- Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat einen Entscheid zur Revision des Bankengesetzes vertagt.
- Die Kommission hat entschieden, verschiedene Reformvarianten «vertieft und mit genügend Zeit» diskutieren.
- Die Beratung wird daher im August fortgesetzt.
Man wolle «nach einer breit angelegten Anhörung» und «angesichts der Tragweite des Entscheids» Varianten und Alternativen zum Bundesratsentwurf über die Eigenkapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen systemrelevanter Banken prüfen, teilte die Kommission mit. Damit dürfte eine Abstimmung in der gesamten Parlamentskammer frühestens im September stattfinden. Trotz der Verzögerung strebe das Parlament weiterhin einen zügigen Beschluss an, hiess es weiter.
Der Bundesrat hatte die entsprechende Botschaft am 22. April 2026 verabschiedet. Der Entwurf sieht vor, dass systemrelevante Banken – namentlich die UBS – den Buchwert ihrer Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus künftig vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen.
Laut Kommission herrsche Einigkeit darüber, dass ein starker, stabiler und wettbewerbsfähiger Finanzplatz Schweiz im gemeinsamen Interesse liege. Über die konkrete Ausgestaltung der Eigenmittelanforderungen und allfällige Begleitmassnahmen bestünden jedoch unterschiedliche Einschätzungen.
Zahlreiche Experten angehört
Die WAK-S hatte an ihrer Sitzung unter anderem Vertreter der Kantone, der Nationalbank, der Finma, der UBS sowie der Verbände Bankiervereinigung, Economiesuisse und Swissmem angehört. Ergänzend äusserten sich die Professoren Corinne Zellweger-Gutknecht und Yvan Lengwiler. Bundesrätin Karin Keller-Sutter nahm ebenfalls teil.
Die Beratung wird an der Sitzung vom 10./11. August 2026 fortgesetzt. Gleichzeitig beschloss die WAK-S, die sistierte Botschaft zum Public Liquidity Backstop im August ebenfalls wieder aufzunehmen.