Nach einem schweren Unfall mit einem Güterzug im Gotthardbasistunnel im Sommer 2023 hat das Bundesamt für Verkehr die Sicherheitsvorschriften für Güterwagen verschärft. Die Branche wehrt sich vor Gericht und auch politisch gibt es Widerstand.
Könnte mit den neuen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU die Sicherheit in Schweizer Tunneln zum Fall für das geplante Schiedsgericht werden? Inlandredaktor Matthias Strasser klärt die wichtigsten Fragen.
Um welche neuen Vorschriften geht es?
Nach dem Unfall hat das Bundesamt für Verkehr strengere und häufigere Kontrollen für Güterwagen beschlossen. Ausserdem wurden Mindestdurchmesser für die Räder der Güterwagen festgelegt, weil kleinere Räder anfälliger sind für Radbrüche. Ein Radbruch hat damals den Unfall im Gotthardbasistunnel ausgelöst.
Wie wird der Streit heute geregelt?
Einerseits wehrt sich die Branche gerichtlich gegen die Vorgaben. Das passiert vor Schweizer Gerichten – bis ein Entscheid vorliegt, gelten die strengeren Regeln noch nicht. Andererseits gibt es politischen Widerstand aus der Europäischen Union, weil die Schweiz mit den neuen Regeln das heute bereits geltende Landverkehrsabkommen verletze. Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz und der EU besprechen die unterschiedlichen Auffassungen im Juni im sogenannten Gemischten Ausschuss. Einigen sie sich dort nicht, gibt es aktuell keine Konsequenzen, der Streit versandet.
Die neuen Verträge mit der EU sehen ein neues Schiedsgericht vor. Wäre es für solche Fälle zuständig?
Ja, das Schiedsgericht wäre auch beim Landverkehrsabkommen zuständig. Das Abkommen erlaubt der Schweiz, vorübergehend Massnahmen zu ergreifen, wenn sie ein Sicherheitsrisiko erkennt, das mit den geltenden Regeln nicht behoben wird. Im Schiedsgericht wären die Schweiz und die EU gleich stark vertreten.
Wäre der Europäische Gerichtshof (EuGH) in die Beurteilung der Schweizer Vorschriften involviert?
Ja. Es gibt eine Arbeitsteilung zwischen dem Schiedsgericht und dem EuGH. Das Schiedsgericht muss den EuGH anfragen, etwa um zu klären, ob es überhaupt Rechte für die Vertragsstaaten gibt, bei Sicherheitsbedenken Ausnahmeregeln zu erlassen. Das Schiedsgericht würde dann beurteilen, ob die Massnahmen der Schweiz in diesem konkreten Fall verhältnismässig sind.
Könnte die EU tiefere Sicherheitsstandards in Schweizer Tunneln durchsetzen?
Nein. Selbst wenn das Schiedsgericht die Kritik der EU gutheisst und die Schweiz zur Rücknahme der strengeren Regeln verpflichtet, kann die Schweiz darauf beharren. Die EU dürfte dann allerdings Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Deutlich wahrscheinlicher ist es laut Experten für Europarecht aber, dass es gar nicht so weit kommt, weil der Fall vor einem Urteil einvernehmlich geregelt würde. Und denkbar ist auch, dass das Schiedsgericht die Schweizer Regeln gutheisst – dann würden die Schweizer Regeln in ganz Europa Wirkung entfalten. Die Schweiz würde also ihr Sicherheitsniveau exportieren.