seit 2009 unverändert 7.25 Dollar pro Stunde (5.70 Franken). Allerdings gelten in vielen Bundesstaaten eigene, höhere Mindestlöhne. Dabei sind etwa Washington DC mit über 17 Dollar und Kalifornien mit speziellen, branchenweiten Mindestlöhnen von bis 20 Dollar führend. Niedriger als der Mindestlohn liegt oft die Vergütung für Beschäftigte, die Trinkgeld erhalten – etwa in Restaurants. Deshalb ist es in den USA auch üblich, bis zu 20 Prozent und mehr des Rechnungsbetrags als Trinkgeld zu bezahlen.