Das Bundesgericht hat einer Frau kein Besuchsrecht für die Tochter ihrer Ex-Partnerin zugesprochen. Für die Lesbenorganisation Schweiz zeigt das Urteil, dass das geltende Recht queere Familien benachteiligt und es dringend gesetzliche Verbesserungen braucht (Bundesgericht 5A_576/2024).

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Bundesgericht: Kein Besuchsrecht für lesbische Co-Mutter
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