- Die Bevölkerung des Kantons Waadt stimmt am 14. Juni über einen kantonalen Mindestlohn ab.
- Der Staatsrat lässt den Souverän über zwei Initiativen und einen Gegenvorschlag befinden.
Die erste Initiative zielt darauf ab, den Grundsatz eines Mindestlohnes in der Verfassung zu verankern. Die zweite soll ein neues Gesetz zur Einführung eines kantonalen Mindestlohnes von 23 Fr. brutto pro Stunde einführen.
Zwar sehen die Initiativen und der Gegenvorschlag denselben Mindestlohn von 23 Fr. pro Stunde vor. Die beiden Optionen unterscheiden sich aber hinsichtlich der Personen, die einen Anspruch auf ein solches Einkommen hätten.
Dabei gibt es einen zentralen Unterschied: Soll der kantonale Mindestlohn (Initiativen) oder der in einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegte Mindestlohn (Gegenvorschlag) Vorrang haben?
Die Befürworter sehen darin ein sozialpolitisches Instrument zur Armutsbekämpfung. Der Staatsrat unterstützt ebenfalls einen Mindestlohn von 23 Franken, knüpft ihn jedoch an eine zentrale Bedingung: Der GAV soll Vorrang haben. Der Waadtländer Arbeitgeberverband wiederum lehnt jede staatliche Einmischung in die Lohnpolitik ab.