- Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) spricht im Bericht von unzureichenden Vorbereitungen beim Übergang eines Informatikprojekts in den laufenden Betrieb.
- Auch komme es zu Verzögerungen oder Mehrkosten wegen nicht bewirtschafteter Rahmenbedingungen.
- Es gehe um Vorhaben, die viele Ressourcen bräuchten und bei denen es grosse Risiken gebe.
Seit dem Jahr 2013 prüft die EFK laut eigenen Angaben im Auftrag des Bundesrats Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung. Im Jahr 2016 erstellte sie einen ersten Synthesebericht. Heute, zehn Jahre später, erscheint erneut ein solcher Bericht. Die jüngste Ausgabe vom Mittwoch basiert auf 24 EFK-Berichten der Jahre 2024 bis 2025 zu Schlüsselprojekten der Bundesverwaltung im Bereich Informatik.
Debakel um Arbeitslosengelder
Es geht beispielsweise um das Projekt zur Modernisierung der Auszahlung der Arbeitslosengelder und um das Projekt «Neue Digitalisierungsplattform der Armee». Bekanntlich traten Anfang dieses Jahres bei der Einführung des neuen Zahlungssystems für Arbeitslosengelder grössere Probleme auf.
Laut der EFK bestimmt jeweils der Bundeskanzler nach einer Anhörung der Generalsekretärenkonferenz, welche Vorhaben als Schlüsselprojekte geführt werden. Als Schlüsselprojekte gelten Vorhaben, bei denen der Ressourceneinsatz, die strategische Bedeutung und die Risiken hoch sind.
Bundeskanzlei sagt: «Ja, aber...»
Der Bericht enthält eine Stellungnahme der Bundeskanzlei zu den Befunden der EFK. Ihr zufolge teilt die Bundeskanzlei die EFK-Einschätzung, «dass einige Schlüsselprojekte mit komplexen Anspruchsgruppen und einem schwierigen Umfeld konfrontiert sind.»
Pro Jahr würden aber in der Bundesverwaltung durchschnittlich um die 200 Projekte abgeschlossen, «die grosse Mehrheit erfolgreich». Im Bericht werde auch nicht berücksichtigt, dass in den letzten Jahren zahlreiche Massnahmen getroffen worden seien, um die Lenkung von Informatikprojekten zu stärken.
Die Bundeskanzlei schreibt auch, sie habe im März vom Bundesrat den Auftrag erhalten, gemeinsam mit den Departementen die Führung und Kontrolle der digitalen Transformation der Bundesverwaltung weiterzuentwickeln. Ziel sei ein Wechsel von heute mehrheitlich individuellen Digitalisierungslösungen zu mehr Zusammenarbeit.