Städte dürfen Mindestlöhne festlegen: 23.90 Franken die Stunde. So viel muss mindestens jede Angestellte, jeder Angestellte in der Stadt Zürich verdienen. In Winterthur wegen tieferer Lebenshaltungskosten 23 Franken. Das ergibt bei einer 100-Prozent-Stelle einen Lohn von knapp 4000 Franken. Das hat das Bundesgericht entschieden. Vorgängig hatte das Zürcher Verwaltungsgericht den beiden Städten untersagt, die Mindestlöhne einzuführen. Städte seien nicht befugt, Mindestlöhne einzuführen, nur der Kanton.
Das Urteil ist politisch pikant: Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat wie im Ständerat will, dass zukünftig allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge kantonale Mindestlöhne übersteuern können. Sie sieht das als Stärkung der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. In gewissen Branchen sind die Löhne in den allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen tiefer als die kantonalen Mindestlöhne.
Gastrosuisse versteht das Bundesgerichtsurteil nicht: Die Gastrosuisse-Direktorin Kareen Vaisbrot fragt sich: «Warum sollen wir überhaupt Gesamtarbeitsverträge aushandeln?» Sie sieht durch das Urteil die Sozialpartnerschaft bedroht. Vaisbrot befürchtet, die Arbeitsbedingungen in der Schweiz könnten sich «zersplittern». «Am Schluss verlieren die Mitarbeitenden», sagt die Vertreterin der Arbeitgeber in der Gastro-Branche. Darum brauche es die Vorrang-Regelung des Parlamentes für die Gesamtarbeitsverträge.
Die Linke freut sich: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB freut sich über den höchstrichterlichen Entscheid – mit Blick auf die Städte Bern, Biel und Schaffhausen. SGB-Zentralsekretär David Gallusser: «Es macht auch dort den Weg frei, dass Städte Mindestlöhne einführen können.» SP-Co-Präsident Cedric Wermuth sieht im Entscheid einen «Sieg der Demokratie». Er sieht sich durch das Bundesgerichtsurteil in seiner Aussage bestätigt, dass die bürgerlichen Parteien einen «Putsch» verübten, wenn sie kantonale Mindestlöhne aushebeln wollten. Kantonale und städtische Mindestlöhne wurden bislang per Volksabstimmung oder per Parlamentsbeschluss eingeführt.
Gewerbeverband Zürich will flankierende Massnahmen: Nicole Barandun ist Präsidentin des Stadtzürcher Gewerbeverbandes. Dieser hat sich gegen die städtischen Mindestlöhne gewehrt. Jetzt sagt sie: «Selbstverständlich akzeptieren wir dieses Urteil.» Sie hofft nun, dass die Kontrollen für das Stadtzürcher Gewerbe mit Augenmass umgesetzt würden – und fordert gleichzeitig flankierende Massnahmen: Handwerker von ausserhalb der Stadt Zürich, die für Aufträge in die Stadt kämen, müssten sich auch an die Mindestlöhne halten. «Da müssen wir jetzt genau hinschauen.»
Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Die Gewerkschaften und linke Parteien hoffen – auch aufgrund des Bundesgerichtsurteils – noch auf einen Meinungsumschwung bei den Bürgerlichen in den eidgenössischen Räten in letzter Minute. Am 19. Juni, am letzten Tag der Sommersession, findet die Schlussabstimmung statt. Theoretisch könnte dort die Vorlage noch bachab geschickt werden. Um Druck zu machen, hat der Gewerkschaftsbund vorsorglich letzten Freitag beschlossen, das Referendum zu ergreifen.