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Triclosan: Gefährlicher als bisher angenommen?

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Triclosan: Gefährlicher als bisher angenommen?

Laufzeit 3 Minuten 50 Sekunden. , Nicole Roos

In einigen Zahnpastas, Mundspühlungen, Seifen, Deodorants oder Bodylotions ist der chemische Stoff Triclosan enthalten. Er wird als Konservierungsmittel gebraucht. Der antibakterielle Wirkstoff Triclosan kann unter anderem die Muskeln schwächen. Das zeigt eine neue amerikanische Studie.

Bereits heute steht Triclosan auf einer Beobachtungsliste der Europäischen Union. Da Triclosan antibakteriell wirkt, steht es unter Verdacht, Resistenzen von Mikrooroganismen gegenüber Antibiotika zu fördern. Darum empfiehlt das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), den Einsatz von Triclosan auf das unbedingt notwendige Mass zu beschränken. «Vor allem in Produkten, die auf der Haut bleiben, ist Triclosan kritisch», sagt Detlef Wölfle von BfR.

Während Zahnpasta wieder ausgespühlt wird, verbleiben beispielsweise Bodylotions oder Mundwasser auf der Haut und das darin enthaltene Triclosan werde so in den Organismus aufgenommen. «Wenn Konsumenten mehrere Kosmetikprodukte benützen, die Triclosan enthalten, kann das Auswirkungen auf die Gesundheit haben.» Zum Beispiel verändert Triclosan das Blutbild, es schwächt die Muskeln und kann Auswirkungen auf die Fortpflanzung haben.

In der Schweiz ist Triclosan wie auch in der Europäischen Union in Kosmetikprodukten erlaubt. Allerdings dürfen im Produkt nur 0,3 Prozent Triclosan enthalten sein. Auch eine Deklaration von Triclosan ist in der Schweiz Pflicht. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfolge die Diskussion um Triclosan in der EU, heisst es auf Anfrage von «Espresso». Das Europäische Komitee für Konsumentensicherheit untersuche derzeit die Substanz. Ein Abschlussbericht liege aber noch nicht vor, so das BAG.

Triclosan ist vorallem in Amerika weit verbreitet. In Europa kommt es nur selten zum Einsatz. Das Kantonslabor von Basel-Stadt beispielsweise hat 1000 Proben auf Triclosan untersucht und dabei nur 6 positive Proben gefunden. «Das ist sehr wenig», sagt Urs Hauri, Chemiker im Kantonslabor Basel-Stadt. Alle Proben seien zudem korrekt deklariert gewesen.

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«Gefällt-mir-Knopf»: Achtung Datenschutz!

Laufzeit 5 Minuten 59 Sekunden. , Martina Degen / Matthias Schmid

Viele Unternehmen integrieren auf ihren Webseiten den «Gefällt-mir-Knopf» von Facebook. Mitglieder von Facebook können so in ihrem Profil einen Link zu dieser Webseite mit dem Hinweis erstellen, dass sie ihnen gefällt. Aber auch Besucher, die mit Facebook nichts zu tun haben, werden ausspioniert.

Facebook lebt davon, möglichst grosse Mengen an Nutzerdaten zu sammeln, auszuwerten und für gezielte Werbung zu verkaufen. Wird der «Gefällt-mir-Knopf» in eine Webseite integriert, so baut der Browser beim Besuch dieser Seite direkt eine Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Auch wenn der Anwender nicht auf den «Gefällt-mir-Knopf» geklickt hat, werden die Nutzerdaten ab diesem Zeitpunkt an Facebook geschickt, gespeichert und ausgewertet. Zu den Nutzerdaten gehören etwa die IP-Adresse, alle weiteren Inhalte dieser Seite oder Werbung, die aufgerufen werden, und die jeweilige Verweildauer.

Facebook setzt alles daran, um herauszufinden, wer im Internet surft. Wenn eine Person ein Profil bei diesem Social-Netzwerk hat, kann Facebook die gewonnenen Nutzerdaten direkt dieser Person zuordnen. Aber auch wer kein Profil besitzt, wird analysiert. So etwa, wenn eine Person aus dem Freundeskreis sein Adressbuch mittels Facebook verwaltet. Facebook erhält so unter anderem E-Mail-Adressen von Personen, welche (noch) nicht beim Netzwerk Mitglied sind.

Sobald sich Daten auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, handelt es sich um Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Dieses verlangt unter anderem, dass die Beschaffung der Daten für die betroffene Person erkennbar sein muss. Wenn die Nutzerdaten aber heimlich an Facebook in die USA weitergeleitet werden, ist dies nicht der Fall.

Wie geht die SRG damit um?
Der «Gefällt-mir-Knopf» von Facebook auf www.srgssr.ch und www.drs.ch wurde standardmässig deaktiviert, um eine automatische Weitergabe der Nutzerdaten an Facebook beim Aufrufen der Webseite zu verhindern. Solange der «Gefällt-mir-Knopf» nicht aktiviert wird, werden die Nutzerdaten auch nicht übermittelt. Erst wenn der Anwender den «Gefällt-mir-Knopf» anklickt, wird die Verbindung zu den Servern von Facebook hergestellt. Bei sf.tv ist diese Einschränkung zurzeit nicht aktiv.

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