Worum geht es? Die Polizeigesetz-Revision schafft eine Rechtsgrundlage für den Datenaustausch unter den Polizeikorps sowie mit Partnerorganisationen. Ziel ist eine bessere Präventionsarbeit und mehr Effizienz im Kampf gegen Gewalt- und Sexualdelikte, Extremismus und Terror. Neu geregelt wird auch die Informationsbeschaffung im Internet. Künftig soll die Polizei mit Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts in geschlossenen Foren ermitteln können.
Wird auch KI eingesetzt? Personendaten sollen mit KI ausgewertet werden dürfen. Doch nur, wenn ernsthafte Anzeichen für ein Verbrechen bestehen oder das Leben einer Person in Gefahr ist. Neu soll es auch möglich sein, den Verkehr mit unscharfen Videobildern zu überwachen. Sollten «ernsthafte Anzeichen für eine Gefahr» bestehen, soll die Polizei die Aufzeichnungen auch hochauflösend auswerten können.
Was sagen die Befürworter? Die bürgerliche Mehrheit stellte sich geschlossen hinter die Revision. Die Vorlage trage den rechtsstaatlichen Prinzipien Rechnung, lautete der Tenor. Diese Revision sei kein revolutionärer, aber ein notwendiger Schritt, hiess es etwa von EVP-Seite. Sie passe die gesetzlichen Grundlagen an die heutigen Realitäten an. Auch SVP, Mitte, GLP und FDP plädierten für die neuen Polizeikompetenzen.
Was sagen die Gegner? Alternative Liste, Grüne und SP kritisierten die Revision scharf. Ihrer Ansicht nach gibt das neue Gesetz der Polizei zu viele Kompetenzen. Es beinhalte «Instrumente zur präventiven Massenüberwachung». Sie äusserten grundsätzliche Datenschutzbedenken. Es drohe ein «Instrument zur massenhaften Datensammlung», hiess es etwa. Deshalb fordern die linken Fraktionen strengere Vorgaben. Auch sollte KI aus dem Gesetz gestrichen werden, verlangten sie.
Wie wurde entschieden? Die bürgerliche Mehrheit schmetterte die rund zwei Dutzend Anträge der linken Fraktionen ab. Die beantragten Streichungen würden eine moderne Polizei faktisch unmöglich machen, hiess es von Seiten der Bürgerlichen. Auch Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) wies die Kritik von Links zurück. Er betonte, dass gemäss dem Gesetz am Schluss immer ein Mensch die Entscheidung treffe – das sei das Wichtigste.
Wie geht es weiter? Die Vorlage geht nun in die Redaktionskommission und kommt in einigen Wochen für die Schlussabstimmung wieder in den Rat. «Wenn Sie wirklich ein solches Problem mit diesem Gesetz haben, alles ablehnen und der Polizei überhaupt keine zusätzlichen Kompetenzen geben wollen, dann ergreifen Sie bitte das Referendum», sagte Fehr zu den Gegnerinnen und Gegnern. Er persönlich würde diese Auseinandersetzung schätzen, schliesslich gehe es um die Sicherheit der 1.6 Millionen Menschen im Kanton. Von linker Seite hiess es später, man werde wohl auf ein Referendum verzichten.