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Tempo 30 auf Hauptstrassen Stadt Zürich zieht Mobilitätsinitiative vor Bundesgericht

  • Der Zürcher Stadtrat zieht den Beschluss des Kantonsrats zur Mobilitätsinitiative ans Bundesgericht.
  • Der Entscheid, auf Hauptstrassen kaum mehr Tempo 30 zuzulassen, verletze die Gemeindeautonomie.
  • Die am 30.11. angenommene Mobilitätsinitiative verlangt, dass auf Hauptverkehrsachsen nur in Ausnahmefällen und auf kurzen Strecken Tempo 30 erlaubt sein soll.

Die Städte Zürich und Winterthur bildeten bisher einen Spezialfall. Sie durften selber über Tempobeschränkungen auf Hauptstrassen entscheiden. Mit Annahme der Initiative soll nun auch dort die Kantonspolizei die Limite festlegen.

Der Entzug bestehender Rechte sei für die Städte Zürich und Winterthur ein Eingriff in die Gemeindeautonomie. Darum brauche es gemäss Kantonsverfassung vorab ein qualifiziertes Anhörungsverfahren der Gemeinden und Städte des Kantons Zürich, so der Stadtrat. Ein solches Verfahren habe nicht stattgefunden.

Analog zu Urteil von 2022

Der Stadtrat bezieht sich auch auf ein Bundesgerichtsurteil von 2022. Das Bundesgericht hob einen Beschluss zur Revision des Strassengesetzes auf. Es bestätigte, dass eine formelle Anhörung der Gemeinden bei sie betreffenden Gesetzesänderungen zwingend erforderlich sei.

Ein rot-weisses rundes Tempo-30-Schild, darunter ein kleineres: «22-6 Uhr Lärmschutz».
Legende: Mit Tempo 30 gegen Lärm? Neu wäre Tempo 30 auf Hauptstrassen nur noch auf kurzen Strecken und in Ausnahmefällen möglich. KEYSTONE / Ennio Leanza

Damals ging es darum, dass kommunale Strassenbauprojekte dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet werden müssten. Etwa wenn eine neue Mittelschutzinsel erstellt werden sollte.

Stadt Zürich lehnte ab

Weiter schreibt der Stadtrat, dass sich die Stadtzürcher Stimmberechtigten am 30. November an der Urne mit über 57 Prozent gegen die Umsetzung der Initiative gestellt haben. Kantonsweit hingegen sprachen sich fast 57 Prozent dafür aus.

Die Vorlage widerspreche zudem dem Bundesrecht, das eine Lärmsanierung von Strassen vorschreibt, wenn die Lärmschutzgrenzwerte überschritten sind. Neu wäre Tempo 30 auf Hauptstrassen nur noch auf kurzen Strecken und in Ausnahmefällen möglich.

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News und Hintergründe zu den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen vom 30. November 2025.

Club, 09.12.2025, 22:35 Uhr ; 

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